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offene Foren => TV-L und TV-H => Thema gestartet von: MangoElisa am 12.08.2021 15:02
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Hallo,
bei mir steht eine Höhergruppierung von E8 in E9a und nach Abschluss eines Zertifizierungskurses in E9b an. Ich bin momentan in Stufe 4 und brauche noch knapp 2 Jahre bis ich in Stufe 5 komme. Ich habe mir mal die Tabelle mit den Garantiebeträgen angeschaut https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html und werde daraus nicht ganz schlau.
Sehe ich das richtig, dass eine Höhergruppierung von E8S5 in E9a stufenunschädlich ist und es sich für mich vielleicht rechnerisch lohnen würde diese 2 Jahre mit der Höhergruppierung abzuwarten?
Es steht auch eine Re-Zertifizierung in E10 im Raum. Und dann würde ich doch in dem Fall von E9bS4 nach E10 auch nicht runtergestuft werden sondern bleibe in S4.
Komme ich jedoch jetzt in E9aS3, dann nächstes Jahr in E9bS3 oder E10S2.
Ist meinem Gedankengang zu folgen oder verstehe ich vielleicht auch irgendwas falsch.
Danke für eure Hilfe
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Eine Höhergruppierung aus E8/5 in E9a führt in Stufe 5 der höheren Entgeltgruppe.
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und eine von eg8 s4 zur eg9a s3
wer da jetzt eine HG zulässt verliert langfristig Geld.
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eg9b s4 führt allerdings zur EG10 s3
also 8/4-9a/3-9b/3-10/2
8/5-9a/5-9b/4-10/3
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Hallo,
nur um das für meine evtl. Höhergruppierung richtig zu verstehen:
Bin in der E8S6. Würde ich dann bei Höhergruppierung definitiv in die E9aS5 fallen?
Gruß
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Bei einer Höhergruppierung aus E8/6 in E9a erfolgt die Stufenzuordnung zu E9a/5.