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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Minchen am 27.09.2021 17:52
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Hallo zusammen,
Wir haben die Stelle eines Sozialpädagogen oder vergleichbare Ausbildung ausgeschrieben als Integrationsbeauftragten.
Jetzt hat sich jemand beworben der Ingenieur ist aber viel Führungs- und Auslandserfahrung hat.
Frage: kann man dem trotzdem S 11 b zahlen obwohl er eigentlich ja auf dem Gebiet keine Ausbildung hat?
Bin gespannt auf eure Antworten.
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Wenn man übertariflich bezahlen darf, kann man das tun. Wenn nicht, dann nicht, denn derjenige wäre in S8b eingruppiert.
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Danke für die Antwort, auf die S Gruppe komm ich eigentlich auch.
Aber was heißt übertariflich zahlen darf?
Wir sind im KAV da kann man sich das ja nicht aussuchen und vom Gemeinderat wirds hierzu nix geben.
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Tarifverträge enthalten lediglich Mindestarbeitsbedingungen, von denen zum Vorteil des AN abgewichen werdenden kann. Eine solche Besserstellung gegenüber den tariflichen Regelungen ist also arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden, wohl aber kann dem bei Zuwendungsempfängern ein Besserstellungsverbot, bei Gemeinden die GemO des Landes oder bei KAV-Mitgliedern die jeweilige Satzung einer übertariflichen Vergütung entgegenstehen.
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Super danke.
Das wäre bei uns dann gerade der erste bei dem so ne Ausnahme macht.
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Welcher Ingeneur mit viel Führungs- und Auslandserfahrung (welche Relevanz auch immer das hat) bewirbt sich denn bitte auf eine S11b?