Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: MaxK am 22.03.2019 10:48

Titel: [NW] Beförderung
Beitrag von: MaxK am 22.03.2019 10:48
Hoffentlich kann mir jemand helfen. Ich bin A9 bei einem kommunalen Dienstherrn (NRW) und mache zur Zeit den Qualifizierungsaufstieg (Prüfungserleichterter Aufstieg) vom ehem. mittleren in den gehobenen Dienst. Sitzen tue ich bereits auf einer A10-Stelle. Meine Frage: Gibt es eine Wartezeit, nach erfolgreichem Abschluss des Aufstiegs, bis ich A10 werden kann? Muss ich erst A9 (gehobener Dienst) durchlaufen? Rechtsgrundlagen!? Danke
Titel: Antw:Beförderung
Beitrag von: Kingrakadabra am 22.03.2019 10:58
Habt ihr keine Beförderungsrichtlinien?
Titel: Antw:[NW] Beförderung
Beitrag von: DiBe am 25.03.2019 13:34
Nach dem Lehrgang gibt es eine neue Urkunde (A9 - ......Inspektor - Überleitung in g.D.).

Ab dieser Urkunde 1 Jahr gesetzliche Wartezeit bis Beförderung nach A 10 möglich wäre.

Sollte nach diesem Jahr keine Beförderung nach A 10 erfolgen, dann bestünde Anspruch auf eine sog. Verwendungszulage gem. § 59 LBesG NRW.

Hoffe ich konnte dir helfen !