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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: TobyWonder am 03.09.2020 15:19

Titel: Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: TobyWonder am 03.09.2020 15:19
Hallo Zusammen,


ich habe mich erfolgreich intern auf eine unbefristete E13-Stelle beworben.

Gleichzeitig komme ich von einer befristeten E11-Stelle (Laufzeitende noch nicht erreicht; Stufe 3). Der "Wechsel" erfolgt per Versetzung.

Bisher hatte ich fest mit E13/2 gerechnet. Rechne ich da falsch?

Ich bin ja lt. meiner Auffassung nicht als Wieder-/Neueinstellung zu werten (vgl.: BAG – 6 AZR 964/11), da ich ja keine Unterbrechung habe.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 03.09.2020 15:33
Eine Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Die Eingruppierung wird durch eine Versetzung nicht berührt. Es bedarf vielmehr zusätzlich der einvernehmlichen Übertragung einer höheren Tätigkeit. Im bestehenden Arbeitsverhältnis handelt es sich dann um eine Höhergruppierung. Eine Höhergruppierung aus E11/3 in E13 führt in E13/3.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: TobyWonder am 03.09.2020 18:14
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also eine Argumentation über „befristet/unbefristet“ oder „keine Erfahrungen im Bereich daher wie Neueinstellung“ siehst Du nicht? Bei meiner Prüfung hab ich dazu auch nichts gefunden - bis auf das eine Urteil, was jedoch für mich m.E. nicht anwendungsfähig ist.

Besten Dank im Voraus.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 03.09.2020 18:24
Erfahrungen sind ebenso unbeachtlich wie die bisherige Befristung. Die einzige Möglichkeit, eine Höhergruppierung zu vermeiden, wäre ein regulär auslaufendes befristetes Arbeitsverhältnis und die Neubegründung eines neuen im Anschluss. Das ist hier aber nicht der Fall.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: TobyWonder am 03.09.2020 19:05
Das klingt sehr vielversprechend. Es gibt zwar einen Änderungsvertrag aber eben keinen Neuabschluss. Vielen Dank noch einmal.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Keko am 09.09.2020 21:28
Hallo,
ich habe mich intern auf eine TV-H e10 Stelle beworben und werde demnächst in einem anderen Dienstort versetzt. In moment habe ich die Tv-h E9a /3. Die neue EG wird erst an mich erst nach einer guten Leistung in drei Monaten übertragen. Dies wurde mir mündlich
gesagt und laut personaler in die Personalakte eingetragen.
Wird bei einer Höhergruppierung  die Stufe in der e9a in die e10  und dazu die stufenlaufzeiten die ich in der E9a gesammelt habe übertragen?

Vielen Dank?
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 09.09.2020 21:36
Höhergruppierungen erfolgen im TV-H stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Keko am 09.09.2020 21:46
Danke für die rasche Antwort ! :)
 Kann man die Stufenlaufzeit anrechnen lassen?
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 09.09.2020 21:53
Was an „die Stufenlaufzeit beginnt von vorn“ war jetzt unverständlich?
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Alatar am 13.09.2020 17:52
Stufenlaufzeiten können unbenommen davon verkürzt oder verlängert werden. Ob die Stufenlaufzeit grundsätzlich "von vorne beginnt" ist gemessen an der "kann" - Frage von Keko vollkommen unerheblich.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 13.09.2020 18:22
Sie beginnt nicht grundsätzlich von vorn, sondern bei einer Höhergruppierung stets. Eine Verkürzung der Stufenlaufzeit ist keine Anrechnung der Stufenlaufzeit in einer anderen Stufe.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: TobyWonder am 16.10.2020 19:31
Erfahrungen sind ebenso unbeachtlich wie die bisherige Befristung. Die einzige Möglichkeit, eine Höhergruppierung zu vermeiden, wäre ein regulär auslaufendes befristetes Arbeitsverhältnis und die Neubegründung eines neuen im Anschluss. Das ist hier aber nicht der Fall.

Ich möchte das Thema gerne noch einmal aufgreifen, da - obwohl mein Sachverhalt eher weniger komplex ist - immer noch nicht über die Stufeneinordnung befunden wurde. Nachfragen sind eher - so meine Wahrnehmung - störend. Derzeit gilt immer noch (auf dem Gehaltsnachweis) die alte Entgeltgruppe.

Ich möchte niemanden unnötig nerven, aber gleichzeitig auch meine Ansprüche wahren.

Reicht es in einem Schreiben (Postweg) auf die Protokollerklärung Nr. 2 zu §4 Abs. 1 iVm §17 Abs. 4 Satz 1 zu verweisen? Zzgl. der Wirkung für mich, dass ich rückwirkend zum Versetzungsbeginn in die EG 13 Stufe 3 einzuordnen bin.

Dann können Sie noch bissl prüfen und ich habe mindestens schon einmal meine Anspruch geltend gemacht - oder sehe ich das falsch?

Besten Dank im Voraus!
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 16.10.2020 19:47
Da Du ungeachtet einer irrigen Rechtsmeinung des AG stets korrekt eingruppiert bist, ist dahingehend auch keine Geltendmachung erforderlich. Es sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die der tariflichen Ausschlußfrist unterliegen, hier das höhere Entgelt. Dieses ist geltend zu machen. Eine solche Geltendmachung bedarf einer ernsthaften Zahlungsaufforderung an den säumigen Schuldner entweder unter Bezifferung der Forderung oder einer konkreten Benennung des Anspruchs mit hinreichenden Angaben, daß der Schuldner diese selbst errechnen kann und in der Forderung erkennbar davon ausgegangen wird, daß der Schuldner dies kann.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Kerstin2311 am 23.10.2020 19:53
Hallo,
ich bin seit 7 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Ich habe bis 31. Mai 2020 in einer befristeten 100%-Stelle EG13 Stufe 4 gearbeitet. Habe mich dann erfolgreich in eine unbefristete 100%-Stelle EG10 Stufe 4 beworben, meine Zeiten in Stufe 4 konnte ich mitnehmen. Nun wurde mir zum 1. Januar 2021 die Rückkehr (Versetzung) in meine alte Stelle EG13 (mit alten und neuen Arbeitsinhalten) angeboten, dieses Mal jedoch unbefristet erneut als EG13, jedoch 2 Jahre in Teilzeit (85%), danach 100%.

Nun meine beiden Fragen:
1. Die Personalabteilung sagt, die unbefristete EG13-Stelle muss ausgeschrieben werden, auch wenn ich mit Zeugnis und Gutachten meiner zukünftigen (alten) Chefs nachweisen kann, dass auf Ausschreibung verzichtet werden kann. Ist das legitim?

2. Nach meiner Berechnung müsste ich nicht wie zuvor in die EG13 Stufe 4, sondern laut Höhergruppierungstabelle in die EG13 Stufe 3 kommen und dort auch wieder bei 0 anfangen. Ist das korrekt?

Liebe Grüße
K.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 23.10.2020 20:07
1. Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Der AG entscheidet, ob er Stellen ausschreibt oder es läßt.
2. Ja.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Kerstin2311 am 23.10.2020 20:51
Danke fürs schnelle Feedback!
Zu 2. hätte ich noch eine Frage: ich arbeite ja jetzt 100% in EG10, Stufe 4. Durch die neue EG13, Stufe 3, würde ich durch die Teilzeitstelle (85%) knapp 220 Euro brutto weniger erhalten, der Unterschiedsbetrag wäre trotz Höhergruppierung negativ. Hat das Relevanz bei der Einstufung?

Gruß, K.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 23.10.2020 20:51
Nein.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: TobyWonder am 24.10.2020 00:15
Hallo!

Besten Dank für die Klarstellung. Das Schreiben setze ich entsprechend auf. „Glücklicherweise“ habe ich nun das Ergebnis meiner Stufenzuordnung erhalten. Es soll die Stufe 1 bleiben, da sie §16 Abs. 2 geprüft haben. Der zieht doch - wenn ich das richtig verstanden habe - bei mir nicht, da es eben eine Versetzung ist. Und da gilt die Protokollerklärung Nr. 2 zu §4 Abs. 1 iVm §17 Abs. 4 Satz 1. Da ist nix ausgelaufen und hat woanders neu begonnen...dann wäre es ja auch keine Versetzung.

Kapier ich nicht - klar kann auch kein anderer hier wissen...deswegen setze ich das Schreiben auf.

Sehe ich das richtig, dass diese jetzige Prüfung nichts mit meiner Geltendmachung der Ansprüche zu tun hat?

Besten Dank für die weiteren Bemühungen.

Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 24.10.2020 03:20
Was für eine Prüfung? Es handelt sich um eine ganz gewöhnliche Höhergruppierung. Du kannst auch einfach Feststellungsklage beim ArbG erheben und Strafanzeige wegen Betrugs erstatten.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: TobyWonder am 24.10.2020 09:52
Hallo Spid,

naja ich hatte mich ja beworben (vom einen Ministerium zum anderen...aber eben von einer niedrigeren EG zu einer höheren). Der Arbeitgeber bleibt ja der gleiche - nur die Dienststelle ändert sich ja.

Hierzu gab es bei der neuen Dienststelle eine Prüfung der Einstufung (da ich das ja noch nie Mut begleitet habe, dachte ich das wäre normal...kann ja auch hab der Dienststelle normal ist - unabhängig davon ob es tarifrechtlich richtig ist).

Und diese Prüfung ergab eben die besagte Stufe 1.

Klar kann man jetzt schwere Geschütze rausholen, worauf es wohl auch hinauslaufen wird, da ich nicht glaube, dass sie meiner Entgeltmachung entsprechen werden.

Naja...ich halte hier auf dem Laufenden...

Danke noch einmal für Deine Bemühungen bisher und ein schönes WE.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 24.10.2020 10:30
Die Übertragung einer anderen auszuübenden Tätigkeit - um nichts anderes handelt es sich hier - ist der Regelfall der Höhergruppierung.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: WasDennNun am 24.10.2020 10:42
Klar kann man jetzt schwere Geschütze rausholen, worauf es wohl auch hinauslaufen wird, da ich nicht glaube, dass sie meiner Entgeltmachung entsprechen werden.

Naja...ich halte hier auf dem Laufenden...
Nun, ist doch ganz einfach.
Du trittst deinen neue Stelle an, sofern dort keine "Probezeit" (z.B. in Form einer vorübergehenden Übertragung der Tätigkeit) vereinbart ist, kann man dich dann ja nicht wieder zurück schicken auf die alte.
Am Ende des ersten Monats da dorten stallst du offiziell Fest, dass sich deine Personalstelle bzgl. der Stufe irrt, forderst dein korrektes Entgelt, machst die Arbeit der Vollpfosten aus der Personalstelle gleich mit, in dem du sie darauf hinweist, dass es sich ja um eine Höhergruppierung und nicht Einstellung handelte.
Sollte diese nach einer angemessenen Frist dem nicht nachkommen oder weiterhin Unsinn verzapfen, dann watschelt man halt zu Gericht und lässt die das machen.

Viel Spaß auf der neuen Stelle und bin gespannt was die PA Looser noch so anbringen
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: TobyWonder am 12.12.2020 12:22
Hallo Zusammen,

habe ja gesagt, dass ich mich sowohl in die eine als auch in die andere Richtung melden würde.

Das mache ich jetzt mal.

Der Stand des AG hat sich nicht geändert. Begründet wird dies mit dem Verweis, dass sich ja sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Laufzeit geändert hätte. (Arbeitsquelle Ziffer 3 b)dd):https://www.tu-chemnitz.de/personalrat/prsrat/doku/Erlass.pdf (https://www.tu-chemnitz.de/personalrat/prsrat/doku/Erlass.pdf)) In dem gleichen Schreiben gibt es noch eine Nr. 6, die so schön einfach klingt, aber anscheinend für die Personalstelle nicht zieht.

Ah ja: Die Einrichtung, die den Link „bereitstellt“ ist nicht meine Dienststelle, aber es ist öffentlich verfügbar und daher hier mit einbindbar.

Jemand eine Vorgehensidee? (Also auch für einen selber zur Untersetzung).

Besten Dank im Voraus.

Beste Grüße
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 12.12.2020 12:31
Wo genau liegt das Problem? Eine unzutreffende Rechtsmeinung des AG zur Stufenzuordnung klärt sich durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: ike am 12.12.2020 20:59
Interessanter Thread, der mich auch gerade betrifft:

Aktuell habe ich E9a, ungefristet, im TV-L.
Es läuft eine Bewerbung und die neue Stelle soll E9b TV-L bewertet sein, ebenfalls unbefristet.
Es handelt um dasselbe Bundesland Bayern, folglich denselben Arbeitgeber.

Bei der neuen Stelle möchte man am liebsten, dass ich die alte Stelle kündige, um dann einen neuen Vertrag zu unterschreiben.
Es wäre eine erneute Probezeit von sechs Monaten geplant!
Eine Versetzung (auf meine Rückfrage hin) sei nicht möglich, da unterschiedliche Entgeltgruppen (E9a und E9b), das ginge nur bei derselben Entgeltgruppe!?

Fragezeichen über Fragezeichen...

Frage 1:  ich lese hier im Thread, dass eine Versetzung durchaus möglich ist, auch wenn die Entgeltgruppe unterschiedlich ist.
Somit liegt der Personaler bei der neuen Stelle m.M.n. falsch (wie so oft auch in meiner jetzigen Dienststelle).

Frage 2: ist eine erneute Probezeit überhaupt zulässig? Ich habe schon vier Jahre beim jetzigen und zukünftigen AG gearbeitet als TB.

Auf eine neue Probezeit möchte ich mich unter den gegebenen Umständen nicht einlassen.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 12.12.2020 21:04
Eine Versetzung führt lediglich zu einer anderen organisatorischen Eingliederung, nicht zu einer anderen auszuübenden Tätigkeit. Über eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung müssen sich die Arbeitsvertragsparteien einigen.

Da in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Probezeit keinerlei Wirkung hat, ist es eigentlich völlig unerheblich, ob die Vereinbarung einer Probezeit zulässig wäre.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: ike am 12.12.2020 22:36
Die Probezeit wäre seitens AG dann angedacht, wenn ich das alte Arbeitsverhältnis kündigen würde und einen neuen Vertrag unterschreiben würde, bei einer Versetzung kämme eine solche sowieso nicht in Frage.

Es dürfte klar sein, dass ich kein Fan einer Probezeit bin; so könnte die alte Dienststelle "hintenherum" versuchen, mich loszuwerden. Nähreres möchte ich dazu derzeit nicht sagen.
Eine Nähe der beiden Ämter ist nicht von der Hand zu weisen (fachlich und örtlich).
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 12.12.2020 22:54
Das ändert nichts daran, daß in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Probezeit keinerlei Wirkung hat - auch dann nicht, wenn es ein neu begründetes unbefristetes Arbeitsverhältnis ist.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: TobyWonder am 13.12.2020 14:01
Da hast Du natürlich recht@Spid, da gibts de facto kein Problem.

Mit entsprechenden Urteilsuntersetzungen würde ich mich ein Stück stabiler fühlen, aber (ggf. aufgrund falscher Suchparameter) bin ich da für meine Situation nicht fündig geworden. Naja...ich begebe mich noch einmal in die Spur, habe noch eine kleine nicht klageschwangere Idee im Kopf und ansonsten gehts halt nur den Weg.

Besten Dank.
Titel: Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: jenskreidler am 15.12.2020 00:09
Hallo kompetente Kolleginnen und Kollegen,

ich habe aktuell folgenden Fall, bin im TV-L - Gebiet.

IST: bin unbefristet in EG 11 / 6

SOLL: Versetzungsantrag an andere Landeseinrichtung auf eine Stelle EG 13, 2 Jahre befristet.

Meine Frage lautet:
1. Geht es formal, von einer unbefristeten in eine befristete Stelle im Rahmen einer "Versetzung" durchzuführen?

2. Falls ja, wird die Stelle auf EG 13 / 5 eingeordnet ? (gemäß Höhergruppierungslogik auf oeffentlicher-dienst.info)

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 15.12.2020 06:36
Stellen sind tarifliche unbeachtlich. Eine Versetzung ist die dauerhafte Änderung der organisatorischen (und ggfs. örtlichen) Eingliederung des AN in die Organisation des AG. Die nur vorübergehende Änderung der organisatorischen (und ggfs. örtlichen) Eingliederung des AN in die Organisation des AG ist eine Abordnung. Beide lassen das Arbeitsverhältnis ansonsten unangetastet, die dauerhafte oder vorübergehende Übertragung einer anderen Tätigkeit ist somit davon unabhängig. Wird Dir eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen, erhältst Du eine Zulage, so es im Sachverhalt eine Tätigkeit ist, die bei dauerhafter Übertragung zu Deiner Eingruppierung in E13 führte, erhieltest Du eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Deinem derzeitigem Entgelt und dem, das in E13/5 zustünde.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: jenskreidler am 15.12.2020 16:52
Danke für die ausführliche Antwort. Ich würde versetzt werden in eine andere Landeseinrichtung, da die Stelle tariflich unbeachtlich ist, egal ob befristet oder nicht, eine Rückkehr wird gem. potentiell zukünftigem AG nicht geben bzw. ist nicht angestrebt, Ziel ist die Entfristing beim neuen AG, die aktuell nicht geht, sondern erst nach Verrentungen. Insofern würde die höherwertige Tätigkeit nicht vorübergehend übertragen, sondern die Versetzung ist gem. Einschätzung der PA der neuen Landeseinrichtung deshalb anzustreben, damit die Einstufung nicht 1,2 oder 3 sondern in meinem Fall 5 werden könne.
Klingt das durchführbar, mich als Laie des TV-L, der Arbeitsgesetze würde das einfach belastbar interessieren.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 15.12.2020 16:59
Du bist doch bereits unbefristet beschäftigt, mithin bedarf es keiner Entfristung. Warum „zukünftiger AG“? Handelt es sich nicht um denselben AG? Eine Versetzung kann nur beim selben AG erfolgen. Die Versetzung steht in keinerlei Zusammenhang zur eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: jenskreidler am 15.12.2020 17:16
Da es für mich Neuland ist, und die PA der zukünftigen Landeseinrichtung auch, scheint mir das auch alles andere als klar.
Es handelt sich um zwei Hochschulen/Universitäten des gleichen Bundeslandes. Sagen wir A weiß nicht von meinen Plänen und B will mich gewinnen. B hat eine Stellenhülle für zwei Jahre. A liefert mir derzeit eine unbefristete, "virutelle" Stelle (die keine Planstelle ist; alles ist so komisch vorfinanziert, virtuell, Stellenhüllen oder -hülsen, keine Ahnung wie es dazu kommt, dass derart seltsame Konstellationen gibt).

D.h. B schlägt mir vor, es über eine Versetzung zu machen, damit ich 1) in deren E13er Stellenhülle komme und 2) in eine höhere Stufe komme. Andernfalls könne man nur Stufe 3 begründen.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 15.12.2020 17:22
Stellen oder auch deren Hüllen sind tariflich unbeachtlich. Tariflich ist eine Zuordnung zu Stufe 4, 5 oder 6 auch bei einer Einstellung möglich. Handelt es sich um ein Land, in dem die Hochschulen keine eigenständigen AG sind?
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: jenskreidler am 15.12.2020 18:43
Es handelt sich um das Land Rheinland-Pfalz. Ich habe keine juristische Ahnung davon, was die rechtlichen Stellungen der Hochschulen und Universitäten sind.

Mit "Stellen oder auch deren Hüllen sind tariflich unbeachtlich" lese ich aus der Antwort heraus, das die Bundesländer und/oder Einrichtungen selbst wiederum jene Stellen oder deren Hüllen beachten können, wie sie wollen oder es auslegen möchten. Anders begründet sich mir der ganze "Aufriss" nicht
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 15.12.2020 19:13
In RP ist AG der AN an Hochschulen das Land - weshalb Deine Aussage zum neuen AG verwundert.

Stellen sind tariflich schlicht unbeachtlich. Ob es für Dich eine, keine oder 57 Stellen gibt, welche Wertigkeit diese haben und wie sie beschrieben sind, macht tariflich absolut keinen Unterschied.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: jenskreidler am 15.12.2020 22:29
Was macht denn überhaupt Sinn in meinem Fall? Weshalb denkt sich die Bildungseinrichtung B, dass es weder möglich ist, mir die Stelle der EG13 in Stufe 5 anzubieten, noch dass es per Versetzung möglich ist, mir die Stelle unbebristet inkl. Höhergruppierung zu geben?

Sie könne anbieten:
- Stelle EG13 befristet 2j in max. Stufe 3 (ich kündige regulär bei A) oder
- Stelle EG11 unbefristet Stufe 6 (quasi wie gehabt, ich glaube auch bei A normal kündigen)

(ich will das Vorgehen nicht bewerten, irgendwie hat es Beigeschmack, denn ich hab ja eine unbefristete Stelle im Land, kann man sich jetzt irgendwie auf eine Versetzung einigen und kann man nicht ein paar Euro aus der Druckerpresse locker machen, um die EG13 einem zu gönnen? - ich möchte es auch mit sehr guter Leistung honorieren)

Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 15.12.2020 22:34
Du kündigst schon mal nicht bei A, Du kündigst beim Land RP - denn in RP sind die AN der Hochschulen unmittelbare AN des Landes. Das Land als AG wäre auch für die Versetzung zuständig.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: jenskreidler am 15.12.2020 22:37
In RP ist AG der AN an Hochschulen das Land

Stellen sind tariflich schlicht unbeachtlich. Ob es für Dich eine, keine oder 57 Stellen gibt, welche Wertigkeit diese haben und wie sie beschrieben sind, macht tariflich absolut keinen Unterschied.

Das mit der Kündigung verstehe ich :)

Ich bin juristisch oder tariflich absoluter Laie. Wie kann ich Deine geschätzte Antwort verstehen und einordnen?
Dass heißt "wenn B will, könnten sie schon, wollen nur nicht"?
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 15.12.2020 22:47
Juristisch gibt es im Binnenverhältnis zu Dir weder A noch B. Du bist gem. §43 Abs. 1 HochSchG RP beim Land angestellt.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: jenskreidler am 16.12.2020 00:04
Mit mutmaßlichem, gesunden Menschenverstand müsste also folgende Vorgehensweise möglich sein:

- Versetzung
- Höhergruppierung auf Zeit, solange die höherwertige Tätigkeit ausgeführt wird. Wie das intern finanziert wird, z.B. nach Ablauf von zwei Jahren (das entspricht der angebotenen Tätigkeit), ist ein anderes Problem.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: Spid am 16.12.2020 06:52
Es gibt keine Höhergruppierung auf Zeit.
Titel: Antw:Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Beitrag von: TobyWonder am 11.10.2021 15:58
Hallo Zusammen,

damit man auch sehen kann, dass nicht nur Fragen/Problemsituationen aufgezeigt werden, sondern auch Ergebnisse/Lösungen erzielt werden, wollte ich gerne den Abschluss zu meinem Thema geben:

Meiner Stufenein- und zuordnung wurde nunmehr entsprochen und korrigiert. Am Ende war es ziemlich unspektakulär und ich kann nur empfehlen immer dran zu bleiben. Ich brauchte in meinem Fall kein Rechtsbeistand und musste nicht die harten Bandagen anziehen. Ich brauchte "nur" sehr viel Zeit und internen Personalbeistand. Das Ergebnis war alles andere als klar am Ende erkennbar, aber der Erfolg steht für sich. Einfach nur toll.

Auf diesem Wege auch noch einmal Danke an alle, die hier so konstruktiv mitgeholfen und sich eingebracht haben.

Alles Gute Euch weiterhin!