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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: JC83 am 22.12.2018 17:47
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Folgende Konstellation:
MA wechselt ohne Unterbrechung vom TV-L E10 St.3 in den Geltungsbereich TVöD Bund in eine E10-Stelle.
Sind die erworbenen Stufen aus dem TV-L anzuerkennen?
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Handelt es sich um einen AG-Wechsel?
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Ja.
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Dann ist es eine simple Einstellung, Anspruch besteht nur auf Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren.
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Dann ist es eine simple Einstellung, Anspruch besteht nur auf Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren.
Liegt bei einer vorherigen E10-Stelle einschlägige BE vor, wenn die neue Stelle auch EG10 ist?
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Einschlägige Berufserfahrung liegt dann vor, wenn die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.