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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: LaFüDi am 08.09.2020 11:18

Titel: ( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: LaFüDi am 08.09.2020 11:18
Guten Morgen,

ich arbeite als Notfallsanitäterin bei einer Kreisverwaltung in NRW.
Durch meine Dienststelle soll ich zur Praxisanleiterin bestellt werden, sobald ich die Ausbildung zum Praxisanleiter absolviert habe. Meine Dienststelle hat mich zu diesem Lehrgang angemeldet.

Die Ausbildung zum Praxisanleiter soll als Fernkurs über einen Zeitraum von 10 Wochen stattfinden.
Ein Vollzeitkurs würde 5 Wochen dauern, wird aber aufgrund Corona momentan nicht angeboten.

In den 10 Wochen Fernlehrgang müssen alle 14 Tage Facharbeiten erstellt und eingesandt werden.
Lediglich zur Prüfungsvorbereitung und zur Prüfung wird es 4 Präsenztage in der Schule geben.

Mein Dienstherr ist der Auffassung, dass ich für den Fernlehrgang keinerlei Freistellung bekommen werde.
Das Lernen soll in der Freizeit, zwischen den Diensten, passieren.
Im Dienst selber ist ein Lernen fast unmöglich, da die hohe Einsatzfrequenz hierfür kaum Zeit lässt.

Kann mir bitte jemand Informationen geben, ob die Aussage meiner Dienststelle so in ordnung ist?
Falls nein, auf welcher Grundlage bekomme ich eine Teilfreistellung für das Lernen ?

Vielen Dank
Gruß
LaDiFü
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: Spid am 08.09.2020 11:19
Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: LaFüDi am 08.09.2020 11:24
Guten Morgen,

ich arbeite als Notfallsanitäterin bei einer Kreisverwaltung in NRW.
Durch meine Dienststelle soll ich zur Praxisanleiterin bestellt werden, sobald ich die Ausbildung zum Praxisanleiter absolviert habe. Meine Dienststelle hat mich zu diesem Lehrgang angemeldet.

Die Ausbildung zum Praxisanleiter soll als Fernkurs über einen Zeitraum von 10 Wochen stattfinden.
Ein Vollzeitkurs würde 5 Wochen dauern, wird aber aufgrund Corona momentan nicht angeboten.

In den 10 Wochen Fernlehrgang müssen alle 14 Tage Facharbeiten erstellt und eingesandt werden.
Lediglich zur Prüfungsvorbereitung und zur Prüfung wird es 4 Präsenztage in der Schule geben.

Mein Dienstherr ist der Auffassung, dass ich für den Fernlehrgang keinerlei Freistellung bekommen werde.
Das Lernen soll in der Freizeit, zwischen den Diensten, passieren.
Im Dienst selber ist ein Lernen fast unmöglich, da die hohe Einsatzfrequenz hierfür kaum Zeit lässt.

Kann mir bitte jemand Informationen geben, ob die Aussage meiner Dienststelle so in ordnung ist?
Falls nein, auf welcher Grundlage bekomme ich eine Teilfreistellung für das Lernen ?

Vielen Dank
Gruß
LaDiFü
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: LaFüDi am 08.09.2020 11:27
Bin keine Beamtin.  8)
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: Lars73 am 08.09.2020 11:28
Gibt es eine Vereinbarung zwischen deinen Arbeitgeber und dir zu dieser Fortbildung?

Grundsätzlich gilt § 5  Abs. 6 TVöD
Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit.
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: LaFüDi am 08.09.2020 11:31
Es ist nur vereinbart, dass ich die Funktion als Praxisanleiterin erst übertragen bekomme, wenn ich die von der Dienststelle geforderte Weiterbildung / Lehrgang absolviert habe.

Der Lehrgang wird z. Zt. , wegen Corona, nur als Fernlehrgang angeboten. Ich wurde zu diesem Lehrgang angemeldet.
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: Spid am 08.09.2020 11:34
Dann hast Du auch keinen Diebstherrn.
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: LaFüDi am 08.09.2020 11:40
Aber eine Dienststelle ;)
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: Spid am 08.09.2020 11:43
Das mag sein - ist jedoch unbeachtlich. AN haben AG, keine Dienstherren. AG und AN sind Vertragspartner auf Augenhöhe, Beamte und Dienstherr stehen hingegen in einem Knechtschaftsverhältnis zueinander, in dem letzterer die Bedingungen einseitig bestimmt.
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: LaFüDi am 08.09.2020 11:48
Gibt es eine Vereinbarung zwischen deinen Arbeitgeber und dir zu dieser Fortbildung?

Grundsätzlich gilt § 5  Abs. 6 TVöD
Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit.

Für die Zeit eines Vollzeitlehrgangs, Dauer 5 Wochen, würde ich freigestellt.

Für den Fernlehrgang, Dauer 10 Wochen, soll ich keine Freistellung für das Lernen und Erstellen der Facharbeiten erhalten.

Gilt § 5  Abs. 6 TVöD auch für Fernlehrgänge?
Falls ja, woraus kann ich das ableiten?
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: LaFüDi am 08.09.2020 11:51
Spid, danke für den Exkurs.

Kannst Du mir denn nun auch etwas zu meinem Anliegen schreiben?

Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: MrRossi am 08.09.2020 12:09
...erst an Eidesstatt erklären das du nicht verbeamtet bist...
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: LaFüDi am 08.09.2020 12:11
 ;D
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: MrRossi am 08.09.2020 12:17
Freizeit ist Freizeit und Arbeitszeit ist Arbeitszeit.
Wenn der Dienstherr ( :D ) ups Arbeitgeber möchte das Du den Lehrgang bestehst, sollte er mit Dir eine
Regelung finden die Du mitgehst, oder er sich in seinem Rahmen bewegen.
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: Spid am 08.09.2020 12:19
Die tarifliche Norm gilt auch für Fernlehrgänge, was sich schlicht daraus ergibt, daß sie nicht ausgeschlossen sind. Fraglich ist lediglich, was anrechenbar als Zeiten ist.
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: Dienstbeflissen am 08.09.2020 12:19
..., Beamte und Dienstherr stehen hingegen in einem Knechtschaftsverhältnis zueinander,...

Geil :)
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: Spid am 08.09.2020 12:20
Spid, danke für den Exkurs.

Kannst Du mir denn nun auch etwas zu meinem Anliegen schreiben?

In wie vielen Threads soll denn Dein Anliegen noch behandelt werden?
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: LaFüDi am 08.09.2020 12:27
Der Admin ist informiert, damit er diesen, doppelten, Beitrag löschen soll.

Somit bleibt dann nur ein Threads geöffnet.  8)

Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: LaFüDi am 08.09.2020 12:59
Gibt es zu TVÖD, Paragraph 5 Abs. 6 einen Kommentar, der weitere Hinweise zu Spid seinem Kommentar beschreibt?
Über die Suche im Netz bin ich nicht fündiggeworden.
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: Lars73 am 08.09.2020 13:03
Natürlich gibt es mehrere Kommentare. Diese sind in der Regel allerdings nicht frei verfügbar im Netz. Die Sache ist rechtlich aber eindeutig. Arbeitszeit ist die Zeit die für den Lehrgang aufgebracht wird. Ob Online oder offline ist dabei egal. Verhindern kann der Arbeitgeber dies nur durch eine Vereinbarung oder dadurch, dass er deutlich macht, dass der Lehrgang Privatvergnügen vor dir ist. (Dann musst du aber auch nicht teilnehmen.)
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: Spid am 08.09.2020 13:25
Arbeitszeit ist die Zeit, die für den Lehrgang unmittelbar aufzubringen ist und tatsächlich erbracht wird. Auch Haufe geht ja von den jeweils vorgegebenen Zeiten (und stillschweigend derer tatsächlicher Erbringung) aus.
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: LaFüDi am 09.09.2020 06:36
Lars73 und Spid, Dankeschön  :)
Titel: Antw:( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
Beitrag von: BStromberg am 09.09.2020 06:58
Mit dem Vorgesetzten und einem befähigten Personaler im Hauptamt hinsetzen und an Hand der Praxisprüfungen/Aufgaben eine realistische Schätzung zum Zeitaufwand vornehmen, dann Vereinbarung treffen, was davon pauschal als Arbeitszeit anzuerkennen ist.

ICH würde grdstzl. mal die Vollzeitarbeitsstunden des Präsenzlehrgangs mit einer gewissen Quote in Ansatz bringen (z.B. 80% als erster Aufschlag)... und dann schaust du mal, was "die Gegenseite" von sich gibt.