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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: _restore am 26.03.2019 15:49

Titel: [NI] Lehrkräfte: 1 Jahr Erfahrungszeit für Promotion?
Beitrag von: _restore am 26.03.2019 15:49
Hallo,

https://www.nlbv.niedersachsen.de/download/114981/Hinweise_zur_Mitteilung_und_Anerkennung_von_Erfahrungszeiten_Vordr._4017_Hinweise_Stand_03.2017_.pdf

dort heißt es:

„Da eine Promotion dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit dient, dürfte die Förderlichkeit der entsprechenden Zeit bei einer Einstellung in die Laufbahn- gruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Regel anzunehmen sein.“

Bilden Lehrkräfte eine Ausnahme oder ist hier der Regelfall anzuwenden?
Titel: Antw:[NI] Lehrkräfte: 1 Jahr Erfahrungszeit für Promotion?
Beitrag von: MrBeam am 27.03.2019 19:50
Das würde mich auch interessieren, allerdings für NRW.

Habe das verlinkte Dokument nur überflogen. Aber das scheint sich ja eher auf Juristen zu beziehen. Da ist eine Promotion eher relevant für die Ausübung des Berufs als bei Lehrern.