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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Okidoki am 27.08.2019 12:55

Titel: neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Okidoki am 27.08.2019 12:55
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zur neuen Eingruppierung (Entgeltgruppe 9a, TVBund).

Nach dem Urteil aus 2018 wurden ja nun die Beschäftigten der Justiz/Staatsanwaltschaften, die eine Serviceeinheit ganzheitlich führen, in die Gruppe EG9a eingruppiert, da der Arbeitsvorgang als solches zusammenhängend bewertet wird und nicht mehr aufgespalten werden darf. Bei Durchsicht der Entgeltordnung ist mir aufgefallen, dass es z. B. bei EG 6 heißt, der Beschäftigte muss 1/3 schwierige Tätigkeiten haben, um in EG 8 zu kommen. Aber bei EG 9a steht kein zeitlicher Anteil der schwierigen Tätigkeiten dabei. Anbei der Auszug

Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
mit schwierigen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 3
mit schwierigen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 8
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
mit mindestens zu einem Drittel schwierigen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 3
mit mindestens zu einem Drittel schwierigen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
mit mindestens zu einem Fünftel schwierigen Tätigkeiten.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 1.)
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
2. Beschäftigte der Fallgruppe 3
mit mindestens zu einem Fünftel schwierigen Tätigkeiten.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 1.)
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
3. Beschäftigte in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

Wie muss ich das verstehen? Woher genau weiß man jetzt, welche Voraussetzung man für 9a braucht?

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG
Heike
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Spid am 27.08.2019 12:58
Indem man §12 Abs. 2 TVÖD liest und versteht.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: WasDennNun am 27.08.2019 13:03
wo nix steht gilt 50%
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Okidoki am 27.08.2019 15:55
Danke für die Antwort. Aber nach dem Urteil aus 2018 müssen Beschäftigte meines Wissens nach eben nicht mehr die Hälfte an schwierigen Tätigkeiten erreichen? 🤔
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Spid am 27.08.2019 16:01
Dann handelt es sich um mangelhaftes Wissen.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Okidoki am 27.08.2019 16:26
Okay kannst Du mir dann bitte dabei helfen, es zu verstehen? Was hat sich deiner Meinung nach durch das Urteil geändert? Denn das mit den 50 % für Eg 9 war schon vorher so. Sind die 50 % nun anders erreichbar, da Arbeitsvorgänge nicht mehr komplett trennbar sind und wenn ja wie muss man sich das jetzt in der Praxis vorstellen?
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Spid am 27.08.2019 16:30
Es hat sich durch das Urteil überhaupt nichts an Eingruppierungen oder Tätigkeitsmerkmalen geändert. Es wurde lediglich die fehlerhafte Rechtsmeinung eines AG zu den zu bildenden Arbeitsvorgängen korrigiert.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Okidoki am 27.08.2019 16:57
Da Du nicht mehr darüber schreibst gehe ich davon aus, dass Du dann auch nicht weißt, wie genau die Arbeitsvorgänge nun richtig bewertet werden. Beschäftigte in der Justiz/Staatsanwaltschaften werden nun definitiv anders bewertet als vorher und sind beim Bund deshalb höhergruppiert worden. In Nrw existiert mittlerweile ein Urteil für die Länder (in Berufung). Weiß vielleicht jemand anders, wie das mit den Arbeitsvorgängen bei der Justiz nun genau ist? Danke
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: nichts_tun am 27.08.2019 17:06
Lies dir doch bitte das Urteil ab Rn. 25 durch: https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2018-2&nr=20285&pos=1&anz=22

Die Bildung der Arbeitsvorgänge ist entscheidungserheblich, nicht die Zuordnung zu einem Tätigkeitsmerkmal.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Spid am 27.08.2019 17:11
Arbeitsvorgänge werden gebildet, wie sie immer gebildet wurden. Die Bewertung durch den AG war und ist tariflich unbeachtlich und berührt die Eingruppierung in keinster Weise. Ein Urteil kann zu keiner Höhergruppierung führen. Es korrigiert höchstens die falsche Rechtsmeinung eines AG durch Feststellung der zutreffenden Eingruppierung. Es entfaltet seine unmittelbare Wirkung grundsätzlich auch nur im jeweils beurteilten Einzelfall.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Okidoki am 27.08.2019 17:24
Die Einzelfälle, die genauso gelagert sind, wurden höhergruppiert. Mich interessiert, was am Arbeitsvorgang durch das Urteil genau berichtigt wurde und wie genau sich das nun auf den Arbeitsplatz in der Serviceeinheit bei der Justiz auswirkt.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Spid am 27.08.2019 17:26
Nein, sie wurden nicht höhergruppiert. TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sie waren also bereits zuvor in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Okidoki am 27.08.2019 17:30
Nein sie waren vorher falsch eingruppiert, weil der AG den Arbeitsvorgang anders sah. Aufgrund des Urteils wurde diejenige und alle gleichgelagerten Fälle höhergruppiert.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Spid am 27.08.2019 17:38
TB können nicht falsch eingruppiert sein, da sie stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung des AN in keinster Weise.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Okidoki am 27.08.2019 17:40
Weiß vielleicht jemand anders eine Antwort? Wir reden hier anscheinend von verschiedenen Dingen.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Lars73 am 27.08.2019 17:49
@Okidoki
Ihr redet nicht von verschiedenen Dingen. Spid beschreibt den Vorgang rechtlich korrekt und du halt nicht. Die korrekte Verständnis der Eingruppierung als etwas völlig objektives ist wegend es damit verbundenen Rechtsfolgen ganz erhablich. Deshalb betongt Spid dies regelmäßig.

Wie schon beschrieben ist der Kern der Bildung der Arbeitsvorgänge unter RN 25 des Urteils beschrieben.

Das Urteil hat deutlich gemacht, dass Teilschritte etc. nicht nur deshalb in getrennte Arbeitsvorgänge zugeordnet werden könnne, weil sie verschiedene Wertigkeiten haben. Getrennte Arbeitsvorgänge müssen im Kontext hier organisatorisch getrennt sein. Insbesondere muss am Anfang der Bearbeitung klar sein welcher Arbeitsvorgang es ist. Es reicht nicht, dass sich erst im Rahmen der Bearbeitung die Wertigkeit heraustellt.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Okidoki am 27.08.2019 17:59
Ok danke. Der letzte Absatz hat mir geholfen. Ich werde mir dazu RN25 des Urteils heraussuchen. Lg

Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: nichts_tun am 27.08.2019 21:14
Ok danke. Der letzte Absatz hat mir geholfen. Ich werde mir dazu RN25 des Urteils heraussuchen. Lg

Lies dir doch bitte das Urteil ab Rn. 25 durch: https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2018-2&nr=20285&pos=1&anz=22

Die Bildung der Arbeitsvorgänge ist entscheidungserheblich, nicht die Zuordnung zu einem Tätigkeitsmerkmal.

Bitte schön.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Wastelandwarrior am 28.08.2019 08:57
Nein. Spids Blickwinkel ist nur der eines Roboters. :D Die Eingruppierung IST tatsächlich vom Konstrukt her immer richtig, weil sie das Ergebnis der tariflichen Regelungen ist. Das BAG hat hier in der praktischen Umsetzung einen Fehler auf der Arbeitgeberseite erkannt und sie deshalb korrigiert. Die Kläger wurden "korrigierend eingruppiert". Das fühlt sich zwar wie eine Höhergruppierung an, rechtlich ist es aber jetzt die "richtige" vorher war sie nach Ansicht des BAG "irrtümlich". Die Rechtsfolge im entschiedenen Fall ist, dass das Arbeitsverhältnis so zu stellen ist, als ob es von Anfang an richtig gewesen wäre. Sprich alle Erfahrungszeiten laufen nun von Anfang an in der richtigen Entgeltgruppe, was faktisch auf Stufengleichheit hinausläuft. Lediglich die finanziellen Ansprüche unterliegen der Ausschlussfrist aus § 37 TVöD und müssen nur 6 Monate rückwirkend ab Geltendmachung nachgezahlt werden.

Es laufen derzeit mehrere Verfahren auf LAG-Ebene. Die direkte Übertragung der Entscheidung für die Bundesjustiz auf die Landesjustiz scheidet formal schon wegen der unterschiedlichen Aufbau- und Ablauforganisation aus.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Okidoki am 28.08.2019 15:37
Dankeschön! Fühlte sich tatsächlich robotermäßig an. Sorry 🙈
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Okidoki am 28.08.2019 17:56
Heutige Meldung:

https://bund-laender-nrw.verdi.de/land/justiz/gerichte-und-staatsanwaltschaften/++co++2795a35c-c984-11e9-a699-001a4a160100

Sie werden also aufgrund des Urteils höhergruppiert so wie auch die Dame vom Bund.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Spid am 28.08.2019 18:28
Nein, wurden sie nicht. Du scheinst es immer noch nicht zu verstehen.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Okidoki am 28.08.2019 18:38
Habe wiedergegeben was Verdi schreibt. Gelesen?
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Spid am 28.08.2019 18:44
Warum sollte ein auch nur halbwegs verständiger Mensch lesen, was Verdi schreibt? Da sind Klosprüche nicht nur unterhaltsamer, die Wahrscheinlichkeit, daß auf einer Klowand ein tariflicher Sachverhalt zutreffend wiedergegeben wird, ist ungleich größer als bei Verdi.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Okidoki am 29.08.2019 06:59
Ich bin also nicht mal halbwegs verständig. Bitte kommentier in Zukunft keinen Beitrag mehr von mir. Danke
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Spid am 29.08.2019 07:08
Nein.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Jürgen173 am 29.08.2019 09:41
Ich finde den Streit um den Begriff „Höhergruppierung“ sinnlos. Natürlich wurden die klagenden Kollegen im Erfolgsfall nicht in die E9a  höhergruppiert, sondern es wurde festgestellt, dass sie in der E9a eingruppiert sind.
Wichtiger scheint mir zu sein, dass die mittlerweile 4 Urteile der Arbeitsgerichte noch nicht rechtskräftig sind und daher noch keine Wirkung entfalten. Außerdem ist völlig offen, wie die Justizminister reagieren werden, wenn einzelne Urteile rechtskräftig werden.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Spid am 29.08.2019 09:48
Es handelt sich eben um einen rechtserheblichen Unterschied mit weitreichenden Konsequenzen für die Betroffenen. Es ist also höchst relevant - weshalb die Urteile der Arbeitsgerichte auch bei Rechtskraft die Eingruppierung der Betroffenen in keinster Weise berühren.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Jürgen173 am 29.08.2019 10:22
Es ist ja richtig, dass sich an der Eingruppierung auch durch ein rechtskräftiges Urteil nichts ändert. Allerdings führt die Feststellung einer bestimmten Eingruppierung dazu, dass nach der festgestellten Eingruppierung Entgeld gezahlt wird. Deshalb sind die Urteile, wenn sie denn rechtskräftig werden, für die Betroffenen, auch wenn die Eingruppierung nicht berührt wird, wertvoll.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Spid am 29.08.2019 10:30
Das ist zwar zutreffend, berührt aber weder das Thema des Threads, in dem es ausweislich der vom TE gewählten Überschrfit um die Eingruppierung geht, noch hätte es eine unmittelbare Wirkung über die vier Betroffenen hinaus.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: WasDennNun am 29.08.2019 10:34
hilft aber den Versagern ihr Versagen zu erkennen.
Titel: Antw:neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Beitrag von: Spid am 29.08.2019 14:41
Dafür wäre es viel besser, wenn die Urteile nicht rechtskräftig würden...