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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Habbi am 29.04.2021 14:53

Titel: ehrenamtliche Tätigkeit als Prüfer - Aufwandsentschädigung?
Beitrag von: Habbi am 29.04.2021 14:53
Hallo,

ich habe das Angebot bekommen, im Prüfungsausschuss der IHK eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben. Nun stellt sich mir die Frage: Gibt es dafür eine Aufwandsentschädigung? Werde ich für die Tätigkeit vorübergehend freigestellt? Wirkt sich das auf mögliche Bewerbungen in irgendeiner Weise positiv aus?

Vielen Dank.
Titel: Antw:ehrenamtliche Tätigkeit als Prüfer - Aufwandsentschädigung?
Beitrag von: Pepper2012 am 29.04.2021 15:18
Es handelt sich nicht um eine ehrenamtliche Tätigkeit, da eine Vergütung erfolgt. Wie hoch diese ausfällt, ist bei der IHK zu erfragen. Ein Rechtsanspruch auf Freistellung ist nicht ersichtlich. Warum auch? Möglicherweise wirkt es sich positiv aus. Bei mir würde es sich für Dich allerdings negativ auswirken, wenn Du es fälschlich als Ehrenamt bezeichnen würdest.
Titel: Antw:ehrenamtliche Tätigkeit als Prüfer - Aufwandsentschädigung?
Beitrag von: mb1 am 29.04.2021 15:20
- Hier mal ein Merkblatt der IHK Kiel zur Aufwandsentschädigung:
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/blueprint/servlet/resource/blob/4490148/24443172f5a5b89489a59b6a0c3097f9/ki-prueferentschaedigung-data.pdf
Sicher bietet Deine IHK ein ähnliches Merkblatt.

- Gemäß Berufsbildungsgesetz sind ehrenamtliche Prüfer freizustellen, wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen

- ein Mehr an Tätigkeiten / Erfahrung kann sich immer positiv auswirken
Titel: Antw:ehrenamtliche Tätigkeit als Prüfer - Aufwandsentschädigung?
Beitrag von: fragmalnach am 29.04.2021 16:34
Arbeitsbefreiung nach § 29 Abs. 5 TVöD  kommt hierfür in Betracht.