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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: AlphaOmega am 25.03.2019 18:56
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Bis 29.02.2016 sah der TVöD Bund in § 16 vor, dass einschlägige Berufserfahrung in den Entgeltgruppen 2 - 8 und 9 - 15 unterschiedlich bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden, zumindest dann, wenn diese beim AG Bund erworben worden ist.
Hat da mal jemand erfolgreich geklagt und diese Regelung ist deswegen geändert worden?
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Nein.
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Hat mal jemand nicht erfolgreich wegen dieser Regelung geklagt? Hat ein Gericht einmal festgestellt, dass es sich bei einschlägiger Berufserfahrung beim Bund in den Entgeltgruppen 2 bis 8 um einen anderen Sachverhalt handelt, als bei einschlägiger Berufserfahrung beim Bund in den Entgeltgruppen 9 bis 15?