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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: heinerf am 01.04.2021 09:41

Titel: Gleichwertigkeit AL1 und VFA
Beitrag von: heinerf am 01.04.2021 09:41
Liebes Forum,

ich studiere momentan Soziale Arbeit und stehe kurz vor dem Abschluss. In Niedersachsen ist anschließend ein einjähriges Anerkennungsjahr vorgesehen. Dieses kann nach §4 Abs.4 SozHeilKindVO verkürzt werden, wenn vorher u.a. ein Angestelltenlehrgang 1 abschlossen wurde. Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter und mir ziemlich sicher, dass meine Ausbildung dem AL1 mindestens gleichgestellt ist, finde dazu allerdings keine Informationen. Wie würdet ihr dies vor dem Praxisamt argumentieren?

Mit freundlichen Grüßen,

Heiner
Titel: Antw:Gleichwertigkeit AL1 und VFA
Beitrag von: Lars73 am 01.04.2021 10:13
Hattest du als VFA gearbeitet?
Wenn entsprechende Tätigkeit erfolgt ist spricht ja einiges für Anerkennung. Zumindest soweit auch Tätigkeiten mit AL1 angerechnet werden würden.
Gibt es denn Hinwiese, dass man diese Anrechnung nicht plant?