Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: norman182 am 18.12.2023 18:46
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Guten Abend community,
kurz zur Geschichte. Ich bin momentan als Angestellter im Öffentlichen Dienst angestellt. Heute habe ich letztendlich erfahren, dass zum Jahresanfang 2024 sich die Organisationsstruktur ändert und ich somit vor einem Abteilungsleiterwechsel stehe. Da ich nicht weiss, was wirklich auf mich zukommt, frage ich mich ob der TVöD §35 Abs. 2 greift oder nicht. Im April wurde ich beurteilt (Dienstiche Beurteilung) und nun stellt sich mir die Frage, ob diese mit einem qualifizierten Zwischenzeugnis gleichzusetzen ist oder ich ein "richtiges" Zwischenzeugnis beantragen sollte. Falls ja, muss ich bestimmte Fristen einhalten, damit ich das Recht nich verwirke (Vor dem faktischen Abteilungsleiterwechsel beantragen)?
Gruß
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Man kann sich auch Knoten ins Hirn binden und alles verkomplizieren. Bitte deinen jetzigen Abteilungsleiter doch einfach, auf Grund des Wechsels seiner Position, um ein Zwischenzeugnis und gut ist.
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Den ersten Satz von peer80 kann ich nur unterstreichen. Was versprichst du dir denn von einen Zeugnis zum jetzigen Zeitpunkt?
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Man kann sich auch Knoten ins Hirn binden und alles verkomplizieren. Bitte deinen jetzigen Abteilungsleiter doch einfach, auf Grund des Wechsels seiner Position, um ein Zwischenzeugnis und gut ist.
Genauso hat es mein ganzes Referat gemacht, als unser Referatsleiter in den Ruhestand ging und wir quer durch das Organigramm gewandert sind.