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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: nirvana am 01.10.2019 10:56

Titel: Anwesenheitspflicht der SBV
Beitrag von: nirvana am 01.10.2019 10:56
Hallo,

bedeutet

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/entschaedigung-weil-schwerbehindertenvertretung-im-vorstellungsgespraech-fehlt/details/anzeige/?type=999

dass die SBV, sofern es eine gibt, immer bei Vorstellungsgesprächen anwesend sein muss und wenn nicht, kann ein schwerbehinderter Bewerber immer eine Art Entschädigung verlangen?

Danke Euch.

Gruß
Titel: Antw:Anwesenheitspflicht der SBV
Beitrag von: TV-Ler am 01.10.2019 11:17
Hallo,

bedeutet

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/entschaedigung-weil-schwerbehindertenvertretung-im-vorstellungsgespraech-fehlt/details/anzeige/?type=999

dass die SBV, sofern es eine gibt, immer bei Vorstellungsgesprächen anwesend sein muss und wenn nicht, kann ein schwerbehinderter Bewerber immer eine Art Entschädigung verlangen?

Danke Euch.

Gruß
Dem Schwerbehindertenverteter ist Gelegenheit zu geben, an den Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.
Wenn die Gelegenheit nicht wahrgenommen wird, resultieren daraus für den schwerbehinderten Bewerber keinerlei Ansprüche.