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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: BerlinBerlin1 am 21.05.2020 14:05
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Ein Mitarbeiter ist auf Vorschlag der Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsrat
eines Berliner Landesbetriebes gewählt worden.
Gibt es vom Gesetzgeber her Vorgaben wieviel Arbeitszeit dieser
Arbeitnehmer im Monat für diese Tätigkeit freigestellt werden darf oder
ist mit der Entschädigungszahlung als Aufsichtsratmitglied eigentlich gemeint
das diese Tätigkeiten eigentlich in der Freizeit statfinden müssen.
Aufsichtsratssitzungen während der dienstplanmäßigen Arbeitszeit mal ausgenommen.
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Gesetzliche Vorgaben im Hinblick auf die zur Mandatsausübung aufzuwendenden Zeit gibt es nicht. Sie ist auch unabhängig vom Arbeitsverhältnis, da es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt.