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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Herbie00 am 16.08.2021 19:23

Titel: Ende befristeter Arbeitsvertrag mit Promotion
Beitrag von: Herbie00 am 16.08.2021 19:23
Guten Abend liebe Community,

ich habe das Vergnügen meine Promotion machen zu können und bin im Kontext TV-L mit einem 5-Jahresvertrag angestellt.
Mein Arbeitsvertrag hat somit ein fixes Ende im nächsten Jahr.
Ergänzend steht jedoch im Vertrag, dass das Arbeitsverhältnis mit der Promotion endet.
Weitere Angaben sind hier nicht angeführt.
Da meine Promotion voraussichtlich im Frühjahr abgeschlossen ist, würde dieses Ereignis meinen Vertrag beenden.
Zumindest soweit ich es verstehe.

Unklar für mich ist jedoch, wann ist der Zeitpunkt "Promotion"?
Nach Abgabe der Dissertation, nach mündlicher Verteidigung oder nach Aushändigung der Urkunde?

Meine Personalabteilung sieht hierbei das Problem nicht und sieht auch keinen vertraglichen Handlungsbedarf.
Ich befürchte jedoch, dass es einen Punkt geben könnte, an dem mein Vertragsverhältnis nicht mehr besteht und keiner so wirklich darüber Bescheid weiß.

Hat jemand von euch hier evtl. Erfahrungen oder Rat?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Titel: Antw:Ende befristeter Arbeitsvertrag mit Promotion
Beitrag von: Spid am 16.08.2021 19:32
Der TV-L trifft dazu keine Regelung.
Titel: Antw:Ende befristeter Arbeitsvertrag mit Promotion
Beitrag von: Lothar57 am 16.08.2021 19:56
Vielleicht hilft dir das weiter.

§ 18 Abschluß des Promotionsverfahrens
(1) Die Promotion wird durch Aushändigung der vom Dekan unterschriebenen Promotionsurkunde vollzogen. Die Promotionsurkunde wird erst ausgehändigt, nachdem die Veröffentlichung der Dissertation und die Ablieferung der vorgeschriebenen Zahl von Pflichtexemplaren gesichert sind, zum Beispiel bei Vorliegen eines Verlagsvertrages. Die Urkunde wird auf den Tag der Verteidigung datiert und enthält den Titel der Dissertation sowie das  Gesamtprädikat.
(2) Erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde ist der Doktorand berechtigt, den Doktortitel zu führen.

https://wcms.itz.uni-halle.de/download.php?down=7061&elem=2938895
Titel: Antw:Ende befristeter Arbeitsvertrag mit Promotion
Beitrag von: cyrix42 am 16.08.2021 20:02
Allerdings würde ich eher davon ausgehen, dass nicht das Datum der Übergabe der Urkunde, sondern das der letzten Prüfungsleistung relevant ist. Dieses Datum findet sich dann nämlich auch auf der Urkunde wieder.
Titel: Antw:Ende befristeter Arbeitsvertrag mit Promotion
Beitrag von: Spid am 16.08.2021 20:15
Der Zeitpunkt des Abschlusses der Promotion ist naheliegenderweise dem jeweiligen Promotionsrecht, also den entsprechenden landes- und satzungsrechtlichen Bestimmungen, zu entnehmen, siehe auch BAG, Urteil v. 18.05.2016 – 7 AZR 712/14.