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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Dircao am 18.05.2021 07:24

Titel: Kündigungsfrist 2 oder 4 Wochen
Beitrag von: Dircao am 18.05.2021 07:24
Hallo!
Ich habe zum 01.02.2021 in einem Landesbetrieb angefangen. Mein Vertrag läuft 2 Jahre. Ich möchte jedoch jetzt den Arbeitgeber wechseln. Ich weiß jetzt nicht wie lang meine Kündigungsfrist ist. Laut Vertrag beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit (6 Wochen Probezeit) 2 Wochen bis zum Monatsende. Bei mehr als 6 Monaten Beschäftigungszeit beträgt sie 4 Wochen bis zum Monatsende. Ich möchte zum 30. Juni kündigen, wäre also eine Beschäftigungszeit von 5 Monaten. Habe ich nun 2 oder 4 Wochen Kündigungsfrist?
Titel: Antw:Kündigungsfrist 2 oder 4 Wochen
Beitrag von: Wdd3 am 18.05.2021 07:33
1 Monat zum Monatsende.
Titel: Antw:Kündigungsfrist 2 oder 4 Wochen
Beitrag von: Dircao am 18.05.2021 07:37
Obwohl ich noch keine 6 Monate Beschäftigungszeit habe?
Titel: Antw:Kündigungsfrist 2 oder 4 Wochen
Beitrag von: Spid am 18.05.2021 07:44
Da die TVP keine abweichende Regelung getroffen haben, gilt nach Ablauf der Probezeit vor der Vollendung des sechsten Monats des Arbeitsverhältnisses die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).
Titel: Antw:Kündigungsfrist 2 oder 4 Wochen
Beitrag von: Dircao am 18.05.2021 08:10
Danke!