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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: ABCDE am 06.10.2021 16:47

Titel: Reisekosten: Dienstreise am Dienstort
Beitrag von: ABCDE am 06.10.2021 16:47
Folgender Sachverhalt:
3-tägige Dienstreise am Dienstort. Dienststätte/-ort, Geschäftsort und Wohnort liegen in der selben politischen Gemeinde. Es wird täglich morgens vom Wohnort zum Geschäftsort gefahren und abends wieder zurück. Die Entfernung beträgt mehr als 2 km, die Abwesenheit ist jeweils länger als acht Stunden. Es besteht kein Anspruch auf Trennungsgeld.

Frage:
Welche Reisekosten stehen zu? Steht Tagegeld zu? Stehen Fahrtkosten für jede Fahrt zum Wohnort zum Geschäftsort zu (also zweimal täglich) oder nur für die erste Anreise und die letzte Abreise? Sollte letzteres der Fall sein und Tagegeld nicht zustehen, bitte auch Nennung der Rechtsgrundlage.

Vielen Dank
Titel: Antw:Reisekosten: Dienstreise am Dienstort
Beitrag von: Prüfer SH am 06.10.2021 17:00
Moin,

Mehraufwendungen für Verpflegung / Trennungsgeld steht nur dem zu, der vom Betrieb UND vom Wohnsitz abwesend ist. Da es sich um den selben Ort handelt, scheidet das schon mal aus, zumindest wäre das bei mir so.

Statt der sonst üblichen Entfernungspauschale gibt es für Dienstreisen im Sinne des Reisekostenrechts Fahrtkosten für die tatsächlichen Kilometer (statt nur für eine Entfernung wie bei der Entfernungspauschale).

Wenn der Arbeitgeber keine Wegstreckenentschädigung erstattet oder einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, könnte man die tatsächlichen Reisekosten entsprechend als Werbungskosten erklären. Ansonsten gilt natürlich, dass die Erstattungen gegenzurechnen sind.

Beste Grüße

Titel: Antw:Reisekosten: Dienstreise am Dienstort
Beitrag von: Prüfer SH am 06.10.2021 17:03
Achso: Fundstellen §9 (1) Nr. 4a Einkommensteuergesetz bzw. §9 (4a) S. 2 Einkommensteuergesetz.
Titel: Antw:Reisekosten: Dienstreise am Dienstort
Beitrag von: ABCDE am 07.10.2021 16:20
Achso: Fundstellen §9 (1) Nr. 4a Einkommensteuergesetz bzw. §9 (4a) S. 2 Einkommensteuergesetz.

Mir geht es um die Reisekosten nach dem BRKG, nicht die Werbungskosten nach § 9 EStG. Im BRKG und der BRKGVwV kann ich nicht erkennen, dass Tagegeld als Ersatz für Mehraufwendungen für Verpflegung nur erhält, wer ein Dienstgeschäft außerhalb des Dienst- und/oder Wohnortes erledigt.

@Prüfer SH: Was heißt "zumindest wäre das bei mir so"? Gilt für dich nicht das Bundesreisekostenrecht?

Statt der sonst üblichen Entfernungspauschale gibt es für Dienstreisen im Sinne des Reisekostenrechts Fahrtkosten für die tatsächlichen Kilometer (statt nur für eine Entfernung wie bei der Entfernungspauschale).

Heißt das nun für sechs Fahrten oder nur für die erste Anreise und die letzte Abreise?
Titel: Antw:Reisekosten: Dienstreise am Dienstort
Beitrag von: Prüfer SH am 08.10.2021 09:50
Achso: Fundstellen §9 (1) Nr. 4a Einkommensteuergesetz bzw. §9 (4a) S. 2 Einkommensteuergesetz.

Mir geht es um die Reisekosten nach dem BRKG, nicht die Werbungskosten nach § 9 EStG. Im BRKG und der BRKGVwV kann ich nicht erkennen, dass Tagegeld als Ersatz für Mehraufwendungen für Verpflegung nur erhält, wer ein Dienstgeschäft außerhalb des Dienst- und/oder Wohnortes erledigt.

@Prüfer SH: Was heißt "zumindest wäre das bei mir so"? Gilt für dich nicht das Bundesreisekostenrecht?

Statt der sonst üblichen Entfernungspauschale gibt es für Dienstreisen im Sinne des Reisekostenrechts Fahrtkosten für die tatsächlichen Kilometer (statt nur für eine Entfernung wie bei der Entfernungspauschale).

Heißt das nun für sechs Fahrten oder nur für die erste Anreise und die letzte Abreise?

Im §6 BRKG steht ja drin, dass für Gewährung von Tagegeld das Einkommensteuerrecht Anwendung findet. 
Wegstreckenentschädigung gibt es für sämtliche Kilometer (für jeden Tag, für jede Fahrt).
Der Hinweis, dass es bei mir so wäre, erfolgte nur, weil ich weiß, dass andere BL höhere Reisekosten (bspw. 0,35€ je Km) gewähren. Bei Unklarheiten würde ich mich im Zweifel direkt an meine Dienststelle wenden.

Bei mir ist es auch so, dass für jede Dienstreise ein entsprechender Dienstreiseantrag zu stellen ist, unter anderem auch mit der Vorgabe, die entstehenden Reisekosten einzutragen. 
Titel: Antw:Reisekosten: Dienstreise am Dienstort
Beitrag von: ABCDE am 08.10.2021 16:42
Mehraufwendungen für Verpflegung / Trennungsgeld steht nur dem zu, der vom Betrieb UND vom Wohnsitz abwesend ist. Da es sich um den selben Ort handelt, scheidet das schon mal aus, zumindest wäre das bei mir so.

Im §6 BRKG steht ja drin, dass für Gewährung von Tagegeld das Einkommensteuerrecht Anwendung findet. 

Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen. (§ 9 IVa 2 EStG)

Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers [...] der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. (§ 9 IV 1 EStG)

Erste Tätigkeitstätte entspricht der Dienststätte im BRKG, nicht dem Dienstort. Im EStG ist zudem von Wohnung, nicht von Wohnort die Rede. Tagegeld steht daher meiner Meinung nach auch zu, wenn die Dienstreise am Wohn- und Dienstort erfolgt, sofern die Entfernung mehr als 2 km beträgt. (§ 6 I 2 BRKG i.V.m. 6.1.3 BRKGVwV)