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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Runa am 08.12.2021 13:42
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Hallo zusammen,
da ich über die Suchfunktion nicht fündig wurde, möchte ich meine Fragen nun hier stellen. :)
Ich bin derzeit in Teilzeit (TV-L) beschäftigt, bei 21 Std/Woche und würde mich nebenher gern selbstständig machen, mit einem kleinen Einzelunternehmen, welches meine hauptberufliche Tätigkeit in keinster Weise beeinflussen würde.
Dass ich eine Nebentätigkeit beim AG anzeigen muss, ist mir bewusst. In diesem Formular (von meinem AG) ist dort aber immer die Rede von einer Nebentätigkeit mit einem Arbeitsvertrag (soll man beifügen) und Fragen wie "wöchentliche Stundenzahl", "höhe der Vergütung", etc. - Dinge, die ich ja jetzt noch gar nicht wissen und vor allem nicht belegen kann.
Gilt die Anzeigepflicht nur für Nebentätigkeiten im Angestelltenverhältnis oder muss ich diese Sachen dann einfach abschätzen, um sie dort anzugeben?
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Die Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen. Weitere Formvorschriften gibt es nicht, eine Verpflichtung, den Vordruck des Arbeitgebers dazu zu verwenden, gibt es nicht.
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Schreib deinem Arbeitgeber einen Zweizeiler per Brief oder Mail oder Fax, dass du jetzt ein Nebengewerbe betreibst und dabei die gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben beachtest und gut ist.
In Formularen will ein Arbeitgeber immer Dinge wissen, die ihn einfach nichts angehen. Ist schön, wenn du sie ihm freiwillig geben willst, aber eine Pflicht dazu gibts keine.
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Für eine selbständige Tätigkeit gibt es keine gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben noch würde sie gesetzliche Arbeitszeitvorgaben einer daneben ausgeübten abhängigen Beschäftigung berühren.
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Für eine selbständige Tätigkeit gibt es keine gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben
Korrekt. Damit revidiere ich meine Aussage von oben. Eine selbstständigen Tätigkeit neben einem Job unterliegt wie auch in einer normalen Selbstständigkeit keinerlei Höchstarbeitszeit.
noch würde sie gesetzliche Arbeitszeitvorgaben einer daneben ausgeübten abhängigen Beschäftigung berühren.
Es sei denn durch die Addition der regelmäßigen Arbeitszeiten beider abhängiger Beschäftigungen würde sich ein Wert bilden, der über der gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeit liegt.
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Welche beiden abhängigen Beschäftigungen? Sowohl im Sachverhalt als auch in meinem Beitrag gibt es lediglich eine abhängige und eine selbständige Beschäftigung.