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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Pauline123 am 14.04.2021 16:01
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Hallo Zusammen, in meinem unten stehenden Post habe ich das jetzt mit dem Betriebsrat bezüglich der Überstunden klären können.
Diese sollen explizit als Ausgleich genommen und nicht ausgezahlt werden.
Was ich aber vergessen hab: Wie werden diese denn berechnet?
Wenn ich eine 22 Stunden Woche habe und an 4 Tagen in der Woche jeweils 5,5 Stunden in der Zeiterfassung hinterlegt sind.
Wie kann ich korrekt die Tage berechnen?
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Pro Woche 22 h bzw. pro Tag mit Soll 5,5 halt 5,5 h.
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Wie kann ich korrekt die Tage berechnen?
:o
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100 Tage / 5,5 Stunden regelmäßige Arbeitszeit = 18,18 Tage = 18 Tage & 1 Stunde