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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: PublicHeini am 15.12.2020 15:57
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Hallo Community,
ich habe am 16.11.2020 meine Arbeit aufgenommen und bis heute keinen Lohneingang auf meinem Konto verzeichnen können. Ist die Gehaltszahlung nicht immer am letzten Werktag des gleichen Monats? oder ist dies anders wenn ich Mitte des Monats beginne?
LG
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Ja, eine erste Zahlung hätte am 30.11. erfolgen sollen. Nun sind die Vorläufe so, dass dies regulär bei Beginn 15.11. ggf. nicht mehr funktioniert. Normal ist dann eine manuell ausgelöste Abschlagzahlung. Mal beim Personalreferat melden und klären wann eine Zahlung erfolgt.
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Gibt es da sowas wie Verzugszinsen? ;)
Es meldet sich keiner zurück bei mir.
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Der Zeitpunkt zur Zahlung des Entgelts ist tariflich in §24 Abs. 1 Satz 2f. TVÖD festgelegt: „Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. Fällt der Zahltag auf einen Samstag, einen Wochenfeiertag oder den 31. Dezember, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorherge- hende Werktag als Zahltag.“ Das ist unabhängig vom Zeitpunkt der Einstellung. Der AG befindet sich in Verzug und hat, sofern er bei Vertragsschluss bereits wußte, nicht zeitgerecht zahlen zu können oder zu wollen, einen Eingehungsbetrug verwirklicht. Eine Lohnklage und Strafanzeige wären geeignete Maßnahmen, ihm Benehmen beizubringen. Auch sollte man überlegen, ob ein solcher AG die Probezeit besteht.
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Eine Lohnklage und Strafanzeige wären geeignete Maßnahmen, ihm Benehmen beizubringen. Auch sollte man überlegen, ob ein solcher AG die Probezeit besteht.
Was hätte ich davon?
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Wer möchte denn für einen betrügerischen AG arbeiten, der seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachkommt? Und was sagt das über denjenigen, der sich derlei gefallen ließe? Da kann man ja gleich auf alle Viere runtergehen und „ja, bitte, tiefer“ stöhnen und dem AG signalisieren, daß er es mit einem machen kann.
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Wenn das seit Monaten so wäre, dann sehe ich das genauso aber bei einem ersten halben Gehalt?! Es ist doch Corona... ;) 8)
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Wie würde der AG reagieren, wenn Du den halben Monat nicht gearbeitet hättest, weil es Dir nicht beliebte oder Du Dich erst ans frühe Aufstehen gewöhnen mußtest?
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Hallo Community,
ich habe am 16.11.2020 meine Arbeit aufgenommen und bis heute keinen Lohneingang auf meinem Konto verzeichnen können. Ist die Gehaltszahlung nicht immer am letzten Werktag des gleichen Monats? oder ist dies anders wenn ich Mitte des Monats beginne?
LG
Frage am besten mal bei deinem Personalsachbearbeiter nach, ob und wann er die Einstellungsunterlagen an die Bezügestelle geschickt hat. Falls er das zeitnah getan hat, hättest du inzwischen vermutlich eine Abschlagszahlung bekommen. Das sollte jedenfalls im Normalfall so sein.
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Sollte der Normalfall nicht sein, daß der AG keinen Eingehungsbetrug begeht?
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Ich gehe mal nicht von Betrug (mit Absicht eine Gehaltszahlung unterschlagen) aus. Ich glaube meine oberste Bundesbehörde wird wegen meinem Gehalt nicht pleite gehen. Die paar Schulden mehr machen den Kohl....
Ich werde meinen Personalsachbearbeiter vllt morgen erst wieder erreichen, bevor ist mit Kanonen auf Spatzen schieße.
Danke erstmal für euren Rat.
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Es ist doch Corona... ;) 8)
Schon versucht, dass deinem Vermieter so mitzuteilen^^ Das ändert nichts an der Fälligkeit von Zahlungen.
Mach es wie Isie beschrieben.
Ich habe damals zum 15.11. begonnen und am Monatsende + anteiliger JSZ bekommen. So soll es sein. Dein AG ist gerade ein säumiger Schuldner. Ich persönlich würde aber trotzdem nicht klagen, sofern du den Job behalten willst ;)
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Ich gehe mal nicht von Betrug (mit Absicht eine Gehaltszahlung unterschlagen) aus. Ich glaube meine oberste Bundesbehörde wird wegen meinem Gehalt nicht pleite gehen. Die paar Schulden mehr machen den Kohl....
Ich werde meinen Personalsachbearbeiter vllt morgen erst wieder erreichen, bevor ist mit Kanonen auf Spatzen schieße.
Danke erstmal für euren Rat.
Beim Eingehungsbetrug täuscht der Betrüger die Absicht vor, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen. Inwiefern wäre das nicht erfüllt? Und was hätte Unterschlagung damit zu tun?
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Sollte der Normalfall nicht sein, daß der AG keinen Eingehungsbetrug begeht?
Was meinst du damit? Wenn jemand am 15. eines Monats eingestellt wird, sollte es trotzdem machbar sein, das Gehalt pünktlich zu zahlen. Das erfordert lediglich eine sofortige Weiterleitung der Einstellungsunterlagen an die Bezügestelle und dort eine sofortige Weiterbearbeitung. Ob die erste Bezügezahlung durch das normale Abrechnungsprogramm oder als Abschlagszahlung erfolgt, ist für den Empfänger kein Unterschied, jedenfalls dann, wenn die Abschlagszahlung genauso hoch ist. Wenn der Arbeitgeber das standardmäßig nicht hinbekommt, sollte er besser nur zum 1. eines Monats jemanden einstellen.
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Wir können auch bei Einstellung zwei Werktage vor dem Zahltag noch unsere vertragliche Verpflichtung erfüllen. Ich würde dementsprechend keinen Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt im Monat abschließen - denn ich bin kein Betrüger. Wer in dem Bewusstsein, nicht leisten zu können oder zu wollen, einen Arbeitsvertrag schließt, ist ein Betrüger - so einfach ist das. Ich gehe angesichts von Schilderungen und Beobachtungen davon aus, daß die Bundesrepublik Deutschland, die Länder und zahlreiche Selbstverwaltungskörperschaften Betrüger sind.
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Wir können auch bei Einstellung zwei Werktage vor dem Zahltag noch unsere vertragliche Verpflichtung erfüllen. Ich würde dementsprechend keinen Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt im Monat abschließen - denn ich bin kein Betrüger. Wer in dem Bewusstsein, nicht leisten zu können oder zu wollen, einen Arbeitsvertrag schließt, ist ein Betrüger - so einfach ist das. Ich gehe angesichts von Schilderungen und Beobachtungen davon aus, daß die Bundesrepublik Deutschland, die Länder und zahlreiche Selbstverwaltungskörperschaften Betrüger sind.
Dann seid ihr hervorragend aufgestellt oder Personal- und Bezügebearbeitung liegen in einer Hand. Wie groß ist euer Personalkörper?
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322 tarifliche AN auf 271 VZÄ
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Liegen Personalsachbearbeitung und Bezügesachbearbeitung bei euch in einer Hand? Trotzdem kann es aber nicht klappen, die Zahlung mit dem Bezügeabrechnungsverfahren noch pünktlich zu leisten, sondern auch ihr müsst eigentlich mit einem separaten Zahlungsverfahren arbeiten.
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Die Lohnbuchhaltung wird durch ein Steuerberatungsbüro erstellt. Angesichts des Umstandes, daß wir 2020 und nicht 1960 haben, ist es aber völlig egal, ob eine Hand, zwei Hände, zwei Mitarbeiter im Hause oder zwei Stellen innerhalb der EU tausend Kilometer auseinander damit befasst sind.
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Das kommt auf den Digitalisierungsgrad an.
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Ein minderwertiger AG zu sein, ist keine Entschuldigung oder gar Rechtfertigung für Betrug.
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Ist mir als SaZ auch passiert 2008. Und der Bund ist nun kein betrügerischer AG/ Dienstherr. Es liegt mutmaßlich an der Unzulänglichkeit von Einzelnen.
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Beim Eingehungsbetrug geht es nicht darum, überhaupt nicht leisten zu wollen, sondern bereits bei der Eingehung der Verpflichtung zu wissen, daß man bei Fälligkeit nicht willens oder in der Lage sein wird, sie bei Fälligkeit zu erfüllen. Das gilt auch für das erste Gehalt.
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Hier, etwa 70.000 Beschäftigte, kommen Einstellungen natürlich auch regelmäßig zum 15. vor bzw. selten auch zu anderen Tagen. Und eine Zahlung ist natürlich auch pünktlich zum letzten Werktag möglich. Wüsste keinen AG (Bund, Länder etc,) wo das nicht der Fall wäre.
Bei Abweichungen von der Norm müssen aber oft manuelle Arbeitsschritte erfolgen und leider passieren bei einer solchen Anzahl an Vorgängen halt mal Fehler die sich irgendwo im promill Bereich abspielen. Wäre mutmaßlich auch längst erledigt, wenn sich der Ersteller bei der Personalstelle gemeldete hätte.
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Und ich kenne Behörden des Bundes und der Länder sowie kommunale AG, die bei Einstellung Mitte des Monats oder später überhaupt nicht vorhaben, ihre Zahlungsverpflichtung bei Fälligkeit zu erfüllen - unabhängig davon, ob ihnen das unter Aufwand möglich wäre oder nicht.
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Dann wundert es, dass es da keine Klagen gibt, so dass derartiges rechtswidriges Verhalten abgestellt wird.
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Zum verbreiteten Duckmäusertum habe ich mich bereits mehrfach eingelassen.
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Sollte der Normalfall nicht sein, daß der AG keinen Eingehungsbetrug begeht?
Das sollte so sein, aber ist es nicht doch eher ein unachtsamer Sachbearbeiter und nicht ein betrügerischer AG der den Fehler begangen hat?
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Was sollte einen zu dieser Annahme verleiten, bevor ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren zu diesem Ergebnis kommt?
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Warum sollte man ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren initiieren, wenn man keine Anhaltspunkte hat, die für Betrug sprechen? Die Lebenserfahrung spricht gegen die Annahme eines Betruges, sofern man welche hat und sie ins Kalkül zieht.
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Wenn die objektiven TBM einer Straftat erfüllt sind, besteht regelmäßig ein hinreichender Tatverdacht für ein Ermittlungsverfahren - und somit auch hinreichend Anhaltspunkte dafür, daß eine Straftat vorliegt. Ich sehe keine Lebenserfahrung, die zu einem anderen Ergebnis führt.
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Was sollte einen zu dieser Annahme verleiten, bevor ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren zu diesem Ergebnis kommt?
Der gesunde Menschenverstand, der immer wieder dazu drängt mit einfacher, verbaler Kommunikation, zu schlichten bevor es zum Streit und beiderseitigen völlig unnötigen Zeitaufwand kommt.
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Der gesunde Menschenverstand sagt, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat vorliegt, wenn deren objektive TBM erfüllt sind. Die subjektiven TBM werden im Ermittlungsverfahren erforscht. Die Verfolgung möglicher Straftaten ist keine Zeitverschwendung.
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Wenn die objektiven TBM einer Straftat erfüllt sind, besteht regelmäßig ein hinreichender Tatverdacht für ein Ermittlungsverfahren - und somit auch hinreichend Anhaltspunkte dafür, daß eine Straftat vorliegt. Ich sehe keine Lebenserfahrung, die zu einem anderen Ergebnis führt.
Du meinst wohl eher deine subjektive Einschätzung des Vorliegens von Tatbestandsmerkmalen. Schade, dass es keine gesicherten Erkenntnisse darüber gibt, wie oft in den von dir als Betrug bezeichneten Situationen gerichtlich ein Betrug bejaht worden wäre.
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Eine Verpflichtung wurde eingegangen. Sie wurde bei Fälligkeit nicht erfüllt. Objektive TBM erfüllt.
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Der gesunde Menschenverstand sagt, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat vorliegt, wenn deren objektive TBM erfüllt sind. Die subjektiven TBM werden im Ermittlungsverfahren erforscht. Die Verfolgung möglicher Straftaten ist keine Zeitverschwendung.
Es ist jedes Mal dann Zeit und Ressourcen Verschwendung wenn es durch ein klärendes Gespräch aus der Welt geschafft wird. Also in etwa 99% der Fälle in denen du den Klageweg empfielst.
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Was für eine Klage? Straftaten werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Das ist deren Aufgabe.
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Ich gehe angesichts von Schilderungen und Beobachtungen davon aus, daß die Bundesrepublik Deutschland, die Länder und zahlreiche Selbstverwaltungskörperschaften Betrüger sind.
Laut §263 StGB muss bei Betrug eine Absicht vorliegen. Und bei der Absicht kommt es dem Täter im Sinne zielgerichteten Wollens darauf an, den Tatbestand zu verwirklichen, also etwa darauf einen tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.
Zum einen muss du die Absicht beweisen und zum anderen wäre doch, wenn es Absicht ist, schon längst bei den Gerichten.
In Foren werden hauptsächlich negative Beispiele gebracht(wenn es allen gut geht, brauchen sie auch kein Forum) also wird in Foren auch die geballte Masse oft überinterpretiert. Sagen wir es gibt 1000 Fälle (sind vllt 1000Fälle zu viel) bei denen was schlecht läuft(bspw. ausbleibende Gehaltszahlungen) aber bei zig Millionen die bei Bund und Länder arbeiten, ist das kaum in Prozenten auszudrücken.
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Es genügt ja der Vorsatz zur Verwirklichung der objektiven TBM. Man muß sich der Rechtswidrigkeit des Tuns nicht bewußt sein. Letzteres ist es dann wohl auch, was zur Verwirklichung führt: völlig fehlendes Unrechtsbewusstsein der handelnden Personen, die sich teils sogar damit brüsten.
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@Spid:
Entweder hast du zu viel schlechte Filme gesehen oder persönlich zu viele schlechte Erfahrungen gemacht u/o du bist Jurist im Amt und hast zusätzlich Langeweile die jeden einzelnen Fall zu studieren und vollends auswerten.
Wie Wdd3 meint, sind fast alle Fälle und Missverständnisse bzw. Versagen eines einzelnen. Und dem Versagen des einzelnen Sb würde ich keinen Betrug unterstellen, dass er/sie ggf. mein Gehalt einheimst.
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Beim Eingehungsbetrug geht es nicht ums „Einheimsen“, sondern um das Nichtleisten bei Fälligkeit - und für Betrugsdelikte ist es nicht erforderlich, daß derjenige, der ihn begeht, dies zum eigenen Vorteil tut. Er kann das auch zum Vorteil eines anderen tun. Ein „Ich hab das doch nur im Interesse der Stadt/der Landes/... getan“ wird dann schnell zum Schildeingeständnis.
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Viel schneller kann es sein wenn die Antwort lautet: "Das tut mir leid, ich habe es völlig übersehen. Ich werde umgehend eine manuelle Zahlung veranlassen. Heute Nachmittag ist das Geld auf Ihrem Konto."
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So oder so ähnlich wird mein AG (oberste Bundesbehörde) auch machen.
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@PublicHeini:
Was hat die Nachfrage ergeben?
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@Spid..Nicht die Bundesrepublik Deutschland ist der Betrüger,sondern diejenigen,die Ihren JOB nicht richtig machen.
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Da derlei nicht behauptet wurde, ist Deine Vorbringung so zutreffend wie sie unbeachtlich ist.
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Vergesslichkeit ist Menschlich,,Spid,,.
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Und das Setzen doppelter Kommata statt Anführungszeichen dümmlich - und nu?
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So oder so ähnlich wird mein AG (oberste Bundesbehörde) auch machen.
Konnte deinem Problem denn zwischenzeitlich Abhilfe geleistet werden?
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,,und nu,, Ein Gesundes und Erfolgreiches 2021 Wünsche ich dir Persönlich,,Spid,,
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wir wollen im neuen Jahr alle ein freundliches Diskussionsklima versuchen. :-)
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322 tarifliche AN auf 271 VZÄ
Und wieviele AN insgesamt, wenn ich mal fragen darf?
Ich bin etwas verwirrt, was aber sicherlich an mir liegt, daher bitte ich um Aufklärung.
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Hinzu kommen nur noch 2AT und immer mal eine Handvoll kurzfristig Beschäftigter. Allerdings haben wir seit dem 01.01. 344 tarifliche AN auf 283 VZÄ.
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Hinzu kommen nur noch 2AT und immer mal eine Handvoll kurzfristig Beschäftigter. Allerdings haben wir seit dem 01.01. 344 tarifliche AN auf 283 VZÄ.
Und einen Geschäftsführer deiner Güte? Ihr gönnt euch ja was. Was machst du da den ganzen Tag? ???
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Du bist doch nicht erst seit heute in diesem Forum. 8)
Oh, sorry, deine Frage war rhetorisch und bedarf keiner Antwort.. ;)
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Hinzu kommen nur noch 2AT und immer mal eine Handvoll kurzfristig Beschäftigter. Allerdings haben wir seit dem 01.01. 344 tarifliche AN auf 283 VZÄ.
Und einen Geschäftsführer deiner Güte? Ihr gönnt euch ja was. Was machst du da den ganzen Tag? ???
Ach, dieses Geschäftsführungskleinklein ist ja nur ein kleiner Ausschnitt. Üblicherweise esse und trinke ich viel mit anderen Menschen, um ihre Entscheidungen zu beeinflussen, aber das fällt derzeit ja leider flach. Ich sorge auch dafür, daß Menschen einander finden, um sich gegenseitig Gefälligkeiten zu erweisen. Und ich stoße kleine Steinchen an, die irgendwann zu Lawinen werden, sorge dafür, daß viele kleine Entwicklungen - für alle übrigen völlig überrschend - zu meinem eigentlichen Ziel führen. Und ich sammle Informationen, die sich für oder gegen das eine oder andere oder den einen oder anderen verwenden lassen. Ab und zu zerstöre oder fördere ich Menschen und Karrieren, setze andere durch pointierte intellektuelle Überlegenheit dem Spott anderer aus oder biete mich an, daß es dazu nicht kommt.
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Hinzu kommen nur noch 2AT und immer mal eine Handvoll kurzfristig Beschäftigter. Allerdings haben wir seit dem 01.01. 344 tarifliche AN auf 283 VZÄ.
Und einen Geschäftsführer deiner Güte? Ihr gönnt euch ja was. Was machst du da den ganzen Tag? ???
Ach, dieses Geschäftsführungskleinklein ist ja nur ein kleiner Ausschnitt. Üblicherweise esse und trinke ich viel mit anderen Menschen, um ihre Entscheidungen zu beeinflussen, aber das fällt derzeit ja leider flach. Ich sorge auch dafür, daß Menschen einander finden, um sich gegenseitig Gefälligkeiten zu erweisen. Und ich stoße kleine Steinchen an, die irgendwann zu Lawinen werden, sorge dafür, daß viele kleine Entwicklungen - für alle übrigen völlig überrschend - zu meinem eigentlichen Ziel führen. Und ich sammle Informationen, die sich für oder gegen das eine oder andere oder den einen oder anderen verwenden lassen. Ab und zu zerstöre oder fördere ich Menschen und Karrieren, setze andere durch pointierte intellektuelle Überlegenheit dem Spott anderer aus oder biete mich an, daß es dazu nicht kommt.
Das ist mir schon klar. Lobbyarbeit eben.
Der von dir angegebene Personalkörper einer dich wie auch immer bezahlenden Institution reicht allerdings in der sog. "freien Wirtschaft" mal gerade so für den mittleren Mittelstand. Und auch unter den öffentlichen Arbeitgebern dürfte das nicht anders aussehen.
Das man sich da dann einen solchen Miarbeiter "hält" finde ich ziemlich bemerkenswert und ich kann nur hoffen, dass weit mehr als die mir jetzt bekannten 346 AN + die Mitglieder dieses Forums von deinem Wissen und deinen Fähigkeiten profitieren.
Nötig wäre es ganz offenkundig, zumindest in Sachen Tarifrecht ÖD.
Aus meiner persönlichen Sicht auch darüber hinaus. Aber da lässt sich sicher drüber streiten.
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Naja, selbst die großen Handwerkskammern bspw. haben weniger Arbeitnehmer und deren HGF sind zumeist in derselben AT-Region angesiedelt wie ich. Und ich kenne mittelständische Unternehmen mit weit weniger AN. Es gibt auch immer mal wieder Angebote von Arbeitgebern mit weit größerem Personalkörper - was mich trotz höherer finanzieller Kompensation aber nicht reizt.
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Naja, selbst die großen Handwerkskammern bspw. haben weniger Arbeitnehmer und deren HGF sind zumeist in derselben AT-Region angesiedelt wie ich. Und ich kenne mittelständische Unternehmen mit weit weniger AN. Es gibt auch immer mal wieder Angebote von Arbeitgebern mit weit größerem Personalkörper - was mich trotz höherer finanzieller Kompensation aber nicht reizt.
Jupp. Ein mir bekannter stellv. GF einer großen HWK hatte anno 2014 ein 5-stelliges Monatsbrutto.
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Hinzu kommen nur noch 2AT und immer mal eine Handvoll kurzfristig Beschäftigter. Allerdings haben wir seit dem 01.01. 344 tarifliche AN auf 283 VZÄ.
Und einen Geschäftsführer deiner Güte? Ihr gönnt euch ja was. Was machst du da den ganzen Tag? ???
Ach, dieses Geschäftsführungskleinklein ist ja nur ein kleiner Ausschnitt. Üblicherweise esse und trinke ich viel mit anderen Menschen, um ihre Entscheidungen zu beeinflussen, aber das fällt derzeit ja leider flach. Ich sorge auch dafür, daß Menschen einander finden, um sich gegenseitig Gefälligkeiten zu erweisen. Und ich stoße kleine Steinchen an, die irgendwann zu Lawinen werden, sorge dafür, daß viele kleine Entwicklungen - für alle übrigen völlig überrschend - zu meinem eigentlichen Ziel führen. Und ich sammle Informationen, die sich für oder gegen das eine oder andere oder den einen oder anderen verwenden lassen. Ab und zu zerstöre oder fördere ich Menschen und Karrieren, setze andere durch pointierte intellektuelle Überlegenheit dem Spott anderer aus oder biete mich an, daß es dazu nicht kommt.
Klingt nach Frank Underwood.
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Pffft, der ohnehin müde Abklatsch des britischen Originals teilt sich mit diesem den Makel, daß man niemanden vom Dach stoßen muß - man bringt sie dazu, selber zu springen, zumal das Opfer ja über hinreichende geistige Schwächen verfügte, die es einem leicht gemacht hätten.
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Naja, selbst die großen Handwerkskammern bspw. haben weniger Arbeitnehmer und deren HGF sind zumeist in derselben AT-Region angesiedelt wie ich. Und ich kenne mittelständische Unternehmen mit weit weniger AN. Es gibt auch immer mal wieder Angebote von Arbeitgebern mit weit größerem Personalkörper - was mich trotz höherer finanzieller Kompensation aber nicht reizt.
Irgendwie bin ich bis jetzt davon ausgegangen, dass du "irgendwas mit Personal" machst und weniger mit dem "operativen" Bereich deines "AG" beschäftigt bist. Da lag ich wohl falsch.
Ich gehe nicht davon aus, dass die Höhe der Vergütung der HGF der großen Handwerkskammern auf der Betreuung des eigenen Personals beruht.