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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: HansG am 11.06.2021 00:13
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Podcast von der ARD, Gedankenexperiment
https://www.tagesschau.de/multimedia/podcasts/malangenommen-beamtentum-101.html
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Hausaufgaben an Kinder verteilen ist keine hoheitliche Tätigkeit.
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Vielleicht aber der Umgang mit den Eltern, die für die Hausaufgaben zu blöde sind? ???
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Hausaufgaben an Kinder verteilen ist keine hoheitliche Tätigkeit.
Lehrerbashing jetzt auch hier?
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Hausaufgaben an Kinder verteilen ist keine hoheitliche Tätigkeit.
Lehrerbashing jetzt auch hier?
Nein, Beamtenbashing bitte - das hat Konjunktur :)
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Es gibt aus meiner Sicht nur wenige Bereiche, in denen Beamte sinnvoll sind. Hierzu zähle ich in erster Linie Polizei, Militär, Feuerwehr und Gesundheiswesen. In den Bereichen Verwaltung und Erziehung kann hierauf verzichtet werden.
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Es gibt aus meiner Sicht nur wenige Bereiche, in denen Beamte sinnvoll sind. Hierzu zähle ich in erster Linie Polizei, Militär, Feuerwehr und Gesundheiswesen. In den Bereichen Verwaltung und Erziehung kann hierauf verzichtet werden.
Justiz kann privatisiert werden. Stimmt.
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"Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten läßt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts." Zitat Otto v. Bismarck 8)
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Es gibt aus meiner Sicht nur wenige Bereiche, in denen Beamte sinnvoll sind. Hierzu zähle ich in erster Linie Polizei, Militär, Feuerwehr und Gesundheiswesen. In den Bereichen Verwaltung und Erziehung kann hierauf verzichtet werden.
Beamte bei der Feuerwehr - KÖSTLICH :)
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Bestehen Berufsfeuerwehren nicht weit überwiegend aus Beamten?
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Ist sicher Bundesland abhängig - hier sind sie es größtenteils nicht - zudem bestehen Verträge mich großen Werksfeuerwehren (OK ist hier bestimmt ein Sonderfall) welche dann gegen Zahlungen bestimmte Regionen mit abdecken.
Wir haben weniger als 2.000 Beamte in den Berufsfeuerwehren, aber dafür knapp unter 90k Angestellte der Kommunen und Freillige Aktive. (mit den Mitgliedern werden es dann knapp 180.000)
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Hausaufgaben an Kinder verteilen ist keine hoheitliche Tätigkeit.
Da es eine Schulpflicht gibt, muss der Staat dieses auch umsetzen könne, mit streikenden Lehrer schwer möglich, könnte jetzt der Lehrer anmerken.
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Justiz kann privatisiert werden. Stimmt.
Interessanter Gedanke, man könnte die privaten Schiedsgerichte beim TTIP quasi als Probelauf betrachten
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Ist sicher Bundesland abhängig - hier sind sie es größtenteils nicht - zudem bestehen Verträge mich großen Werksfeuerwehren (OK ist hier bestimmt ein Sonderfall) welche dann gegen Zahlungen bestimmte Regionen mit abdecken.
Wo soll das denn sein?
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Ist sicher Bundesland abhängig - hier sind sie es größtenteils nicht - zudem bestehen Verträge mich großen Werksfeuerwehren (OK ist hier bestimmt ein Sonderfall) welche dann gegen Zahlungen bestimmte Regionen mit abdecken.
Wir haben weniger als 2.000 Beamte in den Berufsfeuerwehren, aber dafür knapp unter 90k Angestellte der Kommunen und Freillige Aktive. (mit den Mitgliedern werden es dann knapp 180.000)
Inwiefern wären die Freiwilligen in den freiwilligen Feuerwehren zu berücksichtigen, wenn es um Berufsfeuerwehren und nicht um Hobbys geht? Sind die Angehörigen der Berufsfeuerwehren bei Euch nicht mehrheitlich Beamte?
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Interessanter Gedanke, man könnte die privaten Schiedsgerichte beim TTIP quasi als Probelauf betrachten
Ist das Thema nicht Geschichte?
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Justiz kann privatisiert werden. Stimmt.
Interessanter Gedanke, man könnte die privaten Schiedsgerichte beim TTIP quasi als Probelauf betrachten
Oder die Scharia-Gerichte in Wuppertal und Solingen?
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Interessanter Gedanke, man könnte die privaten Schiedsgerichte beim TTIP quasi als Probelauf betrachten
Ist das Thema nicht Geschichte?
Zur Zeit ja. Ob Biden bzw die USA den protektionistischen Wirtschaftskurs beibehält bleibt ja abzuwarten
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Oder die Scharia-Gerichte in Wuppertal und Solingen?
Die haben in Wuppertal also Sacharia Judikative und Exikutive... Crazy
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Schlichten mit der Scharia, toll.......... :-X
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Ist sicher Bundesland abhängig - hier sind sie es größtenteils nicht - zudem bestehen Verträge mich großen Werksfeuerwehren (OK ist hier bestimmt ein Sonderfall) welche dann gegen Zahlungen bestimmte Regionen mit abdecken.
Wir haben weniger als 2.000 Beamte in den Berufsfeuerwehren, aber dafür knapp unter 90k Angestellte der Kommunen und Freillige Aktive. (mit den Mitgliedern werden es dann knapp 180.000)
Inwiefern wären die Freiwilligen in den freiwilligen Feuerwehren zu berücksichtigen, wenn es um Berufsfeuerwehren und nicht um Hobbys geht? Sind die Angehörigen der Berufsfeuerwehren bei Euch nicht mehrheitlich Beamte?
Insoweit, als dass in den Berufsfeuerwehren auch ANGESTELLTE beschäftigt sind und diese in der Statistik hier leider mit den Freiwilligen zusammenfallen. Mir fehlt hier einer differenzierte Statistik - ich kann aber sehen, dass die drei großen Werksfeuewehren und die städtischen Angestellten der Feuerwehren hier im Land mehr Personal haben als 2.000 ( was die Zahl der Beamten in den Berufsfeuerwehren des Bundeslandes ist).
Und diese Werksfeuerwehren decken auch einen Umkreis außerhalb ihrer "Werke" ab und werden von der Uumliegenden Metropolregion dafür mit Geld und Material ausgestattet.
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Die statistische Aufschlüsseung spricht eher dafür, daß es bei den 90k um Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlicher Wache handelt - und sich somit daraus wie auch aus den Angaben zu Werksfeuerwehren keine Rückschlüsse auf die Zusammensatzung der Berufsfeuerweren ziehen lassen.
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Hausaufgaben an Kinder verteilen ist keine hoheitliche Tätigkeit.
Da es eine Schulpflicht gibt, muss der Staat dieses auch umsetzen könne, mit streikenden Lehrer schwer möglich, könnte jetzt der Lehrer anmerken.
...streikende Lehrerschaft? Wann? Die paar Wochen zwischen den Ferien?
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Hausaufgaben an Kinder verteilen ist keine hoheitliche Tätigkeit.
Da es eine Schulpflicht gibt, muss der Staat dieses auch umsetzen könne, mit streikenden Lehrer schwer möglich, könnte jetzt der Lehrer anmerken.
Privatschulen ohne verbeamtete Lehrer klappt auch. Aber angenehmer für die MPs sind wahrscheinlich verbeamtete Lehrer, dann müssen sie sich nicht mit dem Zorn der Eltern bei Streiks auseinandersetzen.
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Ich sehe keine Probleme mit einer deutlichen Reduzierung der Funktionen und Bereiche, die derzeit noch im Status Beamter wahrgenommen werden.
Beispielsweise trifft das tatsächlich auf die meisten Lehrer zu (Ausnahmen bestätigen die Regel, z.B. Schuldirektoren oder sonstige herausgehobene Stellen) und noch viele Bereiche mehr.
Die Welt wird davon nicht untergehen, siehe beispielsweise die Abschmelzung der Beamtenstellen in Österreich. Gleichzeitig würde man der eigentlichen Funktion des Beamten (Ausübung hoheitlicher Funktionen) endlich wieder näher kommen. Wäre in gewisser Weise analog zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der über seinen eigentlichen Auftrag der Grundversorgung im Lauf der Zeit deutlich hinaus gewuchert ist.
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Wenn der ÖD nicht verbeamten täte, dann sähe es mit der Gewinnung von Fachkräften noch düsterer aus. Dann müsste man das Gehalt für bestimmte Berufsgruppen wesentlich angben, einschließlich der daraus resultierenden Sozialversicherungsbeiträge etc. und pp,. um zumindest mittelmäßg gute MAs zu gewinnen. Zunächst wäre es für den Staat wesentlich teurer. Gewinnen würden würden wegen der abschmelzenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen nachfolgende Generationen. Das interessiert viele Politiker halt nicht.
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Justiz und polizeiliche Vollzugsaufgaben sind zweifelsohne mit die wichtigsten staatlichen Aufgaben und bedürfen aus meiner Sicht auch einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, welches zur Absicherung derjenigen, die es ausüben gerne auch mit Privilegien ausgestattet sein soll.
Alles andere kann problemlos durch tarifbeschäftigtes Personal erledigt werden, was dann zudem die Sozialversicherungen auf ein breiteres Fundament bringt.
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Außerhalb der Bereiche äußere und innere Sicherheit, Justiz, öffentliche Finanzen und Außenpolitik bedarf es ohnehin keines staatlichen Handelns, da genügt auch die Setzung und Überwachung des Rechtsrahmens. Der Staat kann nichts besonders gut, also ist er auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dann kann man die paar Leute, die man braucht, auch verfassungsgemäß besolden und marktüblich vergüten.