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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 04.10.2021 14:20

Titel: tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: Ole am 04.10.2021 14:20
Hallo,

Mitarbeiterin ist seit 09/2020 erkrankt und hat aus 2020 noch 9 Urlaubstage - so die Theorie. Am 31.05.21 verfällt ja der tarifliche Mehrurlaub. Heißt das, der Mitarbeiterin stehen noch die 9 Urlaubstage zu, wenn sie demnächst genesen wäre oder würde der Urlaub gestrichen bzgl. Verfall?

Danke vorab
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: Wdd3 am 04.10.2021 16:10
Meines Wissens verfällt der Urlaub im Krankheitsfall erst dann wenn die AU mehr als 18 Monaten anhält.
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: BezRe11 am 05.10.2021 10:04
Sofern es sich ausschließlich um tariflichen Mehrurlaub handelt, verfällt der Urlaub zum 31.5. des Folgejahres. Gesetzlicher Urlaub (5 AT/Woche - 20 Urlaubstage) verfällt nach Rechtsprechung erst nach 15 Monaten (31.3. des übernächsten Jahres).
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: tina92 am 05.10.2021 11:02
Für die Beantwortung der Frage ist es wichtig zu wissen, wie hoch der Urlaubsanspruch aus 2020 ist.
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: Cico1901 am 05.10.2021 11:22
Ist es eigentlich gesetzlich geregelt, dass zuerst der tarifliche Mehrurlaub genommen wird und dann der gesetzliche?
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: BezRe11 am 05.10.2021 11:39
Zunächst ist der gesetzliche Mindesturlaub in Anspruch zu nehmen, anschließend der tarifliche Mehrurlaub.
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: McOldie am 05.10.2021 12:30
Bei einem wegen Krankheit bis zum 31. Mai des Folgejahres nicht angetretenen Urlaub erlischt nur der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehende tarifliche Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub wird in europarechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG nochmals übertragen. Er erlischt allerdings spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist.
Wenn noch 9 Tage Resturlaub vorhanden ist, ist der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktage (= 20 Arbeitstage bei der 5-Tage-Woche) erfüllt. Insoweit sind die 9 Tage der über den gesetzlichen Anspruch hinausgehende tarifliche Anspruch, der am 31.5.2021 verfallen ist.
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: tina92 am 05.10.2021 13:20
Aus der Angabe Resturlaub kann nicht geschlossen werden, wie hoch der Urlaubanspruch für 2020 ist.
Bei einer 1,5 Tagewoche beträgt der Anspruch nämlich ebenfalls 9 Tage und wenn keiner genommen wurde, ist der Resturlaub 9 Tage. Was ihr hier betreibt ist Spekulation. Und dann ist auch kein einziger Tag des Mindesturlaubes erfüllt worden.
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 05.10.2021 13:31
Aus der Angabe Resturlaub kann nicht geschlossen werden, wie hoch der Urlaubanspruch für 2020 ist.
Bei einer 1,5 Tagewoche beträgt der Anspruch nämlich ebenfalls 9 Tage und wenn keiner genommen wurde, ist der Resturlaub 9 Tage. Was ihr hier betreibt ist Spekulation. Und dann ist auch kein einziger Tag des Mindesturlaubes erfüllt worden.
Richtig, im obigen Fall wären dann noch 6 Tage Urlaub über (oder?)
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: tina92 am 05.10.2021 13:58
Für die Beantwortung der Frage ist es wichtig zu wissen, wie hoch der Urlaubsanspruch aus 2020 ist.
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 06.10.2021 07:43
Für die Beantwortung der Frage ist es wichtig zu wissen, wie hoch der Urlaubsanspruch aus 2020 ist.
Für die Beantwortung meiner Frage ist dieses Wissen doch vorhanden, da von dir selber vorgegeben, oder?
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: tina92 am 06.10.2021 09:26
Aus der Angabe Resturlaub kann nicht geschlossen werden, wie hoch der Urlaubanspruch für 2020 ist.
Bei einer 1,5 Tagewoche beträgt der Anspruch nämlich ebenfalls 9 Tage und wenn keiner genommen wurde, ist der Resturlaub 9 Tage. Was ihr hier betreibt ist Spekulation. Und dann ist auch kein einziger Tag des Mindesturlaubes erfüllt worden.
Richtig, im obigen Fall wären dann noch 6 Tage Urlaub über (oder?)
Wie kommst du auf 6 Tage?
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 06.10.2021 12:41
Aus der Angabe Resturlaub kann nicht geschlossen werden, wie hoch der Urlaubanspruch für 2020 ist.
Bei einer 1,5 Tagewoche beträgt der Anspruch nämlich ebenfalls 9 Tage und wenn keiner genommen wurde, ist der Resturlaub 9 Tage. Was ihr hier betreibt ist Spekulation. Und dann ist auch kein einziger Tag des Mindesturlaubes erfüllt worden.
Richtig, im obigen Fall wären dann noch 6 Tage Urlaub über (oder?)
Wie kommst du auf 6 Tage?
Gesetzliche Urlaubsanspruch in dem von dir genanntem Fall.
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: tina92 am 06.10.2021 14:43
OK, dann anders. Wir wissen nicht, wie hoch der Urlaubsanspruch für 2020 war. Wir wissen nicht, wieviel Tage gewährt wurden. Wir wissen daher auch nicht, ob der gesetzliche Anspruch erfüllt wurde. Was hier betrieben wird, ist Nebelstocherei. "Ole" sollte daher meine mehrfach gestellte Frage beantworten.
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 06.10.2021 15:06
Das beantwortet meine Frage nicht.
Oder kannst du meine Frage nicht beantworten?
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: tina92 am 06.10.2021 16:54
Sorry, ja 6 Tage über. Ich dachte aber es geht um die Frage von Ole. Und da fehlen immer noch Informationen.
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: Ole am 08.10.2021 12:38
sorry für die späte Antwort.

Es handelt sich um 30 Tage Urlaubsanspruch in 2020(Vollzeitkraft - 5 Tage die Woche)
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: McOldie am 08.10.2021 17:33
Dann gilt das von mir bereits Gesagte: der Resturlaub ist verfallen
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: hsk am 11.10.2021 15:14
Ich bin trotz der geklärten Frage irritiert.

Wie kommt ihr auf eine 1,5 Tage-Woche und dann auf 9 Tage Urlaub. Sollte das nur theoretisch sein? Selbst das wäre doch falsch.

Man arbeitet einen Tag die Woche, oder man arbeitet 2 Tage die Woche. Aber 1,5 Tage die Woche funktioniert nicht. Da ist höchstens die Arbeitszeit unterschiedlich auf 2 Tage verteilt, mehr aber auch nicht (inkl. aller Regelungen die bei einer unterschiedlichen Aufteilung der Arbeitszeit zu berücksichtigen sind).
Die Berechnung des Urlaubsanspruches erfolgt doch dann trotzdem für eine 2 Tage Woche!?
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: Opa am 11.10.2021 15:24
Man arbeitet einen Tag die Woche, oder man arbeitet 2 Tage die Woche. Aber 1,5 Tage die Woche funktioniert nicht. Da ist höchstens die Arbeitszeit unterschiedlich auf 2 Tage verteilt, mehr aber auch nicht (inkl. aller Regelungen die bei einer unterschiedlichen Aufteilung der Arbeitszeit zu berücksichtigen sind).
Die Berechnung des Urlaubsanspruches erfolgt doch dann trotzdem für eine 2 Tage Woche!?

Z.B. in einem Modell, wo eine Woche ein Tag und die andere Woche 2 Tage im Wechsel gearbeitet wird. Durchschnittlich also 1,5 Tage pro Woche, wonach sich dann auch der Urlaubsanspruch zu bemessen hat.
Titel: Antw:tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
Beitrag von: hsk am 13.10.2021 09:28
Jep danke.

Hatte da einen Schatten im Denkapparat. :D