Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: justlive am 16.03.2019 17:23
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Hi liebe Forenmitglieder,
nach einiger Suche habe ich leider keinen passenden Thread gefunden und möchte mich mit einer Frage an euch wenden:
Ich habe im Juli 2018 eine befristete Stelle (bis Ende 2019) angenommen und wurde in die E9 Stufe 1 eingegliedert. Arbeitserfahrungen aus früheren Unternehmen (nicht öff. Dienst) konnte / wollte man leider nicht anrechnen.
Nun verlässt uns ein Kollege und seine Stelle wurde mir zum Mai 2019 angeboten. Diese Stelle ist mit der Gruppe E10 bewertet. Mündlich hat man mir nun die E10 zugesagt, beteuert jedoch das ich erneut mit Stufe 1 beginnen muss.
Laut Tarifmatrix (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/hoehergruppierung.html) sollte die E10 Stufe 2 angemessen sein.
Ich bin relativ durcheinander und würde mich freuen, wenn Ihr mir kurz aufzeigt, wo ich eventuell ein Denkfehler habe oder ob wirklich bei einer Höhergruppierung immer mind. die Stufe 2 vergeben wird.
LG
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Stufe 2.
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
So denke ich nämlich auch. Folgender Satz bekräftigt mich in meinem Denken:
Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
Mal sehen, wie und welches Schriftstück mir zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Ich melde mich auf jeden Fall mit der Auflösung :-)
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Das ergibt sich auch unmittelbar aus der maßgeblichen tariflichen Norm, §17 Abs. 4 Satz 1 TV-L.
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Perfekt, vielen vielen Dank. Jetzt sollte ich verhandlungssicher Auftreten können :-)
Um die interessierten künftigen Lesern das googlen zu ersparen, kopiere ich den entsprechenden Paragraphen hier rein:
§17 Abs. 4 Satz 1 TV-L
Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 25 Euro in den Entgeltgruppen 1 bis 8 beziehungsweise weniger als 50 Euro in den Entgeltgruppen 9 bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 25 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) beziehungsweise 50 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 15). 3Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. 4Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen. 5Die/Der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 4 festgelegten Stufe der betreffenden Entgeltgruppe, gegebenenfalls einschließlich des Garantiebetrags...
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Hi liebe Forenmitglieder,
nach einiger Suche habe ich leider keinen passenden Thread gefunden und möchte mich mit einer Frage an euch wenden:
Ich habe im Juli 2018 eine befristete Stelle (bis Ende 2019) angenommen und wurde in die E9 Stufe 1 eingegliedert. Arbeitserfahrungen aus früheren Unternehmen (nicht öff. Dienst) konnte / wollte man leider nicht anrechnen.
Nun verlässt uns ein Kollege und seine Stelle wurde mir zum Mai 2019 angeboten. Diese Stelle ist mit der Gruppe E10 bewertet. Mündlich hat man mir nun die E10 zugesagt, beteuert jedoch das ich erneut mit Stufe 1 beginnen muss.
Laut Tarifmatrix (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/hoehergruppierung.html) sollte die E10 Stufe 2 angemessen sein.
Ich bin relativ durcheinander und würde mich freuen, wenn Ihr mir kurz aufzeigt, wo ich eventuell ein Denkfehler habe oder ob wirklich bei einer Höhergruppierung immer mind. die Stufe 2 vergeben wird.
LG
Ich würde mich für dich freuen, doch das letzte Wort hat die Personalabteilung. Die Entgeltgruppen E9 (E9b ab 2019) sind für Bachelor- oder Fachhochschulabschluss etc. aufwärts vorgesehen. Wenn Du keine Qualifikation hast (ich hoffe du hast diese) kann, die Personalstelle hier Theater machen. Deshalb erkundige dich sehr gut ob dir diese Stelle ohne Ausschreibung zugeteilt wird.
/entgeltgruppen.html]https://www.[xxx]/entgeltgruppen.html (ftp://www.[xxx)
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Wo wäre im allg. Teil der EGO derlei gefordert?
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Mal sehen, wie und welches Schriftstück mir zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Ich melde mich auf jeden Fall mit der Auflösung :-)
Es ist ja egal was sie dir bzgl. der Stufen vorlegen, die haben da keine Wahl.
Bei uns hatte wir auch einen ähnlichen Fall, die PA hat aber nach kurzer Erläuterung ihren Irrtum eingesehen, die waren halt noch im altem Modus und wussten nichts über diese Regelung.
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Alter Modus? Die Regelung besteht seit Einführung des TV-L in 2006.