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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sonne50 am 08.07.2021 13:04

Titel: Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 08.07.2021 13:04
Ich wurde in 2020 vom Personalamt zur Überarbeitung meiner Stellenbeschreibung aufgefordert. Diese übermittelte ich am 20.10.2020.

Mit Datum vom 01.06.2021 erhielt ich die Mitteilung, dass meine Stelle nunmehr statt mit EG 3 mit EG 5 bewertet wird.

Ab wann gilt die höhere EG? Ab Datum der Abgabe in 10/2020 oder mit dem Datum der Mitteilung durch das Personalamt?

Habe ich Anspruch auf rückwirkende Zahlung?
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Lars73 am 08.07.2021 13:09
Ab wirksame Übertragung der Aufgaben. Aus der Schilderung geht nicht hervor ob und wann der Arbeitgeber die Aufgaben übertragen hat.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 08.07.2021 13:10
Ab wirksame Übertragung der Aufgaben. Aus der Schilderung geht nicht hervor ob und wann der Arbeitgeber die Aufgaben übertragen hat.

Seit 2015...
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 08.07.2021 13:11
Es ist nicht erkennbar, inwiefern überhaupt ein Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe bestünde. Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Zu welchem Zeitpunkt haben sich die Arbeitsvertragsparteien auf eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit geeinigt?
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 08.07.2021 13:14
Es ist nicht erkennbar, inwiefern überhaupt ein Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe bestünde. Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Zu welchem Zeitpunkt haben sich die Arbeitsvertragsparteien auf eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit geeinigt?


Das Personalamt verlangte von allen Mitarbeitern die Überarbeitung der Stellenbewertung.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 08.07.2021 13:21
Und?
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 08.07.2021 13:23
Und?

Wie UND?

Es hat sich wie oben geschrieben herausgestellt, dass die Stelle nunmehr mit EG 5 bewertet wird und ich wollte gern wissen, ab wann die höhere EG gilt.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 08.07.2021 13:37
Und wie bereits geschrieben sind Stellen und deren Bewertung tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Es ist nicht erkennbar, inwiefern überhaupt ein Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe bestünde.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: WasDennNun am 08.07.2021 14:43
Und?

Wie UND?

Es hat sich wie oben geschrieben herausgestellt, dass die Stelle nunmehr mit EG 5 bewertet wird und ich wollte gern wissen, ab wann die höhere EG gilt.
Ab dem Zeitpunkt wo sie dir vom AG übertragen werden (wurden).
Nicht ab dem Zeitpunkt wo du (oder dein Cheffe) sich was neues ausgedacht haben, was zu tun ist.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 08.07.2021 14:58
Wie bereits ausgeführt folgt die Eingruppierung deiner übertragenen Tätigkeit. Wenn dir deine Tätigkeit 2015 übertragen wurde und es seit dem keine Änderungen gab und sich die Beteiligten darüber einig sind, dass deinen übertragenen Tätigkeiten eine Eingruppierung in E5 folgt, bist du schon seit 2015 in E5 und wurdest lediglich nach E3 bezahlt. Rückwirkend wirst du aufgrund der Tariflichen Ausschlussfrist nur 6 Monate zu wenig gezahltes Entgelt fördern können.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 08.07.2021 15:18
Wie bereits ausgeführt folgt die Eingruppierung deiner übertragenen Tätigkeit. Wenn dir deine Tätigkeit 2015 übertragen wurde und es seit dem keine Änderungen gab und sich die Beteiligten darüber einig sind, dass deinen übertragenen Tätigkeiten eine Eingruppierung in E5 folgt, bist du schon seit 2015 in E5 und wurdest lediglich nach E3 bezahlt. Rückwirkend wirst du aufgrund der Tariflichen Ausschlussfrist nur 6 Monate zu wenig gezahltes Entgelt fördern können.

DANKE!
Diese Antwort hilft mir weiter!
Ab wann kann ich die rückwirkende Zahlung verlangen: Ab dem Tag der Abgabe der Stellenbewertung oder ab dem Tag der Bestätigung durch das Personalamt?
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 08.07.2021 15:21
Weder das eine noch das andere entfaltet irgendeine Relevanz.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 08.07.2021 15:33
Du machst deinen Anspruch auf Lohnzahlung entsprechend E5 ab sofort sowie rückwirkend für die letzten 6 Monate geltend.
Achte darauf, dass sie dich nicht von 3 in 5 "höhergruppieren" und du Stufenlaufzeiten verlierst. Du bist ja vermutlich schon immer in E5 eingruppiert gewesen und hast entsprechend dort die Stufenlaufzeiten absolviert.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 08.07.2021 15:37
Inwiefern ließe sich aus der Schilderung auch nur vermuten, die TE sei bereits immer in E5 eingruppiert gewesen?
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 08.07.2021 16:22
Ab wirksame Übertragung der Aufgaben. Aus der Schilderung geht nicht hervor ob und wann der Arbeitgeber die Aufgaben übertragen hat.
Seit 2015...
Aus diesem Beitrag folgere ich, dass die auszuübenden Tätigkeiten 2015 übertragen worden und es seit dem keine Änderungen gab. Gemäß Tarifautomatik besteht seit 2015 also eine entsprechende Eingruppierung, die sich durch ändernde Rechtsmeinungen im Laufe der Jahre grundsätzlich nicht verändert.
Von daher: Welche Eingruppierung auch immer "tatsächlich" vorliegt, diese "ist" bereits seit 2015.
Irre ich mich in meiner Annahme?
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 08.07.2021 16:28
Die TE hat ausgeführt, sie habe ihre Stellenbeschreibung "überarbeiten" sollen und infolgedessen habe der AG seine Rechtsmeinung, zu welcher Eingruppierung die sich aus dieser Beschreibung ergebende Tätigkeit führe, geändert. Mithin ist nicht einmal klar, ob die jetzige auszuübende Tätigkeit die ist, die der Stellenbeschreibung zu entnehmen ist, noch, ob sie es in der Vergangenheit war.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 08.07.2021 16:44
Du machst deinen Anspruch auf Lohnzahlung entsprechend E5 ab sofort sowie rückwirkend für die letzten 6 Monate geltend.
Achte darauf, dass sie dich nicht von 3 in 5 "höhergruppieren" und du Stufenlaufzeiten verlierst. Du bist ja vermutlich schon immer in E5 eingruppiert gewesen und hast entsprechend dort die Stufenlaufzeiten absolviert.

Und ab wann kann ich den Anspruch geltend machen? Ab Tag der Einreichung oder ab dem Tag der Bestätigung durch das Personalamt?

Hintergund ist, dass ich ab 01/2021 intern eine andere Stelle angenommen habe, die schon mit der EG 5 bewertet war und mir das Personalamt nun zwar rückwirkend zahlt - aber ab 05/2021. Somit erhalte ich die rückwirkende Zahlung für die alte Stelle lediglich für 12/2020...
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 08.07.2021 16:47
Ich sehe immer noch nicht, daß überhaupt ein Anspruch entstanden wäre.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 08.07.2021 16:48
Ich sehe immer noch nicht, daß überhaupt ein Anspruch entstanden wäre.

Den Anspruch hat doch der Arbeitgeber selbst festgestellt!
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 08.07.2021 16:53
Dem AG kommt keine diesbezügliche Feststellungsbefugnis zu.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 08.07.2021 20:57
@spid: Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antworten! Leider beantworten sie meine Frage nicht. Mir ist es völlig egal ob mein Arbeitgeber die neue Entgeltgruppe festlegen darf oder nicht. Fakt ist, er hat sie festgestellt!

Meine einzige Frage ist, ab wann die Höhergruppierung gilt. Ab Antragstellung - also mit Abgabe der geforderten Stellenbewertung oder mit Datum der Mitteilung der Personalabteilung
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: WasDennNun am 08.07.2021 21:21
Meine einzige Frage ist, ab wann die Höhergruppierung gilt.
Die einzige korrekte Antwort ist: Ab Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten. (Die wenn sie zu einer Höhergruppierung führt, in der Mitbestimmung des PR liegt)

Und Geld gibt es erst 6 Monate rückwirkend wenn du es rechtskräftig einforderst, als maximal für die letzten 6 Monate.

Die Abgabe der Stellenwertung ist absolut nichtig und ist bzgl. §37 irrelevant.
Evtl. ist deine Personalabteilung ja der Meinung, dass man dir zum Zeitpunkt der Mitteilung die Tätigkeiten übertragen hat, dann also ab 1.6.21


Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Max am 09.07.2021 08:24
Zitat von: Sonne50
Hintergund ist, dass ich ab 01/2021 intern eine andere Stelle angenommen habe, die schon mit der EG 5 bewertet war und mir das Personalamt nun zwar rückwirkend zahlt - aber ab 05/2021. Somit erhalte ich die rückwirkende Zahlung für die alte Stelle lediglich für 12/2020...
Das verstehe ich jetzt auch nicht mehr,  aber Spid kann sicherlich Licht auf die Sache scheinen.
Wenn du seit 01.2021 eine neue Stelle mit EG 5 hast,  dürften damit doch auch die Tätigkeiten die zur E5 führen übertragen worden sein und du bist seit dem in EG5.
 Für mich liest sich der Rest wird folgt:
Bei deinem vorhergehenden E3 Tätigkeiten gehe ich mal davon aus,  dass der AG Tätigkeiten der E3 übertragen hatte.
Was du konkret machst hat sich im Laufe der Jahre schleichend geändert ohne das dir die Personalabteilung neue Tätigkeiten übertrug.  Du hast dann eine neue Tätigkeitsbeschreibung erstellt. Die Personalabteilung hat diese dann mit E5 bewertet und ich würde auch davon ausgehen,  dass man dir mit dieser Mitteilung die E5 auszuübenden Tätigkeiten übertragen hätte,  was aber doch nicht mehr geht,  da du inzwischen andere ausübende Tätigkeiten hast die sowieso schon zu E5 führten.
Du solltest also an 1/21 E5 Entgelt bekommen.
Sollten sich die dir übertragenen Tätigkeiten seit 2015 nicht geändert haben (wogegen für mich die neue Tätigkeitsbeschreibung spricht) würde der AG wohl nur seine Meinung zur Eingruppierung ändern und du bist seit 2015 in E5 eingruppiert. Dann müsstest du das Entgelt der E5 eingefordert haben und bekommst ab da 6 Monate rückwirkend. Das wäre aber nicht das Datum der abgegebenen "Stellenbewertung", da du dort den AG vermutlich nicht klar zur Zahlung des Entgelts der E5 aufgefordert hast, sondern der AG ist so nett 6 Monate ab seiner neuen Meinung zurückzuzahlen.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 09.07.2021 10:21
@Max: Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Damit kommt für mich Licht ins Dunkel! Ich dachte nur irgendwo gelesen zu haben, dass die Abgabe der Stellenbewertung einem Antrag gleichzustellen ist. Somit wäre der Beginn der 6monatigen Rückzahlung der Oktober 2020 gewesen.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 09.07.2021 10:29
Die Abgabe kommt durchaus dem Antrag gleich: beides ist tariflich völlig unbeachtlich und löst keinerlei Ansprüche aus. Hinzu tritt, daß - falls anderweitig Ansprüche entstanden sind - weder das eine noch das andere die tarifliche Ausschlußfrist hemmt. Dafür ist nämlich eine schriftliche Geltendmachung erforderlich. Eine solche ist eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter hinreichender Benennung oder konkreter Bezifferung des Amspruchs.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Pietclock am 11.07.2021 14:16
Wie findet eigentlich offiziell eine Übertragung von Tätigkeiten statt, also das was letztlich zur Eingruppierung führt ? Gibt es dafür ein Formular oder ähnliches ?
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 11.07.2021 14:17
Wie der AG sich intern selbst organisiert, ist ihm überlassen.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Pietclock am 11.07.2021 14:28
Aber der Arbeitnehmer muss in irgendeiner Form informiert werden, welche seine auszuübenden Tätigkeiten sind ? Denn Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung in eine höhere Entgeldgruppe führen würden, muss er ja nicht ausführen, wenn sie nicht zu seinen derzeit auszuübenden gehören....
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 11.07.2021 14:41
Der AG muß ja seiner Pflicht nach §2 NachwG nachkommen.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: WasDennNun am 11.07.2021 14:49
Aber der Arbeitnehmer muss in irgendeiner Form informiert werden, welche seine auszuübenden Tätigkeiten sind ? Denn Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung in eine höhere Entgeldgruppe führen würden, muss er ja nicht ausführen, wenn sie nicht zu seinen derzeit auszuübenden gehören....
Ja und?
Bei uns wird eine entsprechendes Formular (also auszuübenden Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge) erstellt und dem MA ausgehändigt.
Wenn man also so etwas nicht erhält, oder der Vorgesetzte der Meinung ist, dir andere Dinge übertragen zu wollen, dann kann man das mitmachen, sollte aber spätestens, wenn man glaubt, es betrifft die Eingruppierung die Hansel vom PA einbeziehen und sich von denen bestätigen lassen, dass das dies die neuen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Es spricht natürlich nichts dagegen, dies bei allen vom Vorgesetzten initiierten Änderungen der Tätigkeiten durchzuführen.

Und wenn die PA nicht binnen einer Woche Ja oder Nein geschrieben haben, dann muss man freundlich aber bestimmend den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass man bedenken hat diese Tätigkeiten auszuüben.

Verwaltung wird mit Verwaltung geschlagen.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Pietclock am 11.07.2021 15:22
ich frage da ein Interessehalber. Ich bin bisher zwei mal höhergruppiert worden, ohne je schriftlich eine Mitteilung zu erhalten,  was denn nun konkret meine auszuübenden Tätigkeiten sind... man macht halt das, was die Leitung so vorsieht und anfällt, und da bin ich nicht der einzige  ::) bei meiner ersten Eingruppierung bei Einstellung kann man ja zumindest lesen, was in der Stellenanzeige stand  :)
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 11.07.2021 15:29
Bei jeder Änderung hätte der AG seiner Pflicht nach §3 NachwG nachkommen müssen.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: WasDennNun am 11.07.2021 16:13
Und der Personalrat ist da in der Mitbestimmung.
Aber wenn der Personalrat alles durch kaspert sind sie ja halt in der Tat nur ein Kaffeekränzchen.

Aber durchaus typisch @Pietclock  was du schilderst: ausgewürfelte Eingruppierung und willfährige folgsame Knechte und PA die ihre arbeiten nicht können-
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Pietclock am 11.07.2021 16:56
bei Einstellung habe ich ein Blatt bekommen " Niederschrift nach dem Nachweisgesetz ".

Da steht ein einziger Satz drin: " Herr [Pietclock] wird als Sachbearbeiter beschäftigt. Die Übertragung anderer Tätigkeiten bleibt vorbehalten."

War mir bisher gar nicht klar, meine Tätigkeit ist also Sachbearbeiter. Gefühlt sehr allgemein gehalten  :D
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 11.07.2021 17:04
Dann ist der AG seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen. Es handelt sich um einen individualrechtlichen Anspruch, der sich gerichtlich durchsetzen läßt.

Und der Personalrat ist da in der Mitbestimmung.

Das ist aber ohnehin lediglich ein Problem im Innenverhältnis des AG.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Pietclock am 11.07.2021 17:10
Ich bin von der freien Wirtschaft in den öD gewechselt und lerne da immer noch dazu. Die Diskrepanzen zwischen den theoretischen Grundlagen und wie das in der Praxis so läuft sind schon bemerkenwert...

Mein Eindruck ist schon, dass das daran liegt, dass nahezu alle in der Personalabteilung selber Beamte sind und alles irgendwie auf die Beamtenregelungen zu pressen versuchen. Wir Angestellten machen da schon immer Scherze, weil wir immer "vergleichbar" sind. Vergleichbar mit 4.QE und all solchen Begriffen. Gerade wenn du aus der Wirtschaft kommst und Inspektoren bisher nur Kommissare im TV waren, ist das schon irgendwie skurril.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 11.07.2021 17:25
Mein Eindruck ist, daß etwa die Hälfte  der öffentlichen AG nicht die hinreichende Qualität hat, Beschäftigungsverhältnisse regelkonform zu unterhalten und ein weiteres Viertel sich schlicht weder um tarifliche noch um gesetzliche Regelungen schert. Ein weiteres Achtel handelt schlicht vorsätzlich kriminell.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: WasDennNun am 11.07.2021 17:57
Mein Eindruck ist schon, dass das daran liegt, dass nahezu alle in der Personalabteilung selber Beamte sind und alles irgendwie auf die Beamtenregelungen zu pressen versuchen.
Ja, das ist absolut richtig.
Und bei uns habe ich diese Menschen bösgläubig gemacht, bzgl. des Fehlverhaltens, so dass sie jetzt anfangen vernünftige Lösungen und Wege einzugehen. Und lernen Tarifrecht anzuwenden  ;D
Ich hoffe damit kommen wir langsam ins letzte ungenannte achtel von Spid
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 12.07.2021 08:04
Unsere Personalabteilung meinte, es sollen ALLE Arbeitsplätze neu bewertet werden. Grundlage für die Zeiterfassung war bei mir die "alte" Stellenbewertung mit den entsprechenden Tätigkeiten und es sind keinerlei andere dazugekommen. Seltsamerweise kam dabei eben heraus, dass diese nun statt in der EG 3 in die EG 5 einzustufen sind.

Was mich aber wirklich ärgert ist, dass sich die Personalabteilung SIEBEN Monate Zeit lässt, um ein paar Zahlen in ein Formular zu übertragen. Da bekannt ist, dass diese "nach Gesicht" entscheidet, nehme ich wenigstens die Erkenntnis mit, dass ihr mein Gesicht nicht passt....
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 12.07.2021 08:18
Bei der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe kommt dem AG keine Entscheidung zu.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 12.07.2021 08:20
Bei der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe kommt dem AG keine Entscheidung zu.

Wem dann???
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 12.07.2021 08:27
TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Dazu muß niemand tätig werden oder etwas entscheiden. Welche Eingruppierung tatsächlich vorliegt, läßt sich aber gerichtlich feststellen.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: WasDennNun am 12.07.2021 09:39
Bei der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe kommt dem AG keine Entscheidung zu.

Wem dann???
Alleinig ein ArbG kann feststellen wie man eingruppiert ist.
Der AG und der AN haben halt nur eine mehr oder weniger unbedeutende Rechtsmeinung zu der korrekten Eingruppierung.
Wer sieben Monate wartet bis ein PA Versager(in) seine Arbeit macht ist hat halt selber Schuld, wenn ihm sein zustehendes Entgelt nicht ausgezahlt wird.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 12.07.2021 20:44
Bei der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe kommt dem AG keine Entscheidung zu.

Wem dann???
Alleinig ein ArbG kann feststellen wie man eingruppiert ist.
Der AG und der AN haben halt nur eine mehr oder weniger unbedeutende Rechtsmeinung zu der korrekten Eingruppierung.
Wer sieben Monate wartet bis ein PA Versager(in) seine Arbeit macht ist hat halt selber Schuld, wenn ihm sein zustehendes Entgelt nicht ausgezahlt wird.

Ich wurde ja quasi zur Neubewertung gezwungen und da sich an meinen Tätigkeiten nichts geändert hat, habe ich auch nicht mit einer Höhergruppierung gerechnet.

Kann mir (ich bin blond  ;D) mal einer verständlich erklären, was ich beim Personalamt über die Höhergruppierung - die sie und auch der Chef - nicht vornehmen dürfen vorbringen kann? Wo finde ich dazu etwas in Schriftform?
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 12.07.2021 21:18
Höhergruppierungen werden nicht vorgenommen, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, §12 TV-L.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Pietclock am 12.07.2021 22:22
@Sonne50: ich würde nachfragen, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, nach diesem "Nachweisgesetz". Die Personalstelle muss ja wissen, was diese sind - denn danach richtet sich die Eingruppierung.

Es ist so eine skurrile Geschichte, dass nicht das was du wirklich machst  zur Eingruppierung führt, sondern was du "auszuüben" hast.
Deswegen spielt halt diese Neubewertung von dir eigentlich streng genommen keine Rolle.

Aber es kann natürlich sein, dass deine Tätigkeitsbeschreibung von der Personalstelle dann so verwendet wird, dass sie sagen: ok, was sie macht, sollen auch ihre auszuübenden Tätigkeiten sein, und dann haben wir sie entsprechend einzugruppieren.
Aber diese auszuübenden Tätigkeiten musst du dir letztlich darlegen lassen.

Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: WasDennNun am 13.07.2021 09:44
Kann mir (ich bin blond  ;D) mal einer verständlich erklären, was ich beim Personalamt über die Höhergruppierung - die sie und auch der Chef - nicht vornehmen dürfen vorbringen kann? Wo finde ich dazu etwas in Schriftform?
Sie sollen dir mitteilen, was deine Auszuübenden Tätigkeiten sind. Punkt Basta.
Alternative: Du schreibst auf, was deine ausgeübten Tätigkeiten sind und verlangst, dass sie dir bestätigten, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Frist 2 Wochen, danach teilst du deine Vorgesetzten und dem PA mit, dass du ohne Kenntnis deiner aktuellen auszuübenden Tätigkeiten nur noch in der Lage bist, die Tätigkeiten der "alte" Stellenbewertung mit den entsprechenden Tätigkeiten auszuüben. Und alle anderen Anweisungen vom Cheffe schriftlich vom PA bestätigt haben musst.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 20.07.2021 13:10
Wenn sich also die Tätigkeiten seit der Einstellung nicht geändert haben, sondern nur der zeitliche Umfang, hätte ich schon in 2015 in die EG 5 eingruppiert werden müssen?
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 20.07.2021 13:36
Eine Änderung des zeitlichen Umfangs der Einzeltätigkeiten ist doch eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit.
Titel: Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Beitrag von: Sonne50 am 20.07.2021 13:57
Okay, danke!