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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Gresu243 am 10.12.2018 07:31

Titel: Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: Gresu243 am 10.12.2018 07:31
Guten Morgen  :D

mein AG hat nach Erstellung meiner Tätigkeitsdarstellung festgestellt, dass ich Anspruch auf die EG12 habe (wurde zum 01.01.18 mit der EG10/5 eingestellt.
Wie sieht die Höhergruppierung nun aus? Komme ich dadurch automatisch in die 12/5?
Und wie weit zurück wirkt die Höhergruppierung? Die Personalstelle sprach von 6 Monate. Daher für mich noch die Frage, ob dann die JSZ neu berechnet wird?

Vielen Dank.

Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: MoinMoin am 10.12.2018 07:36
Monetär 6 Monate ab Anspruchsstellung (§37).
Die HG oder Korrektur eines Eingruppierungsirrtums wirkt ab Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten zurück.
Somit, müsste mEn die JSZ komplett neu Berechnet werden.
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: tomk am 10.12.2018 09:55
Daher für mich noch die Frage, ob dann die JSZ neu berechnet wird?

Meiner Meinung nach ja, die JSZ der 10/5 ist aber höher als die der 12/5, dürfte also eine Rückzahlung/Verrechnung mit der Nachzahlung geben.
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: MoinMoin am 10.12.2018 10:33
Ja, 1000€ Brutto weniger, aber §37 gilt für beide AG und AN.
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: Bastel am 10.12.2018 23:28
Guten Morgen  :D

mein AG hat nach Erstellung meiner Tätigkeitsdarstellung festgestellt, dass ich Anspruch auf die EG12 habe (wurde zum 01.01.18 mit der EG10/5 eingestellt.
Wie sieht die Höhergruppierung nun aus? Komme ich dadurch automatisch in die 12/5?
Und wie weit zurück wirkt die Höhergruppierung? Die Personalstelle sprach von 6 Monate. Daher für mich noch die Frage, ob dann die JSZ neu berechnet wird?

Vielen Dank.

Wie kann es eigentlich sein, dass sich die Verwaltung bei der Einstellung so irrt?
E10 und E12 ist schon ein „kleiner“ Unterschied?
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: MoinMoin am 11.12.2018 06:50
Wie kann es eigentlich sein, dass sich die Verwaltung bei der Einstellung so irrt?
E10 und E12 ist schon ein „kleiner“ Unterschied?
Die Frage war nicht ernst gemeint, oder?

Falls doch : Es könnte sein, dass dort ein Mensch (oft Beamter) sitzt, der sich nicht mit Tarifrecht auskennt.
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: Bastel am 11.12.2018 07:11
Wie kann es eigentlich sein, dass sich die Verwaltung bei der Einstellung so irrt?
E10 und E12 ist schon ein „kleiner“ Unterschied?
Die Frage war nicht ernst gemeint, oder?

Falls doch : Es könnte sein, dass dort ein Mensch (oft Beamter) sitzt, der sich nicht mit Tarifrecht auskennt.

Doch war Sie. Dann gehört der Beamte entweder anständig geschult oder er ist eine Fehlbesetzung. Mir wollte letztens auch ein Beamter erklären dass sich TBs für eine Höhergruppierung erst einmal bewähren müssen...
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: marco.berlin am 11.12.2018 19:24

Wie kann es eigentlich sein, dass sich die Verwaltung bei der Einstellung so irrt?
E10 und E12 ist schon ein „kleiner“ Unterschied?

Och, dass ist kein Problem... In Berlin führt man auch gerne „Stellenbewertungen“ durch, in dem man einfach in anderen Bezirken nachfragt, wie die bewertet haben und dann kann das im eigenen Bezirk nicht höher sein und dann hat man auch oft den Eindruck, dass das Thema „Neid“ auch eine große Rolle spielt.
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: wozzapp am 21.12.2018 07:57
Hallo
ich bin angestellter Lehrer in BW.
Durch eine Qualifizierung bin ich von 10.5 auf 12 aufgestiegen,
leider durch eine Maßgabe des letzten Tarifvertrags nur auf 12.4,
da dieser "Aufstieg" nur als eine Entgeltgruppe bewertet wird.
Ungerecht?
Stimmt es, dass im Schulbereich ganz allgemein die Laufzeitverkürzung durch Leistung (§17) nicht angewendet wird?
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: Spid am 21.12.2018 08:17
Sofern Du eine Lehrkraft nach nach Abschnitt 2 Ziffer 2 EntgO-L bist, ist die Höhergruppierung so korrekt, wie Du sie geschildert hast.
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: wozzapp am 21.12.2018 10:29
Danke Spid für deine Bestätigung.
Ja, bin ich: 2/2.
Ich bin einverstanden, mich stört nur die lange Wartezeit (4 Jahre).
Warum wird die leistungsbezogene ("überdurchschnittliche Leistung") Verkürzung hier nicht angewendet?
zweite Frage: Gesetzt , im neuen Tarifvertrag ermöglicht man den Aufstieg von 10.5 auf 10.5,
ist das dann rückwirkend auch möglich?
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: Spid am 21.12.2018 10:32
On eine Kann-Regelung angewandt wird, liegt im Ermessen des AG.

Wenn eine Rückwirkung vereinbart wird, gilt die Regelung auch rückwirkend - derlei ist aber nicht zu erwarten.
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: wozzapp am 21.12.2018 10:36
Wenn es eine Kann-Regelung ist, gibt aber das RP kein OK ("..findet keine Anwendung...")  für die Bezuschussung der Verkürzung, daher sagt der AG: keine Refinanzierung, keine Verkürzung.

Da die "Beförderung" frisch ist, würde es sich lohnen, diese zurückzufahren und auf 1.Januar zu verlegen?
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: Spid am 21.12.2018 10:40
Ich würde weder darauf bauen, daß der AG sich - abseits der rechtlichen Implikationen - darauf einläßt noch daß die Regelung zu diesem Zeitpunkt bereits greift.
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: wozzapp am 21.12.2018 10:54
Na ja, der neue Tarifvertrag gilt ab 1.1.2019.

Welche rechtlichen Implikationen sind es?
Der AG möchte gern refinanziertes Geld weitergeben..
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: Spid am 21.12.2018 11:03
Es müssen nicht alle Regelungen einer Tarifeinigung auch zum gleichen Zeitpunkt inkrafttreten.

Rechtlich SIND TB eingruppiert und werden es nicht. Es ist eine unmittelbare Wirkung, die nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht.
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: wozzapp am 21.12.2018 11:22
Alles OK.

Aber nochmal:  "Kann-Regelung":  muss der AG das RP überzeugen durch Auflistung von "Leistungen",
um eine verkürzte Wartezeit zu bezuschussen?

Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: Spid am 21.12.2018 11:28
Der AG ist das Land.
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: wozzapp am 21.12.2018 11:35
AG ist der private Trägerverein einer staatlich anerkannten Schule.
Die Refinanzierung des Lehrpersonals besorgt das Land.
An welcher Stelle kann man ansetzen?
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: Spid am 21.12.2018 11:42
Der AG ist in seiner Entscheidung frei - er kann selbstverständlich die Refinanzierung zur Bedingung der Anwendung einer Kann-Regelung machen.
Titel: Antw:Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Beitrag von: MoinMoin am 21.12.2018 11:45
An welcher Stelle kann man ansetzen?
Im persönlichen Vorbringen des Bedürfnisses nach mehr (gerechtere) Bezahlung beim AG.
Zwingen kann man den AG nicht, er kann dich allerdings auch nicht dazu zwingen für das Geld zu arbeiten.
Und wenn man ein "Opfer" eines Stichtages ist (sein sollte oder werden wird) könnte es ja sein, dass ein AG erbarmen hat.