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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Marc09 am 17.08.2021 17:31

Titel: Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
Beitrag von: Marc09 am 17.08.2021 17:31
Hallo in die Runde,

im Zuge einer Bewerbung auf die Position "Experte Personalentwicklung" bei den Stadtwerken einer Stadt in NRW mit ca. 350.000 Einwohnern frage ich mich, ob ich mit meiner Eingruppierung richtig liege.

Zu meiner Person: zwei abgeschlossene Master, davon einer im für die Position relevanten Bereich (HR), und 8 Jahre Berufserfahrung (ca. 3-5 Jahre, die mir im originären Bereich der Personalentwicklung angerechnet werden können).

Ich selbst würde mich, wenn ich den TV-V richtig verstehe in der EG 13 sehen. Ich stelle mir die Frage, bei welcher Stufe ich einsteigen kann bzw. ich auf Basis meiner Angaben verlangen kann? Was denken die anderen Forenteilnehmer generell zur Eingruppierung, passend?

Danke für die Hilfe im Voraus!
Marc  :)
Titel: Antw:Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
Beitrag von: Spid am 17.08.2021 17:35
Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit. Zu der läßt Du Dich nicht hinreichend ein. Ein Zusammenhang zum Unterforum ist auch nicht erkennbar.
Titel: Antw:Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
Beitrag von: Marc09 am 17.08.2021 17:42
Hallo Spid,

in der Tat, ich habe das falsche Unterforum ausgewählt. Danke für den Hinweis. Ich stelle es an richtiger Stelle nochmals ein.

LG
Marc