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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: NeulingÖD am 21.10.2019 08:24

Titel: Verlagerung der Arbeitsaufgaben
Beitrag von: NeulingÖD am 21.10.2019 08:24
Guten Morgen an Alle  :)

Ich bin angestellt in einer Landesbehörde. Nun ist es so, dass in unserem Bereich schon länger das Gerücht kursiert, dass unsere Aufgaben evtl. einem anderen Ministerium unterstellt werden sollen und wir dadruch auch die Landesbehörde wechseln müssten. In wie weit besteht denn die Möglichkeit, wenn die Aufgaben mit Personal übergeben werden, trotzdem in der jetzigen Behörde bleiben zu können? Hat man überhaupt eine Möglichkeit sich "zu wehren"? Oder ginge es nur über die Bewerbung in einen anderen Fachbereich?
Titel: Antw:Verlagerung der Arbeitsaufgaben
Beitrag von: WasDennNun am 21.10.2019 09:47
Kommt auf den Arbeitsvertrag an.
In der Regel kann der AG sein Direktionsrecht ausüben, sofern die Tätigkeiten innerhalb der gleichen EG sind.
Und ein Wechsel der Landesbehörde ist ja kein Wechsel des AGs.
Titel: Antw:Verlagerung der Arbeitsaufgaben
Beitrag von: Laemat am 21.10.2019 10:10
Sollt ihr denn umziehen oder werden nur die Klingelschilder gewechselt?

Es soll ja Bundesbehörden geben die seit zig Jahren reformiert werden und am Ende nur neues Briefpapier bei raus kommt.
Titel: Antw:Verlagerung der Arbeitsaufgaben
Beitrag von: NeulingÖD am 21.10.2019 13:53
Ja also das es kein AG-Wechsel ist, weiß ich :)
Es sind bisher, wie gesagt, nur Spekulationen, aber man macht sich eben so seine Gedanken. Wenn dann würde es tatsächlich darum gehen, dass die Aufgabe einer anderen Behörde zugeordnet wird. Ich möchte aber gern in meiner Behörde bleiben und vor allem auch (privat) nicht umziehen müssen o. ä. In meinem AV ist eigentlich auch mein Arbeitsort festgeschrieben.
Titel: Antw:Verlagerung der Arbeitsaufgaben
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 14:07
Sofern einer der Tarifverträge des öD auf Dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, bist Du aus dienstlichen Gründen stets versetzbar.
Titel: Antw:Verlagerung der Arbeitsaufgaben
Beitrag von: nichts_tun am 21.10.2019 14:22
Sofern das Land dein Arbeitgeber ist, steht es in dessen Ermessen, dich, wie ausgeführt, aus dienstlichen Gründen landesweit zu versetzen.
Titel: Antw:Verlagerung der Arbeitsaufgaben
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 14:25
Und darüber hinaus! Schließlich unterhalten die Länder ja z.B. auch Dienststellen in Berlin und Brüssel...
Titel: Antw:Verlagerung der Arbeitsaufgaben
Beitrag von: TV-Ler am 21.10.2019 14:27
Und darüber hinaus! Schließlich unterhalten die Länder ja z.B. auch Dienststellen in Berlin und Brüssel...
Sind die Landesvertretungen in Brüssel nicht sogar exterritorial?
Dann fiele es noch unter "landesweit".
Titel: Antw:Verlagerung der Arbeitsaufgaben
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 14:30
Nein. Das ist in Bezug auf Auslandsvertretungen ein weit verbreiteter Irrglaube.
Titel: Antw:Verlagerung der Arbeitsaufgaben
Beitrag von: Lars73 am 21.10.2019 14:43
Wobei die Vertretungen der Bundesländer nicht einmal diplomatischen Schutz genießen. Sie sind völkerrechtlich nichts anders zu bewerten wie die Büros von Verbänden etc.