Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: mumble am 05.09.2019 14:08
-
Hallo,
bräuchte mal eure Hilfe.
Ein Kollege (Freibadmitarbeiter) hätte nach Dienstplan am Samstag und Sonntag arbeiten müssen. Er war aber an dem Wochenende krank. Dass er die Zeit die er eingeplant war gutgeschrieben bekommt ist klar, aber bekommt er die Zuschläge wie Samstags- und Sonntagszuschläge auch gutgeschrieben? Diese Zuschläge sind doch Unständige Entgeltbestandteile. Muss dann der Durchschnitt der letzten drei Monate ausgerechnet werden?
-
Es ist der Durchschnitt der letzten drei vollen Kalendermonate vor der Krankheit zu nehmen und daraus der Tagesdurchschnitt zu berechnen. Dieser ist zur Auszahlung zu bringen.
-
Vielen Dank!