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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: frinkman am 12.10.2021 10:31
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Moin Kolleg*innen,
Ich bin Angestellter bei einer Schifffahrt für eine Inselgemeinde. (TVöD VKA)
Im Moment E5.
Ein Arbeitskollege ist in E6 (früher BAT) wir haben den gleichen Arbeitsaufwand.
Kassiertätigkeiten: Schalter Barkasse bis 15.000€ täglich, Ec bis 35.000 Täglich, Rechnungen bis 10.000€ Täglich
Frachtkasse Bar/EC 6.000€
dazu gehören Abrechnungen / Prüfung anderer Kleinkassen täglich bis 10.000€
Monatsabschlüsse / Fakturieren von Rechnungen über 10.000€
Kassieren von Gästebeitragen inkl. Rabattierung.
Handkasse für klein Belege.
Eine Person macht ein Jahresumsatz von ca. 1.500.000€ bis 2.500.000€
zusätzlich sind wir für Beschwerde Management zuständig.
Natürlich sind dabei noch umlaufende arbeiten zu erledigen.
ist dies ein fall von ''ständige außergewöhnlich Barumsätze''?
Bzw. würde eine Begründung für eine Höher Gruppierung auf 6 vorliegen?
Lieben Gruß
Frank
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Handelt es sich um eine Kasse i.S.d. Vorbemerkung zu Teil B Abschnitt XIII EGO?
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Handelt es sich um eine Kasse i.S.d. Vorbemerkung zu Teil B Abschnitt XIII EGO?
Jeder hat seine eigene Kasse EC/ Bar / Rechnungen
Zusätzlich Gemeinschaftskasse Fracht
Gemeinschaftskasse Handgeld
Gemeinschaftskasse Kleingeld
Und Jeden Tag müssen wir einen Kasse von einem anderen Bereich Prüfen und Abrechnen.
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Das beantwortet meine Frage nicht.
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Das beantwortet meine Frage nicht.
ich finde den passenden Text dazu leider nicht das ich diese frage genau beantworten könnte.
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Ohne die Beantwortung meiner Frage ist eine Beurteilung der Einrguppierung nicht möglich.
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Handelt es sich um eine Kasse i.S.d. Vorbemerkung zu Teil B Abschnitt XIII EGO?
Ja
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Es müßte sich ja um eine kleinere Kasse im Tarifsinne handeln. Es wäre mithin darzulegen - insbesondere anhand der Barumsätze - daß es sich eben um keine kleinere Kasse im Tarifsinne handele, LAG Schleswig Holstein vom 25.8.1970 – 2 Sa 55/70.