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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: pi223871 am 28.05.2020 22:05

Titel: Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: pi223871 am 28.05.2020 22:05
Hallo!

Ich bin nach einem Vorstellungsgespräch der Wunschkandidat für eine Stelle die nach TVÖD(Bund) 13 entlohnt werden soll. Im Moment warte ich auf das Angebot. In der Ausschreibung wurde gezielt nach einem Promovierten Wissenschaftler gesucht.

Ich habe an Arbeitserfahrung:

Nun lese ich, dass die (automatische) Eingruppierung (und Einstufung?) maximal in Stufe 3 erfolgt. Die Anforderungen dafür würde man ja auch mit 3 Jahren relevanter Erfahrung erfüllen. Gibt es die Möglichkeit, direkt in die 4 oder sogar 5 zu gelangen?

Parallel sind ähnliche Stellen ausgeschrieben, die keine Promotion vorraussetzen, aber ebenso nach Entgeltgruppe 13 entlohnt werden. Mich verwirrt, dass geringere Ausbildungsvorraussetzungen (keine Promotion) gleich entlohnt werden können. Wenn es um die Tätigkeitsmerkmale geht, und man dafür die Promotion braucht (z.B. Ausbildung von Doktoranden) dann müssten die Tätigkeiten sich ja unterscheiden und ev. entsprechend besser entlohnt werden?

Vielen Dank für jegliche Hinweise und Kommentare! :)
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: Spid am 28.05.2020 22:12
Ein Anspruch ergibt sich nicht aus relevanter Berufserfahrung, er ergibt sich aus einschlägiger Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Der AG kann darüberhinaus förderliche Zeiten berücksichtigen, ein Anspruch besteht indes nicht.

Die von AG in Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen sind tariflich ebenso unbeachtlich wie eine Promotion.
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: pi223871 am 28.05.2020 23:02
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Mit anderen Worten: Selbst Schuld, wenn man sich auf eine Stelle bewirbt wo die Tätigkeiten eben nur die Entgeltgruppe 13 hergeben.

Wenn der Arbeitgeber förderliche Zeiten berücksichtigen kann, wer genau tut dies dann? Wird dies mit der Personalabteilung besprochen oder dem zukünftigen Vorgesetzten?

Wenn man man mal von dem Extremfall ausgeht, dass man außerhalb des TVÖD zuvor 8 Jahre nahezu gleichen Tätigkeiten nachging wie jetzt gefordert, welche Stufe kann man dann fordern? Stufe 4 mit 2 Jahren Abstand zu Stufe 5? (Dies ließe sich ja dann je nach Tätigkeitendauer herunterechnen auf andere Stufen)
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: Spid am 28.05.2020 23:06
Wie der AG sich selbst organisiert, ist ihm überlassen und kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Fordern kann man alles. Anspruch besteht lediglich auf die Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: WasDennNun am 29.05.2020 06:08
Die gewünschte Stufe, die für dich die Bedingung für die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag ist, ist vorher mit dem AG zu verhandeln. Wenn es im Vorstellungsgespräch nicht geäußert wurde, dann solltest du deinen zukünftigen Chef jetzt darauf hinweisen.
Ebenso solltest du deinen Ansprechpartner beim Personalamt darauf hinweisen.
Dein Vorgesetzter hat hier idR keine Entscheidungsbefugnis, gleichwohl er idR dem Personaler eine Begründung schreiben müssen wird, warum seiner Meinung nach die "kann" Regelungen angewendet werden sollen.

Wenn die Stufe nicht im AV steht, würde ich den auch nicht unterschreiben, da hinterher die Einstiegsstufe nicht mehr geändert werden kann.

Einen Promotion ist in der Tat tariflich irrelevant.

Deine 8 Jahre Berufserfahrung, kann der AG anerkennen, das führt dann zu einer Stufe 4, er kann auch zusätzliche Zulagen in Höhe von bis zu 2 Stufen gewähren, die sind dann widerrufliche und man bleibt in der Stufe, erhält aber entsprechend höheres Entgelt.

s. §16 TVöD Bund
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Du kannst also innerhalb von diesem Rahmen deine Bezahlung mit den Ag abstimmen, wenn er nicht will, dann musst du dich entscheiden, ob du ihn nicht willst.

Tarifrechtlich ist es also möglich, dass du das Entgelt der Stufe 6 vom ersten Tag an bekommst.
Sehr gut denkbar ist, dass man dir Stufe 4 mit einer Zulage zur 5 in 2 Jahren anbietet.
Wenn ein Personaler behauptet das geht nicht, dann verweise ihn auf §16 Absatz 2 Satz 3 und §16 Absatz 6
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: pi223871 am 29.05.2020 20:25
Danke für die weiteren Antworten!
Ich hatte mir vorgenommen, den ersten Vorschlag abzuwarten und dann von da weiterzusehen. Über Gehaltsvorstellungen wurde im Vorstellungsgespräch nicht gesprochen, nur erwähnt, dass die Stelle mit der 13 bezahlt wird und bei sehr guten Leistungen Möglichkeiten auf 14 und auch 15 bestehen. Nun warte ich also gespannt, bis "alle Gremien" konsultiert sind (was genau die sind, weiß ich nicht).
Wenn eine andere Stufe als die ev. vorgeschlagene in den Vertrag muss/soll, muss das dann wieder durch alle diese Gremien durch oder wird das direkt in der Abteilung abgeklärt?
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: WasDennNun am 30.05.2020 08:56
Danke für die weiteren Antworten!
Ich hatte mir vorgenommen, den ersten Vorschlag abzuwarten und dann von da weiterzusehen. Über Gehaltsvorstellungen wurde im Vorstellungsgespräch nicht gesprochen, nur erwähnt, dass die Stelle mit der 13 bezahlt wird und bei sehr guten Leistungen Möglichkeiten auf 14 und auch 15 bestehen. Nun warte ich also gespannt, bis "alle Gremien" konsultiert sind (was genau die sind, weiß ich nicht).
Wenn eine andere Stufe als die ev. vorgeschlagene in den Vertrag muss/soll, muss das dann wieder durch alle diese Gremien durch oder wird das direkt in der Abteilung abgeklärt?
Ja, da gehe ich von aus, dass das nicht von einer Einzelperson durch gewunken wird.
Gremien sind idR: Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte(r), Behindertenvertretung.
Wenn diese nicht beim VG anwesend waren, dann müssen die eben informiert werden und ihren Senf dazu geben.

Wenn im Vorstellungsgespräch nicht über die Stufe gesprochen wurde, dann habe ich Zweifel ob da mehr als Stufe 3 angeboten werden wird (eher wird dann leider die Stufe 1 genommen, da ja nicht abgeprüft wurde, ob es einen einschlägige Berufserfahrung ist, so war das bei uns früher, jetzt wird da proaktiver, auch im Vorstellungsgespräch vorgegangen), denn für die Anwendung von Kann Regelungen besteht dann ja keinerlei Grund.
Von sich aus gibt ein AG ja nicht unnötig mehr als notwendig ist.
Wenn jedoch aktenkundig ist, dass man nur für eine höhere Stufe die Stelle nimmt, dann kann darüber entschieden werden.
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: Dienstbeflissen am 31.05.2020 09:39
Wurde überhaupt vereinbart, das Du eine Stufe angeboten bekommst? Nicht dass Du dem Irrglaube unterliegst, das Gehalt, also Entgeltgruppe und insbesondere die Stufe würden analog zur Privatwirtschaft im Arbeitsvertrag des öD standardmäßig geregelt.
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: Max am 31.05.2020 20:46
Bei uns würdest du auf Nachfrage hin die Stufe 4 bekommen. Der Grund ist einfach.  Ein paar Euro Einsparung sind es nicht wert, einen Mitarbeiter von Anfang an zu demotivieren.
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: pi223871 am 01.06.2020 00:52
Vielen Dank für die weiteren Antworten!
Im Vorstellungsgespräch vor knapp 6 Wochen wurde nicht über Einstufungen gesprochen, nein. Zu dem Zeitpunkt hatte ich mich damit noch nicht so detailliert auseinandergesetzt. Überhaupt ging es ja ersteinmal darum zu schauen, ob die Stelle zu mir und ich zum AG passe. Die anwesende Kompetenz von der Personalabteilung meinte zum Schluss, sie würden demnächst erstmal ausrechnen wie das Gehalt wäre, damit ich mal eine Zahl habe, zu der ich mich verhalten kann. Daher mein Eindruck, dass eventuelle Nuancen im Nachgang des Gespräches stattfinden, nachdem überhaupt erstmal klar ist, dass ich der Wunschkandidat bin. Das zieht sich gerade etwas hin, macht aber nichts, so kann ich mich zwischenzeitlich weiter informieren.

Mein Plan ist derzeit also, diese "Zahl" mal abzuwarten. Falls sie nicht passt, werde meine (jetzt detaillierteren) Vorstellungen präsentieren, und dann weitersehen.

Es bleibt spannend!
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: sr4711 am 05.06.2020 22:33
Wenn du die Stelle erstmal angetreten hast, wird es noch schwieriger sein, die Stufe zu heben.

Geh davon aus, dass du in Stufe 1 kommst, wenn du nicht vor der Unterschrift auf dem Vertrag darüber verhandelst. Außerdem natürlich schriftlich geben lassen.

Musst natürlich vorher überlegen, wie hoch du "pokerst". Viele öffentliche AG sagen auch: Stufe 1 + einschlägige Erfahrung, mehr ist nicht. Ansonsnten nehmen wir halt den nächsten von der Rangliste.
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: WasDennNun am 06.06.2020 08:28
Musst natürlich vorher überlegen, wie hoch du "pokerst". Viele öffentliche AG sagen auch: Stufe 1 + einschlägige Erfahrung, mehr ist nicht. Ansonsnten nehmen wir halt den nächsten von der Rangliste.
Sehe ich nicht als "pokern" an, sondern als abklopfen, ob der AG was taugt.
Wenn er nicht ohne Nachfrage mit der Stufe 3 um die Ecke kommt (bei obiger Vita), sollte man den AG meiden wie der Teufel das Weihwasser.
Außer, wenn man absolut Bock auf den Job hat und einem das Entgelt egal ist.
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: Kat am 08.06.2020 07:33
Danke für die weiteren Antworten!
Ich hatte mir vorgenommen, den ersten Vorschlag abzuwarten und dann von da weiterzusehen. Über Gehaltsvorstellungen wurde im Vorstellungsgespräch nicht gesprochen, nur erwähnt, dass die Stelle mit der 13 bezahlt wird und bei sehr guten Leistungen Möglichkeiten auf 14 und auch 15 bestehen. Nun warte ich also gespannt, bis "alle Gremien" konsultiert sind (was genau die sind, weiß ich nicht).
Wenn eine andere Stufe als die ev. vorgeschlagene in den Vertrag muss/soll, muss das dann wieder durch alle diese Gremien durch oder wird das direkt in der Abteilung abgeklärt?

Das wäre Tarifwidrig. Man ist so eingruppiert wie die übertragenen Tätigkeiten wert sind. Für Belohnung für besonders gute Leistungen gibt es das LOB.
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: Spid am 08.06.2020 07:38
Mal abgesehen davon, daß es nicht tarifwidrig wäre, jemanden in E13 nach E14 oder E15 zu bezahlen, wenn man derlei vereinbart, ist auch die Inaussichtstellung einer höheren Eingruppierung bei guten Leistungen nicht tarifwidrig.
Titel: Antw:Einstufung in Entgeltgruppe
Beitrag von: Bastel am 08.06.2020 07:39
Bei sehr guten Leistungen kann er ja höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen. Oder die Zeitanteile ändern sich...