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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Atb am 12.02.2021 14:18
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist TV L West.
Es handelt sich um einen befristen Vertrag vom 01.01. bis zum 31.12.2020.
Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
Danke!
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Handelt es sich um eine Befristung mit Sachgrund?
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Ist dort nicht angegeben, ich denke nicht.
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Sofern es sich um eine Befristung mit Sachgrund handelt, beträgt die Kündigungsfrist aktuell und noch bis zum 30.06. zwei Wochen zum Monatsschluß. Sofern es sich um eine Befristung ohne Sachgrund handelt, beträgt die Kündigungsfrist seit heute bis zum 30.06. vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats.
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Vertrag vom 01.01. bis zum 31.12.2020
Zum besseren Verständnis: du meinst 2021?
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Danke, wie meinen Sie das mit dem 30.06?
Bei ohne Sachgrund: wenn ich zum 15.3 raus möchte, müsste ich am 15.2 die Kündigung schriftlich einreichen richtig?
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Genau
Vertrag vom 01.01. bis zum 31.12.2020
Zum besseren Verständnis: du meinst 2021?
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Ach so sorry...natürlich 2021
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2021
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist TV L West.
Es handelt sich um einen befristen Vertrag vom 01.01. bis zum 31.12.2020.
Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
Danke!
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Danke, wie meinen Sie das mit dem 30.06?
Bei ohne Sachgrund: wenn ich zum 15.3 raus möchte, müsste ich am 15.2 die Kündigung schriftlich einreichen richtig?
Nach dem 30.06. ändert sich die Kündigungsfrist. Im Falle einer Befristung ohne Sachgrund ist Deine Annahme zutreffend.
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Steht im Arbeitsvertrag etwas zur Probezeit?
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Nein keine Probezeit, das ist mein 5. Jahresvertrag (aber das ist eine andere Geschichte, deswegen will ich da ja raus :-(
)
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Ok danke! Was ändert sich denn nach dem 30.06?
Danke, wie meinen Sie das mit dem 30.06?
Bei ohne Sachgrund: wenn ich zum 15.3 raus möchte, müsste ich am 15.2 die Kündigung schriftlich einreichen richtig?
Nach dem 30.06. ändert sich die Kündigungsfrist. Im Falle einer Befristung ohne Sachgrund ist Deine Annahme zutreffend.
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Weder eine einzelvertragliche Regelung zur Probezeit noch weitere Arbeitsverhältnisse zum AG waren Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Meine Antwort bezieht sich lediglich auf den geschilderten Sachverhalt.
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Ok - verstehe.
Weder eine einzelvertragliche Regelung zur Probezeit noch weitere Arbeitsverhältnisse zum AG waren Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Meine Antwort bezieht sich lediglich auf den geschilderten Sachverhalt.
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Nein keine Probezeit, das ist mein 5. Jahresvertrag (aber das ist eine andere Geschichte, deswegen will ich da ja raus :-(
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5 sachgrundlos befristete Verträge in Folge?
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Für die Kündigungsfrist gilt die bisherige Beschäftigungsdauer über die bisherigen Verträge. Entscheidend sind die Details. Wenn die Vorraussetzungen des Paragraph 30(1) TV-L erfüllt sind (Tarifgebiet West, Tätigkeitsbereich was früher Angestellter und nicht Arbeiter war) keine Befristung nach Wissenschaftsvertragsgesetz) dann sind es 4 Monate zum Quartalsende. Also Ende Februar zum 30.6.
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Zu den Details gehört auch, daß im Falle des Versuches einer sachgrundlosen Befristung möglicherweise ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt - mit für den TE günstigerer Kündigungsfrist.