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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Finaled am 30.08.2022 07:47
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Hallo,
wenn man bei seiner Ausbildung z. B. relativ zeitnahn nach seiner abgelegten schriftlichen&mündlichen Abschlussprüfung vom Arbeitgeber gekündigt wird und diese Kündigung durchgeht (also man verliert Kündigungsschutzklage usw.), welche der 2 Optionen tritt ein?
1. Verliert man somit auch automatisch Anspruch auf seine bereits geschriebene Abschlussprüfung und steht ohne Abschluss da? Also das die Prüfung bzw. der Abschluss wegen Kündigung unwirksam wird.
2. Oder erhält man trotz nicht länger vorhandenem Arbeitsverhältnis einige Zeit später sein (im besten Falle bestandenes) Prüfungsergebnis und erlangt somit trotzdem den erfolgreichen Abschluss?
Also Beispiel: Prüfung im Februar, Kündigung März, aber der Vertrag sowie Prüfungsbekannrgabe erfolgt bis August.
Mir geht es um das genannte Szenario.
Finde dazu keine Rechtsgrundlage.
Freundliche Grüße
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Normalerweie endet ein Ausbildungsverhältnis mit Ablegen der Prüfungen. Denn dann ist die Ausbildung beendet. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat mit der Abschlußprüfung nichts zu tun.
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Normalerweie endet ein Ausbildungsverhältnis mit Ablegen der Prüfungen. Denn dann ist die Ausbildung beendet. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat mit der Abschlußprüfung nichts zu tun.
Also auch nach der Kündigung wenn man ohne Arbeit wäre, hat man wenn man die geschriebene Prüfung besteht erfolgreich abgeschlossen?
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wenn man sie erfolgreich abgeschlossen hat ja. Die Prüfung hat mit der Kündigung NACH der Prüfung nichts zu tun.
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Die Ausbildung endet mit Bestehen der mündlichen Prüfung.
Beispiel: Deine münliche Prüfung findet am 15.02. statt. Dann befindest du dich ab dem 16.02. nicht mehr in einem Ausbildungs-, sondern in einem Arbeitsverhältnis.