Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Atb am 12.02.2021 14:18

Titel: Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Atb am 12.02.2021 14:18
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist TV L West. 
Es handelt sich um einen befristen Vertrag vom 01.01. bis zum 31.12.2020.
Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
Danke!
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Spid am 12.02.2021 14:20
Handelt es sich um eine Befristung mit Sachgrund?
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Atb am 12.02.2021 14:25
Ist dort nicht angegeben, ich denke nicht.
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Spid am 12.02.2021 14:41
Sofern es sich um eine Befristung mit Sachgrund handelt, beträgt die Kündigungsfrist aktuell und noch bis zum 30.06. zwei Wochen zum Monatsschluß. Sofern es sich um eine Befristung ohne Sachgrund handelt, beträgt die Kündigungsfrist seit heute bis zum 30.06. vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats.
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: pallas am 12.02.2021 14:45
Vertrag vom 01.01. bis zum 31.12.2020
Zum besseren Verständnis: du meinst 2021?
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Atb am 12.02.2021 14:51
Danke, wie meinen Sie das mit dem  30.06?
Bei ohne Sachgrund: wenn ich zum 15.3 raus möchte, müsste ich am 15.2 die Kündigung schriftlich einreichen richtig?
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Atb am 12.02.2021 14:52
Genau
Vertrag vom 01.01. bis zum 31.12.2020
Zum besseren Verständnis: du meinst 2021?
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Atb am 12.02.2021 14:53
Ach so sorry...natürlich 2021
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Atb am 12.02.2021 14:54

2021

Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist TV L West. 
Es handelt sich um einen befristen Vertrag vom 01.01. bis zum 31.12.2020.
Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
Danke!
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Spid am 12.02.2021 15:01
Danke, wie meinen Sie das mit dem  30.06?
Bei ohne Sachgrund: wenn ich zum 15.3 raus möchte, müsste ich am 15.2 die Kündigung schriftlich einreichen richtig?

Nach dem 30.06. ändert sich die Kündigungsfrist. Im Falle einer Befristung ohne Sachgrund ist Deine Annahme zutreffend.
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Lars73 am 12.02.2021 15:23
Steht im Arbeitsvertrag etwas zur Probezeit?
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Atb am 12.02.2021 17:04
Nein keine Probezeit, das ist mein 5. Jahresvertrag (aber das ist eine andere Geschichte, deswegen will ich da ja raus :-(
)
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Atb am 12.02.2021 17:06
Ok danke! Was ändert sich denn nach dem 30.06?
Danke, wie meinen Sie das mit dem  30.06?
Bei ohne Sachgrund: wenn ich zum 15.3 raus möchte, müsste ich am 15.2 die Kündigung schriftlich einreichen richtig?

Nach dem 30.06. ändert sich die Kündigungsfrist. Im Falle einer Befristung ohne Sachgrund ist Deine Annahme zutreffend.
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Spid am 12.02.2021 17:07
Weder eine einzelvertragliche Regelung zur Probezeit noch weitere Arbeitsverhältnisse zum AG waren Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Meine Antwort bezieht sich lediglich auf den geschilderten Sachverhalt.
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Atb am 12.02.2021 17:13
Ok - verstehe.

Weder eine einzelvertragliche Regelung zur Probezeit noch weitere Arbeitsverhältnisse zum AG waren Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Meine Antwort bezieht sich lediglich auf den geschilderten Sachverhalt.
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: WasDennNun am 12.02.2021 17:26
Nein keine Probezeit, das ist mein 5. Jahresvertrag (aber das ist eine andere Geschichte, deswegen will ich da ja raus :-(
)
5 sachgrundlos befristete Verträge in Folge?
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Lars73 am 12.02.2021 17:40
Für die Kündigungsfrist gilt die bisherige Beschäftigungsdauer über die bisherigen Verträge. Entscheidend sind die Details. Wenn die Vorraussetzungen des Paragraph 30(1) TV-L erfüllt sind (Tarifgebiet West, Tätigkeitsbereich was früher Angestellter und nicht Arbeiter war) keine Befristung nach Wissenschaftsvertragsgesetz) dann sind es 4 Monate zum Quartalsende. Also Ende Februar zum 30.6.
Titel: Antw:Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Beitrag von: Spid am 12.02.2021 17:46
Zu den Details gehört auch, daß im Falle des Versuches einer sachgrundlosen Befristung möglicherweise ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt - mit für den TE günstigerer Kündigungsfrist.