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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: seibel91 am 05.12.2021 14:46

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Beitrag von: seibel91 am 05.12.2021 14:46
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin ab 1.1.22 koordinierende Fachkraft und bin in die S15 eingestuft. In der Stellenausschreibung steht für die S15 "(...) für mindestens 12 Beschäftigte mindestens der Entgeldgruppe S8a)" verantwortlich zu sein. Im Auswahlverfahren hieß es in einem Nebensatz "...nur Vollzeitstellen..." (also 12?). Bin alleinerziehend und es wäre natürlich schön etwas "Planungssicherheit" zu haben und nicht durch ständige Personalausstattungswechsel jedes Jahr in verschiedenen Entgeldgruppen zu landen.
Kann mir da von euch jemand weiterhelfen? Zählen 12 in S8a (egal ob Teilzeit/Vollzeit) oder ist es doch anders?
Vielen Dank für eure Mühe schon mal im Vorraus! :)
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Beitrag von: XTinaG am 05.12.2021 15:12
Es zählen Vollzeitäquivalente. Zudem ist unbeachtlich, ob eine Stelle tatsächlich besetzt ist.
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Beitrag von: Isie am 05.12.2021 15:18
Nach Vorbemerkung Nr. 6 der Entgeltordnung zählen Teilzeitbeschäftigte nur mit dem Anteil ihrer Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeitbeschäftigung.
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Beitrag von: seibel91 am 05.12.2021 16:49
Bin leider noch nicht ganz schlau geworden aus euren Antworten, sry ^^ Was bedeutet das konkret?
Also geht es doch um die Personalstatistik in Vollzeitstellen. Wir sind momentan 17 Kollegen, aber laut Statistik 13,76 (oder so) Vollzeitstellen...also zählt diese letzte Zahl?
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Beitrag von: XTinaG am 05.12.2021 18:19
Es kommt erstens darauf an, wie viele Arbeitnehmer vorgesehen sind (nicht, wie viele davon tatsächlich besetzt sind!) und zweitens wie viele Vollzeitäquivalente diese aufweisen. Eine TZ-Kraft mit 50% zählt 0,5 VZÄ.
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Beitrag von: lima am 06.12.2021 08:36
Hierzu habe ich auch eine Frage.

Wir haben bei uns einen errechneten Bedarf von 16 VZE. Besetzt sind davon 15,43. Davon sind allerdings 2 berufsbegleitende Auszubildende. Diese werden ja nur nach S4 vergütet. Wie verhält sich das? Zählen die zu den 15,43 VZE dazu?
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Beitrag von: McOldie am 06.12.2021 13:39
Hierzu habe ich auch eine Frage.

Wir haben bei uns einen errechneten Bedarf von 16 VZE. Besetzt sind davon 15,43. Davon sind allerdings 2 berufsbegleitende Auszubildende. Diese werden ja nur nach S4 vergütet. Wie verhält sich das? Zählen die zu den 15,43 VZE dazu?
Die Eingruppierungsregelung lautet:
Beschäftigte mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens zwölf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a.
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Beitrag von: lima am 06.12.2021 14:10
Hierzu habe ich auch eine Frage.

Wir haben bei uns einen errechneten Bedarf von 16 VZE. Besetzt sind davon 15,43. Davon sind allerdings 2 berufsbegleitende Auszubildende. Diese werden ja nur nach S4 vergütet. Wie verhält sich das? Zählen die zu den 15,43 VZE dazu?
Die Eingruppierungsregelung lautet:
Beschäftigte mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens zwölf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a.

Das verstehe ich schon. Ich meinte meine Frage anders.
Einer Einrichtung stehen nach den Zumessungsrichtlinien 14 VZE zu. Diese können ja nun in unterschiedlicher Konstellation besetzt werden.
Einrichtung 1 hat z. B. 13 staatlich anerkannte Erzieher in S8a und 1 Azubi in S4. 
Einrichtung 2 hat 11 staatl. anerk. in S8a und 3 Azubis in S4.
Für die koord. FK in Einrichtung 1 würde das die S15 bedeuten, in Einrichtung 2 hingegen nur die S9. Und das obwohl beide Einrichtungen den gleichen Bedarf haben, wäre die koord. FK in Einrichtung 2 benachteiligt. Daher meine Frage, inwiefern die Azubis mit auf den Personalschlüssel angerechnet werden? Oftmals bekommen wir nur Azubis, da es in unserer Stadt einen erheblichen Erziehermangel gibt.
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Beitrag von: McOldie am 06.12.2021 15:11
Dies hat XTtinaG doch schon bentwortet:

Es kommt erstens darauf an, wie viele Arbeitnehmer vorgesehen sind (nicht, wie viele davon tatsächlich besetzt sind!) und zweitens wie viele Vollzeitäquivalente diese aufweisen.
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Beitrag von: Organisator am 06.12.2021 15:22
Daher meine Frage, inwiefern die Azubis mit auf den Personalschlüssel angerechnet werden?

Alle Azubis, so sie mindestens nach Entgeltgruppe S8a eingruppiert sind.
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Beitrag von: XTinaG am 06.12.2021 15:26
Es kommt ja nicht darauf an, wie die Stellen tatsächlich besetzt sind, sondern wie sie ausgeplant sind.
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Beitrag von: seibel91 am 06.12.2021 17:35
Könnt ihr bitte ein konkretes Beispiel geben!? Ich steige immer noch nicht durch mit den Vollzeitäquvalenten und was/wie tatsächlich besetzt ist...
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Beitrag von: pommes am 06.12.2021 18:12
Du musst "auf dem Zettel" Boss von 12 VZE sein, die mit mind. S8a eingruppiert sind.

Beispiel0: Du bist  "auf dem Zettel" Boss von 12 VZE, die mit mind. S8a eingruppiert sind.
Beispiel1: Du bist  "auf dem Zettel" Boss von 24 Menschen, die 50% Arbeiten, und mit mind. S8a eingruppiert sind.
Beispiel2: Du bist  "auf dem Zettel" Boss von 48 Menschen, die 25% Arbeiten, und mit mind. S8a eingruppiert sind.

Hoffe ich liege richtig, ansonsten bitte beleidigen :)
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Beitrag von: seibel91 am 06.12.2021 18:25
Danke, ein wenig klarer. Wie viel zählen Kollegen, die 35 Std. arbeiten? Und weniger...das kann ich doch wahrscheinlich selbst ausrechnen, oder? Glaube informiert zu sein, dass das Team wo ich anfange 11 Vollzeitstellen und 5 Kolleginnen die weniger Stunden arbeiten (zwei davon 35 Std.)...
Danke euch für eure Antworten, Geduld und Mühe.
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Beitrag von: XTinaG am 07.12.2021 07:58
Den Anteil an einem VZÄ errechnest Du, indem Du die vereinbarte Stundenzahl durch die Stundenzahl Vollzeitbeschäftgigter dividierst. Es kommt aber nicht darauf an, wie viel jemand arbeitet. Es kommt auf die Zahl der Stellen an. Gibt es 16 S8a-VZ-Stellen, sind diese maßgeblich, egal, ob davon 6 mit Praktikanten oder 8 nur zur Hälfte besetzt sind.
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Beitrag von: seibel91 am 07.12.2021 16:25
Den Anteil an einem VZÄ errechnest Du, indem Du die vereinbarte Stundenzahl durch die Stundenzahl Vollzeitbeschäftgigter dividierst. Es kommt aber nicht darauf an, wie viel jemand arbeitet. Es kommt auf die Zahl der Stellen an. Gibt es 16 S8a-VZ-Stellen, sind diese maßgeblich, egal, ob davon 6 mit Praktikanten oder 8 nur zur Hälfte besetzt sind.

Könntest du mir konkret zu meinem vorangegangenen Beispiel Auskunft geben? Lieben Dank
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Beitrag von: seibel91 am 07.12.2021 16:26
Danke, ein wenig klarer. Wie viel zählen Kollegen, die 35 Std. arbeiten? Und weniger...das kann ich doch wahrscheinlich selbst ausrechnen, oder? Glaube informiert zu sein, dass das Team wo ich anfange 11 Vollzeitstellen und 5 Kolleginnen die weniger Stunden arbeiten (zwei davon 35 Std.)...
Danke euch für eure Antworten, Geduld und Mühe.

Also zu diesem...
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Beitrag von: WasDennNun am 07.12.2021 16:34
Könnten die Kollegen jederzeit Vollzeit arbeiten, wollen aber nicht oder teilen sie sich mehrere Stellen
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Beitrag von: XTinaG am 07.12.2021 16:48
Den Anteil an einem VZÄ errechnest Du, indem Du die vereinbarte Stundenzahl durch die Stundenzahl Vollzeitbeschäftgigter dividierst. Es kommt aber nicht darauf an, wie viel jemand arbeitet. Es kommt auf die Zahl der Stellen an. Gibt es 16 S8a-VZ-Stellen, sind diese maßgeblich, egal, ob davon 6 mit Praktikanten oder 8 nur zur Hälfte besetzt sind.

Könntest du mir konkret zu meinem vorangegangenen Beispiel Auskunft geben? Lieben Dank

Ich weiß ja nicht, in welchem Land Ihr seid. Die Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Sind es 40 Stunden, wären 35 Stunden 87,5%.
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Beitrag von: seibel91 am 07.12.2021 17:08
Könnten alle Vollzeit arbeiten und wir sind in Berlin (39,24 Std. eine Vollzeitstelle)
Vielen Dank für eure Mühe.
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Beitrag von: Isie am 07.12.2021 20:19
Meinst du 39 Stunden und 24 Minuten? Das ist dezimal 39,4. also lautet der Bruch 35/39,4.
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Beitrag von: seibel91 am 07.12.2021 21:06
Ja, genau. Was bedeutet es also, wenn ich (laut Information der Fachaufsicht) 11 Kollegen habe, die Vollzeit arbeiten und 5, die weniger arbeiten (zwei davon 35 Std.)...also habe ich demnach 16 Kollegen insgesamt (eine davon berufsbegleitend nicht 8a)...zählen also die restlichen 15 Kollegen S8a oder muss ich mir das errechnen (11 Kollegen sind 11,0 und die anderen?)
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Beitrag von: XTinaG am 08.12.2021 06:48
Sie zählen mit ihrem anteiligen Vollzeitäquivalent, also jeweils 350/394. Aber nur dann, wenn sie im Stellenplan anteilig vorgesehen sind. Sind im Stellenplan 16 Vollzeitstellen S8a ausgewiesen, zählen die 16, egal wie und in welchem Umfang die besetzt sind.
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Beitrag von: WasDennNun am 08.12.2021 07:59
Könnte man es auch so ausdrücken?
Wenn alle Vollzeit arbeiten könnten, ohne das der Stellenplan geändert werden muss, dann sind es Vollzeitstellen.
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Beitrag von: TweetyAse am 08.12.2021 08:36
Ja, genau. Was bedeutet es also, wenn ich (laut Information der Fachaufsicht) 11 Kollegen habe, die Vollzeit arbeiten und 5, die weniger arbeiten (zwei davon 35 Std.)...also habe ich demnach 16 Kollegen insgesamt (eine davon berufsbegleitend nicht 8a)...zählen also die restlichen 15 Kollegen S8a oder muss ich mir das errechnen (11 Kollegen sind 11,0 und die anderen?)

Hier mal eine Wortmeldung aus Berlin,

ebenfalls koordinierende Fachkraft an einer Grundschule. Ebenfalls S15.
Du gibst in jedem Jahr deine Zahlen ab (eFöB-Verträge, ndH-Anteil, besonderer Förderbedarf, usw.), daraus errechnet deine Fachaufsicht den Personalbedarf (an Erzieher:innen und Facherzieher:innen) an deiner Schule, genannt VZE (glaube das heißt Voll-Zeit-Erzieherstellen). Diese Zahl kannst du dann in einem Summenblatt in der Bildungsstatistik der SenBJF abrufen und sie ist maßgeblich für deine Eingruppierung. Egal ob oder wie du alle Stellen besetzen kannst, besetzt hast.

Gruß, TweetyAse
Titel: Antw:S 15 Beschreibung
Beitrag von: seibel91 am 08.12.2021 08:59
Das wollte ich wissen! Vielen Dank!!!! :) Also zählt die Statistik der Fachaufsicht und die darin ausgewiesenen VZE des Summenblattes.
Herzlichen Dank an alle, die sich meiner Fragerei gestellt haben.