Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: LouiLoui93 am 28.07.2022 23:57

Titel: Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: LouiLoui93 am 28.07.2022 23:57
Hallo zusammen,
seit 2021 arbeite ich im öffentlichen Dienst und durch meinen Bachelor (komme aus der Wirtschaft) bin ich im gehobenen Dienst (Gruppierung 9b Stufe 1).
Während meiner Tätigkeit, absolviere ich noch parallel ein Masterstudium.
Durch meine hohe Verantwortung (insbesondere mit sensiblen Themen und einer hohen Personalanzahl), möchte ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Andere Behörden (z. B. Kommunen, Polizei etc) bieten die selbe Stelle mit E11 oder E12 an.
Nun meine Frage:
Wäre es zu "hoch" gegriffen, wenn ich einen Antrag stelle - für eine Höhergruppierung E11?
Oder muss es die nächstmögliche Stufe sein? Auch ein Muster für den Antrag würde mich stark interessieren. Vllt. kann mir ein zukommen lassen!
Ich muss dazu sagen, dass ich eine Fachkraft bin und keine weitere Bedienstete meine Tätigkeit "ausüben" kann.
Auf eine Rückmeldung freue ich mich sehr! Vielen Dank & LG
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 29.07.2022 05:57
Es gibt keinen solchen Antrag.
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, nicht aufgrund individueller Fähigkeiten oder vermeintliche Alleinstellungsmerkmale.
Ein Eingruppierungsirrtum seitens des AGs kann ein ArbG korrigieren.


Der Begriff gehobener Dienst hat im Tarifbereich nichts verloren, der existiert da nicht, sondern ist/war mal Beamtengedöns.
Durch deinem Masterstudium wirst du nicht besser eingruppiert.
Eine höhere EG erreicht man nur durch eine Änderung der Tätigkeit.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: Kaiser80 am 29.07.2022 07:50
@TE:
Wie bereits von WasDennNun angemerkt ist die auszübende Tätigkeit entscheidend.

Wie kam denn der AG zu seiner Rechtsmeinung EG9b?

Ansonsten hast du begrifflich und (teilweise) inhaltlich so ziemlich alles durcheinander geworfen was man durcheinander werfen kann. So du denn eine Höhergruppierung prüfen lassen möchtest und eine höhere EG im Zweifel gerichtlich durchsetzen möchtest, rate ich dir dringend(!) fachanwaltlichen Rat einzuholen. Das geht sonst schief!
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: pommes am 29.07.2022 09:05
>> Wäre es zu "hoch" gegriffen, wenn ich einen Antrag stelle - für eine Höhergruppierung E11?

Wie bereits geschrieben gibt es einen solchen Antrag nicht. Vielleicht sollte dein AG seine Rechtsmeinung ändern, kannst ja mal fragen :)
Ein solcher "sprung" ist aber durchaus möglich und üblich.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: SVA am 29.07.2022 09:07
Es wurde allerdings nichts geschildert, was vermuten ließe, dass der Arbeitgeber über die Eingruppierung von LouiLoui93 irrte.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 29.07.2022 09:45

pommes schlägt ja nur vor, dass er sich im Zweifel irren soll (zugunsten vom TE) ;D
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: SVA am 29.07.2022 09:52
Also fordert er dazu auf, die für den Arbeitgeber diesbezüglich tätigen Beschäftigten zur Untreue anzustiften?
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: pommes am 29.07.2022 09:52

pommes schlägt ja nur vor, dass er sich im Zweifel irren soll (zugunsten vom TE) ;D

exakt
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: SVA am 29.07.2022 09:54
Dann bleibt nur zu hoffen, dass pommes mit einer solchen Einstellung zum Recht nicht im Öffentlichen Dienst tätig ist.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 29.07.2022 09:55
Ist man Untreu, wenn man sich unbewusst irrt und einfach nur schlampige Arbeit macht (zu Ungunsten des AGs),
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: pommes am 29.07.2022 09:55
Dann bleibt nur zu hoffen, dass pommes mit einer solchen Einstellung zum Recht nicht im Öffentlichen Dienst tätig ist.

Naja TB sind ja eh durch die auszuübenden Tätigkeiten stets korrekt eingruppiert, da braucht man sich ja keine sorgen machen ^^
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: SVA am 29.07.2022 09:58
Hier wurde aber vorgschlagen, sich hinsichtlich der Eingruppierung zugunsten des Arbeitnehmers zu "irren". Und das ist Untreue.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 29.07.2022 10:00
Hier wurde aber vorgschlagen, sich hinsichtlich der Eingruppierung zugunsten des Arbeitnehmers zu "irren". Und das ist Untreue.
Ist es Untreue, wenn man sich irrt, weil man unfähig ist oder schlampige Arbeit macht?
und das man sich irrt, kann ja alleinig ein ArbG feststellen.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: pommes am 29.07.2022 10:00
Hier wurde aber vorgschlagen, sich hinsichtlich der Eingruppierung zugunsten des Arbeitnehmers zu "irren". Und das ist Untreue.

Liess mal lieber den ganzen Thread nochmal und versuche zu ermitteln was ich wirklich vorschlage.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: SVA am 29.07.2022 10:01
Das habe ich: Untreue.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: pommes am 29.07.2022 10:05
[...]
Durch meine hohe Verantwortung (insbesondere mit sensiblen Themen und einer hohen Personalanzahl), möchte ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Andere Behörden (z. B. Kommunen, Polizei etc) bieten die selbe Stelle mit E11 oder E12 an.
Nun meine Frage:
Wäre es zu "hoch" gegriffen, wenn ich einen Antrag stelle - für eine Höhergruppierung E11?[...]

BTW: Das ist das Thema SVA

>> Wäre es zu "hoch" gegriffen, wenn ich einen Antrag stelle - für eine Höhergruppierung E11?

Wie bereits geschrieben gibt es einen solchen Antrag nicht. Vielleicht sollte dein AG seine Rechtsmeinung ändern, kannst ja mal fragen :)
Ein solcher "sprung" ist aber durchaus möglich und üblich.

So. Wo ist jetzt das Problem? Vielleicht ist die Rechtsmeinung falsch? Wo ist das Untreue?
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 29.07.2022 10:07
Das habe ich: Untreue.
Also wenn ich dem Personaler eine Tätigkeitsdarstellung inkl. Eingruppierungsvermutung vorlege und er sich dieser Rechtsmeinung anschließt ist es Untreu, wenn dann ein ArbG feststellt, dass die Eingruppierung eine niedrigere ist.

Gut zu wissen.

Dann ist es wohl Betrug, wenn man sich zu Ungunsten des AN irrt.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: SVA am 29.07.2022 10:13
Die Untreue liegt genau hier:

pommes schlägt ja nur vor, dass er sich im Zweifel irren soll (zugunsten vom TE) ;D

Es geht nicht um Unfähigkeit. Es soll geirrt werden. Und ja, zu Ungunsten des Arbeitgebers ist das Untreue. Und zu Ungunsten des Arbeitnehmers ist es Betrug. Da kann sich jetzt gewunden werden, so viel man will: es ist so. Und wenn man das gutheisst, ist man im öffentlichen Dienst einfach falsch.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: pommes am 29.07.2022 10:17
Die Untreue liegt genau hier:

pommes schlägt ja nur vor, dass er sich im Zweifel irren soll (zugunsten vom TE) ;D

Es geht nicht um Unfähigkeit. Es soll geirrt werden. Und ja, zu Ungunsten des Arbeitgebers ist das Untreue. Und zu Ungunsten des Arbeitnehmers ist es Betrug. Da kann sich jetzt gewunden werden, so viel man will: es ist so. Und wenn man das gutheisst, ist man im öffentlichen Dienst einfach falsch.


pommes schlägt ja nur vor, dass er sich im Zweifel irren soll (zugunsten vom TE) ;D

exakt

exakt das schlage ich vor. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter dies als "anstiftung zur Untreue" werten würde. Lass mal die Kirche im Dorf SVA.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: SVA am 29.07.2022 10:24
Ihr könnt Euch hier rauszureden versuchen, so viel Ihr wollt. Mir ist auch völlig egal, wo die Kirche steht. Es ist auch egal, ob es im Zweifel erfolgen soll. Wenn sich die ausführende Person beim Arbeitgeber irren soll, ist es schlicht so, wie ich geschrieben habe. Wie man als halbwegs rechtschaffender Mensch überhaupt auf die Idee kommen kann, dass das in Ordnung sei, ist mir ein Rätsel. So Wasdennnnun an anderer Stelle eine Verrohung der Gesellschaft gesucht hat (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118647.msg248057.html#msg248057), mag er sie nunmehr bei sich und Pommes gefunden haben.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: pommes am 29.07.2022 10:30
Ihr könnt Euch hier rauszureden versuchen, so viel Ihr wollt. Mir ist auch völlig egal, wo die Kirche steht. Es ist auch egal, ob es im Zweifel erfolgen soll. Wenn sich die ausführende Person beim Arbeitgeber irren soll, ist es schlicht so, wie ich geschrieben habe. Wie man als halbwegs rechtschaffender Mensch überhaupt auf die Idee kommen kann, dass das in Ordnung sei, ist mir ein Rätsel. So Wasdennnnun an anderer Stelle eine Verrohung der Gesellschaft gesucht hat (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118647.msg248057.html#msg248057), mag er sie nunmehr bei sich und Pommes gefunden haben.

hmmmm, ich muss zugeben, so unrecht hast Du gar nicht. Ich denk da mal drüber nach.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: SVA am 29.07.2022 10:31
Und ich denke darüber nach, das demnächst zurückhaltender zu formulieren.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 29.07.2022 10:36
Das habe ich: Untreue.
Also wenn ich dem Personaler eine Tätigkeitsdarstellung inkl. Eingruppierungsvermutung vorlege und er sich dieser Rechtsmeinung anschließt ist es Untreu, wenn dann ein ArbG feststellt, dass die Eingruppierung eine niedrigere ist.

Gut zu wissen.

Dann ist es wohl Betrug, wenn man sich zu Ungunsten des AN irrt.

Ich rede mich nicht raus.
Wenn deiner Meinung nach obiges Szenario Untreue, dann ist es so.
Ein Personaler kann sich ja nur dann bewusst sein, dass er irrt(e) mit seiner Rechtmeinung, wenn das Arbeitsgericht ihm die korrekte Eingruppierung mitteilt.
Vorher ist er halt idR nur eine schlampiger Mitarbeiter, wenn er anstandslos der Rechtmeinung des AN folgt.

Und ich meine jetzt nicht, dass er einen Spülhelfer mit einer EG14 bewertet.
Oder das er jemanden anders bezahlt als ein Gericht es beschieden hat.
Denn wenn er sich bewusst ist, dass er falsch eingruppiert(exakter falsches Entgelt auszahlt, bzw. bewusst eine falsche Rechtsmeinung vortäuscht), dann irrt er sich ja nicht mehr!

Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: SVA am 29.07.2022 10:43
Es geht ja nicht darum, dass jemand irrt. Es geht darum, dass jemand irren soll. Dass Beschäftigte in Personalstellen sich landauf, landab hinsichtlich der Eingruppierung irren, ist nicht streitbefangen. Und es ist zwar schlampert, aber ansonsten nicht zu beanstanden. Wenn sich einer dieser Beschäftigten aber irren soll, ist es schlicht kriminell, in die eine oder andere Richtung: "Schau doch mal, ob Du den Haushalt nicht ein wenig entlasten kannst, indem Du bei der einen oder anderen Eingruppierung irrst" ist es genauso, wie wenn sich zugunsten des Arbeitnehmers geirrt werden soll.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: E15TVL am 29.07.2022 18:49
Nun habt hier Spid schon wieder vertrieben  :'( Jetzt dauerts wieder ewig bis er zurückkehrt
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: Isie am 30.07.2022 09:59
Und ich denke darüber nach, das demnächst zurückhaltender zu formulieren.

Das wäre eine gute Idee gewesen. Sowas hätte Spid niemals geschrieben. SVA, du fehlst.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: JesuisSVA am 01.08.2022 18:08
Vielen Dank für die netten Worte, Isie!

Es war nicht meine Entscheidung zu gehen. Mein Account wurde gelöscht, nachdem ich diesen Beitrag (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118663.msg248691.html#msg248691) geschrieben hatte und diesen Beitrag von TIffy (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118663.msg248360.html#msg248360) über die "Moderator informieren"-Funktion gemeldet hatte.

Es wird in dem Thread sehr deutlich, wer die Sachebene verlassen hat und den anderen persönlich anging: Tiffy. Sie schrieb praktisch: Beachte SVA nicht, das ist nur Spid. Egal, ob sie Grund hatte, dies zu vermuten oder nicht, es war themenfremd, unsachlich, persönlich angreifend und schlicht inakzeptabel. Wie inakzeptabel zeigt sich, wenn man den Angriff von Tiffy variiert: Beachte SVA nicht, das ist nur ein Schwarzer. Oder: Beachte SVA nicht, das ist nur eine Frau. Oder: Beachte SVA nicht, das ist nur ein Jude. Tiffy war vorher und nachher nicht in die sachlich geführte Diskussion involviert. Ihr Angriff war völlig unprovoziert und unnötig. Ihr Beitrag wäre zu rügen gewesen.

Das hat man nicht nur unterlassen, sondern mich auch noch für das Melden ihres Beitrags gelöscht. Auch das ist absolut inakzeptabel. Habe ich da den Beitrag vom "falschen" Account gemeldet? Ist das einer der Agents Provocateurs der Forenbetreiber, um hier Traffic zu generieren. Ist auch Lars, dessen Beiträge hier von allen geschätzt wurden, so etwas zum Opfer gefallen?

Ich fühle mich durch den Umgang mit mir sehr gekränkt und weiß noch nicht, ob ich dauerhaft hierher zurückkehre. Vielleicht wird ja auch dieser Account gleich wieder gelöscht.

Ich wollte jedenfalls Dir, Isie, auf Deinen freundlichen Beitrag antworten. Da durch IP-Sperre oder Cookies oder was auch immer auf der Startseite in rot steht, mir sei das Schreiben in diesem Forum verboten und das auch nicht nur leere Worte sind, bedurfte es einigen technischen Aufwands, Dir zu schreiben. Das war es mir allerdings wert, denn Wertschätzung sollte man immer auch zurückgeben.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: pommes am 01.08.2022 18:35
Keine Ahnung was die Mehrheit hier denkt, aber ich finde deine Reaktion auf das was Tiffy geschrieben hat schon ziemlich unangemessen.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: Isie am 01.08.2022 19:22
Ich finde, SVA hatte in der Sache recht, aber er hätte es besser zurückhaltender formuliert, was er ja auch selber gemerkt hat. Ebenso hätte auch Pommes seinen Vorschlag besser anders formuliert.

@SVA: Danke, dass du dich gemeldet und berichtet hast, wie es zur Löschung deines Accounts gekommen ist. Du fehlst.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: Admin2 am 02.08.2022 03:57
Der Grund, warum JesuisSVA a/k/a SVA verbannt wurde ist, dass Bullies, ob gegen Mitglieder oder Admins, nicht akzeptiert werden.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: JesuisSVA am 02.08.2022 12:41
Und was macht dann Tiffy noch hier?!?
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: JesuisSVA am 02.08.2022 13:27
Keine Ahnung was die Mehrheit hier denkt, aber ich finde deine Reaktion auf das was Tiffy geschrieben hat schon ziemlich unangemessen.

Das ist ja nicht unbedingt die Frage, denn wegen meiner Reaktion auf Tiffys unprovozierten, themenfremden und unsachlichen persönlichen Angriff wurde ich weder gesperrt noch gelöscht, sondern erst später, als ich Tiffys Beitrag gemeldet habe. Die Frage ist also eher, wie Du Tiffys Angriff beurteilst.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: Isie am 02.08.2022 14:23
@ SVA: Ich vermute, du bist durch deine Meldung von Tiffys Beitrag in den Fokus der Admins geraten. Deine Beiträge in diesem Thread waren sehr zugespitzt formuliert. Anscheinend hat das gereicht. Ich hätte es besser gefunden, die Admins hätten dich um Mäßigung gebeten, wie sie es bei Spid getan haben (ich unterstelle, dass du nicht Spid bist. Spid hätte niemals eingeräumt, dass seine Formulierung nicht perfekt war). Dich sofort zu sperren, fand ich übers Ziel hinausgeschossen.

Es wäre schön, wenn du bei uns bleibst und wieder Beiträge schreibst. Und Lars hätten wir auch gerne zurück.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: MoinMoin am 02.08.2022 15:06
Keine Ahnung was die Mehrheit hier denkt, aber ich finde deine Reaktion auf das was Tiffy geschrieben hat schon ziemlich unangemessen.

Das ist ja nicht unbedingt die Frage, denn wegen meiner Reaktion auf Tiffys unprovozierten, themenfremden und unsachlichen persönlichen Angriff wurde ich weder gesperrt noch gelöscht, sondern erst später, als ich Tiffys Beitrag gemeldet habe. Die Frage ist also eher, wie Du Tiffys Angriff beurteilst.
Da kriegt der Satz: Melden macht frei. einen neue Bedeutung
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: pommes am 02.08.2022 16:41
[...]

Es wäre schön, wenn du bei uns bleibst und wieder Beiträge schreibst. Und Lars hätten wir auch gerne zurück.

Das seh ich auch so.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: Kaiser80 am 03.08.2022 10:09
...wie sie es bei Spid getan haben (ich unterstelle, dass du nicht Spid bist. Spid hätte niemals eingeräumt, dass seine Formulierung nicht perfekt war)...
Es hielt sich das hartnäckige Gerücht einiger Forneteilnehmer spid sei ein Bot gewesen. Dies wäre dann der Beweis der "lernenden KI"
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: Isie am 03.08.2022 10:29
Die Geschwindigkeit, mit der Spid auf fast alle Fragen geantwortet hat, spricht dafür. Mich hat ab und zu der Verdacht beschlichen, Spid ist keine Einzelperson, sondern besteht aus mehreren Personen. Die Beiträge waren oft kurz und knapp und sachlich, dann wieder lang, in der Sache richtig, aber im Tonfall unsachlich bis beleidigend.
Titel: Antw:Höhergruppierung Gehobener Dienst
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2022 10:39
Die Geschwindigkeit, mit der Spid auf fast alle Fragen geantwortet hat, spricht dafür. Mich hat ab und zu der Verdacht beschlichen, Spid ist keine Einzelperson, sondern besteht aus mehreren Personen. Die Beiträge waren oft kurz und knapp und sachlich, dann wieder lang, in der Sache richtig, aber im Tonfall unsachlich bis beleidigend.
Diese Schwankungen sind aber auch mit einer  Asperger Diagnose erklärbar.