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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: nirvana am 01.10.2019 10:56
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Hallo,
bedeutet
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/entschaedigung-weil-schwerbehindertenvertretung-im-vorstellungsgespraech-fehlt/details/anzeige/?type=999
dass die SBV, sofern es eine gibt, immer bei Vorstellungsgesprächen anwesend sein muss und wenn nicht, kann ein schwerbehinderter Bewerber immer eine Art Entschädigung verlangen?
Danke Euch.
Gruß
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Hallo,
bedeutet
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/entschaedigung-weil-schwerbehindertenvertretung-im-vorstellungsgespraech-fehlt/details/anzeige/?type=999
dass die SBV, sofern es eine gibt, immer bei Vorstellungsgesprächen anwesend sein muss und wenn nicht, kann ein schwerbehinderter Bewerber immer eine Art Entschädigung verlangen?
Danke Euch.
Gruß
Dem Schwerbehindertenverteter ist Gelegenheit zu geben, an den Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.
Wenn die Gelegenheit nicht wahrgenommen wird, resultieren daraus für den schwerbehinderten Bewerber keinerlei Ansprüche.