Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: mindsetter am 21.08.2019 11:58

Titel: TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: mindsetter am 21.08.2019 11:58
Hallo Alle,

ich soll zum 1.11. von E11 /4 in E13/3 höhergruppiert werden. Ist es richtig, dass dadurch die Jahressonderzahlung "nur" noch 50% beträgt und die Berechnungsgrundlage das E11 Gehalt ist - also erst mal ein "Verlust" von ca 600 Euro JSZ entstehen würde?

Dies wäre ja dann der ungünstigste Zeitpunkt für eine Höhergruppierung und ich sollte da nochmal nachfragen, ob diese nicht am 1.12. stattfinden könnte :-)
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: Chrilleger am 21.08.2019 12:00
Mein Mitleid hast Du...…………………………………………………………………………………………………………..nicht 8)
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: heidi80 am 21.08.2019 12:08
Also wenn ich die Kommentierung fix überfliege...

Zitat
1. Bemessungssatz
20. Der Bemessungssatz ist nach Entgeltgruppen gestaffelt ( § 20 Abs. 2 Satz 1 ).

Er bestimmt sich nach der Entgeltgruppe des Beschäftigten am 1.9. des betreffenden Kalenderjahres ( § 20 Abs. 3 Satz 2 ). Bei einer Einstellung nach dem 1.9. kommt es auf die Entgeltgruppe des Beschäftigten am Tag der Einstellung an ( § 20 Abs. 3 Satz 3 , 2. Halbsatz).
   
Änderungen der Eingruppierung vor oder nach diesem Stichtag sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, es handelt sich um die rückwirkende Korrektur einer fehlerhaften Eingruppierung aufgrund der geltenden Tarifautomatik ( § 12 Abs. 1 Satz 3 ).
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: Spid am 21.08.2019 12:09
Eben, §20 Abs. 3 Satz 2 TV-L ist doch eindeutig.
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: lowsounder am 21.08.2019 12:11
Dazu hätt ich auch mal eine Frage:

Man kommt ja von der 11/4 in die 12/3 und erhält dann die 11/4+180€
Dann geht es ja weiter von der 12/3 in die 13/3.

Wie verhält es sich dann mit dem Garantiebetrag? Bekommt man weiter die 11/4+180€?

Wenn man in der 12/3 mit dem Garantiebetrag von der 11/4 ist, bekommt man ja auch mehr als man in der 13/3 bekommt. Müsste man dann nicht in die 13/4 kommen oder zählt da dann der Garantiebetrag nicht mit rein?
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: Spid am 21.08.2019 12:19
Der Garantiebetrag ist für die Stufenzuordnung unbeachtlich. Er wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, sofern dieser geringer ist als der Garantiebetrag.
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: heidi80 am 21.08.2019 12:30
Ich hab dein Problem irgendwie nicht verstanden  ???

Man kommt ja von der 11/4 in die 12/3 und erhält dann die 11/4+180€
Japp.

Dann geht es ja weiter von der 12/3 in die 13/3.

Wie verhält es sich dann mit dem Garantiebetrag? Bekommt man weiter die 11/4+180€?
Japp, da 11/4 + 180€ > 13/3

Wenn man in der 12/3 mit dem Garantiebetrag von der 11/4 ist, bekommt man ja auch mehr als man in der 13/3 bekommt. Müsste man dann nicht in die 13/4 kommen oder zählt da dann der Garantiebetrag nicht mit rein?
Ich verstehe nicht, was hier der Gedanke hinter der Frage ist.
Du erhälst so lange die 11/4 + 180€, bis du mit der E13 und entsprechender Stufe eben finanziell über 11/4 + 180€ liegst. Das wäre dann mit Erreichen der 13/4 so. Wenn du die 13/4 dann erreicht hast, bekommst du nicht mehr 11/4 + 180€, sondern 13/4.

War das die Frage/dein Problem?!?
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: Wastelandwarrior am 21.08.2019 12:34
Nein. 11/4 > 12/3 >13/3 da 13/3 < 11/4 +180 wird hier Garantiebetrag gezahlt. Sieh auch Spids Beitrag.
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: heidi80 am 21.08.2019 12:42
Na hab ich doch auch geschrieben  ;D Es wird so lange 11/4 + 180€ gezahlt, bis die E13 in der Stufe mehr bringt, als eben 11/4 + 180€. Und das erreicht man erst mit der 13/4.
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: Corsi am 26.08.2019 09:59
Dazu hätt ich auch mal eine Frage:

Hier ist es wunderbar erklärt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: Doppelkeks am 28.08.2019 11:17
Dazu hätt ich auch mal eine Frage:

Hier ist es wunderbar erklärt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Wo steht wie unterschieden wird zwischen den beiden Tabellen?

"Überleitungstabelle E 9a - ehem. Angestelltenbereich aus BAT"
E 9 Stufe 3, 2. Jahr   3.172,55   E 9a Stufe 4, 2. Jahr   3.272,55 (+3,15% = 100 €)
"Überleitungstabelle E 9a - ehem. Arbeiterbereich aus MTArb"
E 9 Stufe 3, 2. Jahr   3.172,55   E 9a Stufe 3, 2. Jahr   3.177,31+Zulage [Zulage nach Stufe 4] (+3,15% = 100 €)

dort gibt es ja erhebliche Unterschiede.
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: TV-Ler am 28.08.2019 11:22
Wo steht wie unterschieden wird zwischen den beiden Tabellen?
Wie meinen?
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: Doppelkeks am 28.08.2019 12:41
Wo steht wie unterschieden wird zwischen den beiden Tabellen?
Wie meinen?

Wo steht niedergeschrieben ob ich nach der ersten Tabelle oder nach der zweiten Tabelle eingestuft bin bzw.übergeleitet werde. Bin Neuling im TV-L und laut Eingruppierung EG9/3 mit 2 Jahen.
Laut BAT Tabelle wird es E 9a Stufe 4, 2. Jahr
Laut MTArb Tabelle wird es E 9a Stufe 3, 2. Jahr
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: lowsounder am 28.08.2019 12:55
Ich glaub du hast dich im Thread verklickt :D
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: Doppelkeks am 28.08.2019 13:12
Ich glaub du hast dich im Thread verklickt :D

Ja das stimmt ich bezog mich auf die kommende Überleitung, hier geht es ja um Höhergruppeierung.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html (http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html)
Ich schreib es in den Thread "Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k" danke!
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: Wastelandwarrior am 28.08.2019 13:14
Wo steht wie unterschieden wird zwischen den beiden Tabellen?
Wie meinen?

Wo steht niedergeschrieben ob ich nach der ersten Tabelle oder nach der zweiten Tabelle eingestuft bin bzw.übergeleitet werde. Bin Neuling im TV-L und laut Eingruppierung EG9/3 mit 2 Jahen.
Laut BAT Tabelle wird es E 9a Stufe 4, 2. Jahr
Laut MTArb Tabelle wird es E 9a Stufe 3, 2. Jahr
Das ergibt sich daraus, ob deine Tätigkeiten vor der TV-L-Zeit im BAT oder im MTArb eingruppiert bzw. eingereiht waren. Das erkennt man z.B. an Teil, Abschnitt, Unterabschnitt und Fallgruppe deiner EG.
Titel: Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Beitrag von: TV-Ler am 28.08.2019 13:27
Wo steht wie unterschieden wird zwischen den beiden Tabellen?
Wie meinen?

Wo steht niedergeschrieben ob ich nach der ersten Tabelle oder nach der zweiten Tabelle eingestuft bin bzw.übergeleitet werde. Bin Neuling im TV-L und laut Eingruppierung EG9/3 mit 2 Jahen.
Laut BAT Tabelle wird es E 9a Stufe 4, 2. Jahr
Laut MTArb Tabelle wird es E 9a Stufe 3, 2. Jahr
BAT = Bundes Angestellten Tarifvertrag = Angestelltentätigkeiten
MTArb = Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes und der Länder = Arbeitertätigkeiten