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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Idefix am 13.01.2020 14:13

Titel: Falsche Probezeitdauer
Beitrag von: Idefix am 13.01.2020 14:13
Hallo Zusammen,

wie sieht es aus, wenn in einem befristeten Arbeitsvertrag (mit Sachgrund) eine Probezeit von sechs Wochen geschrieben steht. Tatsächlich ist aber bei Sachgrund die PZ-Dauer sechs Monate, oder?
Jedenfalls, die im Arbeitsvertrag genannten sechs Wochen sind abgelaufen.
Jetzt möchte die Vorgesetzte den Kollgen kündigen, weil er die Arbeit nicht geleistet bekommt und ihm erfolglos immer wieder Arbeitsabläufe erklärt werden müssen.

Was gilt nun, die "falsche" PZ-Dauer die im AV genannt ist, oder die richtige Dauer von sechs Monaten.

Vermutlich gilt das im AV genannte, weil der AG auch auf PZ verzichten oder verkürzen kann, oder?

Wenn aber der Kollege noch keine sechs Monate bei uns beschäftigt war, greift doch der Kündigungsschutz noch gar nicht, d.h. doch ihm kann hier gekündigt werden.

Danke
Titel: Antw:Falsche Probezeitdauer
Beitrag von: Lars73 am 13.01.2020 14:30
Es kommt auch auf die Gesamtdauer des Vertrags an (vorgesehene Vertragsdauer mindestens 12 Monate) oder der Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit.

Daneben gibt es Arbeitgeber die trotz vorliegen von Sachgründen (wenn möglich) trotzdem einen sachgrundlosen Vertrag schließen.

Soweit der Vertrag eine Kündigung erlaubt ist dies auch nach dem Ende der Probezeit möglich.
Titel: Antw:Falsche Probezeitdauer
Beitrag von: Spid am 13.01.2020 14:43
Der Schutz des KSchG setzt erst nach 6 Monaten ein. Die Dauer der Probezeit ist dafür unbeachtlich.
Titel: Antw:Falsche Probezeitdauer
Beitrag von: Idefix am 13.01.2020 14:45
Die Dauer des befristeten Arbeitsvertrages beläuft sich auf zwei Jahre. Im AV steht: "Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs 1, Nr. 3 TzBfG, in Verbindung mit § 21 BEEG, zweckbefristet kalendermäßig befristet bis 30.09.2021."
Vereinbarung von Kündigungsmöglichkeiten finde ich in dem AV nicht. Es wird nur darauf hingewiesen, dass die Rechtsgrundlage die "durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst..." ist.
Titel: Antw:Falsche Probezeitdauer
Beitrag von: Spid am 13.01.2020 14:48
Und wo liegt jetzt das Problem?
Titel: Antw:Falsche Probezeitdauer
Beitrag von: Lars73 am 13.01.2020 14:48
Bei zwei Jahren Vertragsdauer braucht es keine besondere Ermächtigung für die Kündigung.
Titel: Antw:Falsche Probezeitdauer
Beitrag von: Idefix am 04.02.2020 11:00
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Das Neueste ist nun die Behauptung des PR, dass mit der verkürzten PZ auch der Kündigungsschutz verkürzt sei. Soll heißen: das Arbeitsverhältnis muss nicht sechs Monate beim gleichen Arbeitgeber bestanden haben. Kündigungsschutz tritt nach der verkürzten PZ ein.
Stimmt das?
Titel: Antw:Falsche Probezeitdauer
Beitrag von: Spid am 04.02.2020 11:06
Nein. Die Wartezeit des KSchG steht in keinem Zusammenhang zu einer vereinbarten Probezeit.
Titel: Antw:Falsche Probezeitdauer
Beitrag von: Idefix am 04.02.2020 11:24
Danke für die Info