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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kryne am 08.09.2020 11:11
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Moin, gerade mit einem Kollegen einer Nachbarkommune gesprochen, wo demnächst eine entsprechende Stelle geschaffen / umgebaut werden soll.
Was denkt ihr wie die Stelle evtl. korrekt eingruppiert wäre ?
Aufgabe wären:
-Kontrolle aller Straßen- und Wege im Gemeindegebiet nach einem festgelegten Plan (der Kontrolleur arbeitet dieses Plan initial mit aus und soll ihn bei bedarf auch gemeinsam mit dem Vorgesetzt anpassen)
-Digitale Erfassung von Schäden bzw. Erfassung von Schadensfreiheit
-Kleine Schäden werden direkt vom Kontrolleur bei den Stadtwerken oder Vertragsfirmen zur Reparatur beauftragt. Art und Umfang der Reparatur werden vom Kontrolleur festgelegt
-Abnahme von Baustellen Dritter (also z.B. Abnahme von Telekombaustellen u.ä.)
Es soll also schon etwas über einfaches Kontrollieren und Weitergeben hinausgehen.
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Stellen sind nicht eingruppiert.
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Stellen sind nicht eingruppiert.
Dann anders gefragt, in welche EG wäre derjenige der eine solche Stelle besetzt mutmaßlich korrekt eingruppiert ?
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Müssen Rechtsgrundlagen angewandt werden?
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Stellen sind nicht eingruppiert.
Warum kann MANN nicht einfach mal eine Frage beantworten, oder unkommentiert lassen, wenn man nicht helfen mag.
Jedem war klar, was die Intention dieser Frage war...
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Stellen sind nicht eingruppiert.
Warum kann MANN nicht einfach mal eine Frage beantworten, oder unkommentiert lassen, wenn man nicht helfen mag.
Jedem war klar, was die Intention dieser Frage war...
Dann halt Dich doch an Deinen Rat!
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Moin, gerade mit einem Kollegen einer Nachbarkommune gesprochen, wo demnächst eine entsprechende Stelle geschaffen / umgebaut werden soll.
Was denkt ihr wie die Stelle evtl. korrekt eingruppiert wäre ?
Aufgabe wären:
-Kontrolle aller Straßen- und Wege im Gemeindegebiet nach einem festgelegten Plan (der Kontrolleur arbeitet dieses Plan initial mit aus und soll ihn bei bedarf auch gemeinsam mit dem Vorgesetzt anpassen)
-Digitale Erfassung von Schäden bzw. Erfassung von Schadensfreiheit
-Kleine Schäden werden direkt vom Kontrolleur bei den Stadtwerken oder Vertragsfirmen zur Reparatur beauftragt. Art und Umfang der Reparatur werden vom Kontrolleur festgelegt
-Abnahme von Baustellen Dritter (also z.B. Abnahme von Telekombaustellen u.ä.)
Es soll also schon etwas über einfaches Kontrollieren und Weitergeben hinausgehen.
Also ein nicht mitarbeitender Straßenwart?
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Stellen sind nicht eingruppiert.
Warum kann MANN nicht einfach mal eine Frage beantworten, oder unkommentiert lassen, wenn man nicht helfen mag.
Jedem war klar, was die Intention dieser Frage war...
Dann halt Dich doch an Deinen Rat!
Eigentlich war das eine Frage an Spid die er nicht beantwortet hat.
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Wo sollte dort eine Frage sein?
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Moin,
mir würde hier die notwendige Ausbildung fehlen und wenn, wie von Spid angedeutet, Straßenwärter gesucht sind, dann fehlt der Tarifbezirk, da die Eingruppierungen der Straßenwärter meist in landesbezirklichen Tarifverträgen geregelt sind.
VG Hain
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Warum kann MANN nicht einfach mal eine Frage beantworten, oder unkommentiert lassen, wenn man nicht helfen mag.
Das Fragezeichen fehlt, aber ein Mensch der des verstehenden Lesens mächtig ist erkennt das.
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Nein, wer des verstehenden Lesens mächtig ist, erkennt die Figur der rhetorischen Frage, die weder eine Frage ist noch einer Antwort bedarf. Es ist aber ganz toll, daß Du es immer wieder versuchst - also das verstehende Lesen, nicht das Absondern von Müll im Forum.
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Moin,
mir würde hier die notwendige Ausbildung fehlen und wenn, wie von Spid angedeutet, Straßenwärter gesucht sind, dann fehlt der Tarifbezirk, da die Eingruppierung der Straßenwärter meist in landesbezirklichen Tarifverträgen geregelt sind.
VG Hain
Also soweit ich weiß soll eine drei Jährige handwerkliche Ausbildung o.ä. vorhanden sein. Nicht näher definiert.
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Die Ausbildungsforderung des AG ist unbeachtlich.
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Also soweit ich weiß soll eine drei Jährige handwerkliche Ausbildung o.ä. vorhanden sein. Nicht näher definiert.
Wenn der AG sich so beschränken will...
M.E. liegt keine handwerlkliche Tätigkeit iSd TVÖD Allgemeiner Teil Ziffer 2 vor. Im AT Ziffer 3 würd ich mal ins blaue EG 4 oder 5 tippen.
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Okay, also tatsächlich schreibt der AG die Stelle mit EG8 aus. Was mich schon sehr verwundert hat, weshalb ich mal hier in die Runde fragen wollte nach ganz groben Einschätzungen.
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Nein, wer des verstehenden Lesens mächtig ist, erkennt die Figur der rhetorischen Frage, die weder eine Frage ist noch einer Antwort bedarf. Es ist aber ganz toll, daß Du es immer wieder versuchst - also das verstehende Lesen, nicht das Absondern von Müll im Forum.
Wenn es keiner Antwort bedarf...
Warum antwortest Du dann? Oder ist das besagte "Absondern von Müll im Forum" Dein Steckenpferd?
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Ich habe nicht auf Deine rhetorische Frage geantwortet, sondern lediglich darauf hingewiesen, daß Dein einziger Beitrag zu diesem Zeitpunkt sich nicht an Deinen in ebendiesem abgesonderten Rat hielt. Dies und Dein neuerlicher Beitrag unterstreichen in erster Linie die Wertlosigkeit Deiner Forenexistenz.
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Okay, also tatsächlich schreibt der AG die Stelle mit EG8 aus. Was mich schon sehr verwundert hat, weshalb ich mal hier in die Runde fragen wollte nach ganz groben Einschätzungen.
Ich hielte es weiterhin für eine Straßenwärtertätigkeit. In den meisten Lohngruppen-/Entgeltgruppenverzeichnissen wäre es dann E6.
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Okay, also tatsächlich schreibt der AG die Stelle mit EG8 aus. Was mich schon sehr verwundert hat, weshalb ich mal hier in die Runde fragen wollte nach ganz groben Einschätzungen.
Als Beschäftigter der Straßenbauverwaltung sehe ich auch die EG 8.
Ein normaler Straßenwärter hat in Nds. die EG 5. Er hat dann in der Regel einen Teamleiter , der in der EG 8 eingruppiert ist. Dieser macht den Schreibkram, teilt für sein Team die Arbeit ein(wobei er natürlich mit arbeitet) und trägt dadurch mehr Verantwortung.
-Kontrolle aller Straßen- und Wege im Gemeindegebiet nach einem festgelegten Plan (der Kontrolleur arbeitet dieses Plan initial mit aus und soll ihn bei bedarf auch gemeinsam mit dem Vorgesetzt anpassen). Die reine Kontrolle kann auch ein EG 5, beim ausarbeiten wird es schon schwieriger
-Digitale Erfassung von Schäden bzw. Erfassung von Schadensfreiheit. das würde bei uns mehr als EG 5 sein;7-8
-Kleine Schäden werden direkt vom Kontrolleur bei den Stadtwerken oder Vertragsfirmen zur Reparatur beauftragt. Art und Umfang der Reparatur werden vom Kontrolleur festgelegt. Das ein EG 8
-Abnahme von Baustellen Dritter (also z.B. Abnahme von Telekombaustellen u.ä.)
das sind jetzt hauptsächlich Erfahrungswerte aus unserem Umfeld. Wenn man jemanden haben möchte, der die aufgeführten Arbeiten vernünftig erledigt, dann muss man schon die 8 bieten. Sonst bekommt man nur mit Glück einen tüchtigen Mann, der sich aber zeitnah wieder umorientiert, da die E 5 zu wenig sein wird.
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Ich habe nicht auf Deine rhetorische Frage geantwortet, sondern lediglich darauf hingewiesen, daß Dein einziger Beitrag zu diesem Zeitpunkt sich nicht an Deinen in ebendiesem abgesonderten Rat hielt. Dies und Dein neuerlicher Beitrag unterstreichen in erster Linie die Wertlosigkeit Deiner Forenexistenz.
Das war aber sehr unhöflich! Meine Forenexistenz ist nicht wertlos... Jetzt bin ich traurig... *snief*
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Jetzt sind es schon 3/3.
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Jetzt sind es schon 3/3.
Dieses Forum ist anscheinend Deine Hauptbeschäftigung!??? Weniger als eine Minute brauchst Du um mir zu antworten...
Oder bist Du sogar ein Stalker?
4/4 ;-)
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4/4
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Okay, also tatsächlich schreibt der AG die Stelle mit EG8 aus. Was mich schon sehr verwundert hat, weshalb ich mal hier in die Runde fragen wollte nach ganz groben Einschätzungen.
Als Beschäftigter der Straßenbauverwaltung sehe ich auch die EG 8.
Ein normaler Straßenwärter hat in Nds. die EG 5. Er hat dann in der Regel einen Teamleiter , der in der EG 8 eingruppiert ist. Dieser macht den Schreibkram, teilt für sein Team die Arbeit ein(wobei er natürlich mit arbeitet) und trägt dadurch mehr Verantwortung.
-Kontrolle aller Straßen- und Wege im Gemeindegebiet nach einem festgelegten Plan (der Kontrolleur arbeitet dieses Plan initial mit aus und soll ihn bei bedarf auch gemeinsam mit dem Vorgesetzt anpassen). Die reine Kontrolle kann auch ein EG 5, beim ausarbeiten wird es schon schwieriger
-Digitale Erfassung von Schäden bzw. Erfassung von Schadensfreiheit. das würde bei uns mehr als EG 5 sein;7-8
-Kleine Schäden werden direkt vom Kontrolleur bei den Stadtwerken oder Vertragsfirmen zur Reparatur beauftragt. Art und Umfang der Reparatur werden vom Kontrolleur festgelegt. Das ein EG 8
-Abnahme von Baustellen Dritter (also z.B. Abnahme von Telekombaustellen u.ä.)
das sind jetzt hauptsächlich Erfahrungswerte aus unserem Umfeld. Wenn man jemanden haben möchte, der die aufgeführten Arbeiten vernünftig erledigt, dann muss man schon die 8 bieten. Sonst bekommt man nur mit Glück einen tüchtigen Mann, der sich aber zeitnah wieder umorientiert, da die E 5 zu wenig sein wird.
Wo siehst du bei der digitalen Erfassung von Schäden (reine Anwendung einer Software) selbstständige Leistungen im Tarifsinne ??
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Wäre denn die Festlegung von Art und Umfang der Reparatur eine selbstständige Leistung ?
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Wäre denn die Festlegung von Art und Umfang der Reparatur eine selbstständige Leistung ?
Vielleicht haben wir da unterschiedliche Bilder im Kopf:)
Ich stelle mir unter dem Punkt z.B. vor, dass jemand Schlaglöcher beim Asphalt oder Absackungen im Pflasterweg aufnimmt und die Fläche, ohne das er einen Vorgesetzten fragen muss, an die Vertragsfirma meldet. Dadurch wird er später auch das Aufmaß gegenzeichnen müssen und oder die Leistung nach Fertigstellung abnehmen.
Zur digitalen Erfassung: da stell ich mir z.B. die Baumkontrolle vor. Da muss man auch entscheiden, ob ein trockener Ast/Baum eine Gefahr ist und beseitigt werden muss. Sollte es nur das reine eintippern/zählen von Bäumen sein, wäre das was anderes.
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Und wo wären bei ersterem die sL?
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Wäre denn die Festlegung von Art und Umfang der Reparatur eine selbstständige Leistung ?
Wenn dies Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräume erfordert = Ja
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Warum stellt sich bei einem handwerklichen Beruf die Frage der selbstständigen Leistungen?
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Es ist fraglich, ob der inredestehende Arbeitsvorgang - sofern es einer wäre - ein handwerkliches Gepräge hat.
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Der Kontrolleur muss einen möglichen Schaden beurteilen.
Zuerst muss er entscheiden, ob der Schaden eine Verkehrsgefährdung darstellt und falls ja in welchem Umfang. Hierfür wird er regelmäßig geschult. Ebenso ob eine sofortige Sicherung nötig ist oder nicht.
Dann muss er entscheiden, ob der Schaden klein genug ist, dass er ihn direkt durch Stadtwerke oder eine Vertragsfirma beheben lässt oder ob er ihn ans Tiefbauamt weitergibt, damit sich ein Ingenieur darum kümmert.
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M.E. Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräume = Ja, sL.
Aber,
1.wie Spid ja korrekt schrieb
Es ist fraglich, ob der inredestehende Arbeitsvorgang - sofern es einer wäre - ein handwerkliches Gepräge hat.
2. Wenn es ein AV mit sL wäre ist ja immer noch zu bemessen ob die Merkmale 1/5, 1/3 oder 1/2 erfüllt wären
3. Nicht doch tatsächlich ein "Straßenwärter" gesucht ist und man in den Entgeltgruppenverzeichnissen der Bezirkstarifverträge nachschauen muss.(Siehe Anmerkung user Hain und Spid)
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Der Kontrolleur muss einen möglichen Schaden beurteilen.
Zuerst muss er entscheiden, ob der Schaden eine Verkehrsgefährdung darstellt und falls ja in welchem Umfang. Hierfür wird er regelmäßig geschult. Ebenso ob eine sofortige Sicherung nötig ist oder nicht.
Dann muss er entscheiden, ob der Schaden klein genug ist, dass er ihn direkt durch Stadtwerke oder eine Vertragsfirma beheben lässt oder ob er ihn ans Tiefbauamt weitergibt, damit sich ein Ingenieur darum kümmert.
Für mich hört sich das alles nach E2 an. Reinigungskräfte und Gemüseputzer werden auch regelmäßig geschult und erhalten eine gründliche Einweisung.
Gemüseputzer sind gesetzlich dazu verpflichtet regelmäßig geschult zu werden.
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3. Nicht doch tatsächlich ein "Straßenwärter" gesucht ist und man in den Entgeltgruppenverzeichnissen der Bezirkstarifverträge nachschauen muss.(Siehe Anmerkung user Hain und Spid)
Wie meinst du das ? Also das ein ausgebildeter Straßenwärter gesucht wird ? Oder wodurch wird ein Straßenwärter zum "Straßenwärter" im tariflichen Sinne ?
Wo würde man diese Verzeichnisse der Bezirkstarifverträge finden ? (Hessen)
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Ja, Straßenwärter ist ein Ausbildungsberuf und ist oft im anzuwendenden Bezirks-TV benannt.
Ob das in Hessen so ist? Keine Ahnung. Den TV findest du sicher auf der Hompage des KAV.
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Also es wird definitiv kein ausgebildeter Straßenwärter gesucht.
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M.E. Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräume = Ja, sL.
Aber,
1.wie Spid ja korrekt schrieb
Es ist fraglich, ob der inredestehende Arbeitsvorgang - sofern es einer wäre - ein handwerkliches Gepräge hat.
2. Wenn es ein AV mit sL wäre ist ja immer noch zu bemessen ob die Merkmale 1/5, 1/3 oder 1/2 erfüllt wären
3. Nicht doch tatsächlich ein "Straßenwärter" gesucht ist und man in den Entgeltgruppenverzeichnissen der Bezirkstarifverträge nachschauen muss.(Siehe Anmerkung user Hain und Spid)
Nein, ein Arbeitsvorgang kann immer nur ein Tarifmerkmal zu 100% erfüllen oder eben nicht.
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Wichtig ist ja auch nicht, ob einer gesucht wird, sondern ob der jeweilige Arbeitsvorgang dem Berufsbild entspricht oder dieses ihm zumindest das Gepräge gibt.
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Bei uns ist die Stelle mit EG 6 und zwei Zulagen ausgeschrieben worden.
Wir haben drei Kontrolleure für eine 80.000 Einwohner Stadt...