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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: KarinF am 27.03.2024 11:59
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Hallo Zusammen,
ich habe eine ganz generelle Frage: Ich lese immer und überall von den Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente, aber ich finde nirgends, von welchem Grundwert diese Prozente der Abschläge berechnet werden!?!!! Von der prognostizierten Rentenhöhe bei Erreichen der Regelaltersrente? Oder von dem derzeitigen Stand?
Vielen Dank und Grüße
Karin
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Immer von der erreichten Rentenhöhe. Da wird nichts hochgerechnet.
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Vielen Dank! Ich habe es befürchtet :-\
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Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?
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Es sind 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme von dem Wert der bis dahin erreicht wurde.
Maximalabschlag sind 18 % was 36 Monaten entspricht.
Ich kanns aber nur immer wieder sagen, wenn man noch gut arbeiten kann, aber vorzeitig in Rente gehen könnte, dann sollte man sich durchrechnen ob es sich nicht lohnt die vorzeitige Altersrente mitzunehmen und weiterzuarbeiten mit deutlich weniger Abzügen.
Das bring einem ein Einkommensplus das man auf die Seite legen kann/anlegen kann und damit finanzielle Sicherheit. Zusätzlich erwirtschaftet man Entgeltpunkte für die Rente. Dadurch schließt sich die Lücke zur abschlagsfreien Rente etwas.
Man darf auch nicht vergessen man nimmt voraussichtlich 2 bis 3 Rentenanpassungen mit. Allein diese können die einen guten Teil der bis zu 18 % wettmachen, so, dass man dann bei Erreichen des Regelrentenalters vielleicht nur noch 5 % weniger hat als wenn man voll weitergearbeitet hätte ohne Rente zu beziehen.
Aber so verstehe ich die Sache und das muss jeder für sich selber durchrechnen.
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Der Maximalabschlag beträgt 14,4 % und ergibt sich, wenn jemand mit 63 statt 67 Jahren (48 Monate x 0,3%) in Rente geht.
Wie auch immer, lasse dich doch einfach mal von der DRV beraten und entscheide dann, ob dir das ausreichen würde.
Sofern du mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kannst, würde ich, wenn möglich, versuchen, erst dann in Rente zu gehen.
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Der Maximalabschlag beträgt 14,4 % und ergibt sich, wenn jemand mit 63 statt 67 Jahren (48 Monate x 0,3%) in Rente geht.
Sorry, Mister Google spuckte direkt die 18 % aus.
14,4 Prozent würden es noch einfacher machen die Lücke zu verringern.
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Nur mal für die Mathematiker unter uns:
0,3% x 12 Monate = 3,6%
0,3% x 24 Monate = 7,2%
0,3% x 36 Monate = 10,8%
0,3% x 48 Monate = 14,4%
0,3% x 60 Monate = 18,0%
Ansonsten finde ich diese beiden Einträge im DRV-Glossar... mehr verwirrend als hilfreich:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/abschlag.html (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/abschlag.html)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/R/rentenabschlag.html (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/R/rentenabschlag.html)
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Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?
45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.
Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.
Zählt ALG I zu den SV Zeiten?
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Nur mal für die Mathematiker unter uns:
0,3% x 12 Monate = 3,6%
0,3% x 24 Monate = 7,2%
0,3% x 36 Monate = 10,8%
0,3% x 48 Monate = 14,4%
0,3% x 60 Monate = 18,0%
Ansonsten finde ich diese beiden Einträge im DRV-Glossar... mehr verwirrend als hilfreich:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/abschlag.html (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/abschlag.html)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/R/rentenabschlag.html (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/R/rentenabschlag.html)
Welcher Personenkreis kann eigentlich 5 Jahre früher in Rente gehen?
Um 4 Jahre früher zu gehen muss man doch die 35 SV Zeit zusammen haben, oder?
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@MoinMoin:
Zu den fünf Jahren: keine Ahnung.
Zum ALG I:
Das kommt drauf an, denn das Risiko, dass die Arbeitszeit geplant um zwei ALG-I-Jahre verkürzt werden, hat der Gesetzgeber "gerochen":
Zählen Arbeitslosenzeiten für die abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren?
Teilweise ja. Um ohne Kürzungen, also Abschläge, früher in Rente gehen zu können, müssen Sie mindestens auf 45 Versicherungsjahre kommen. Zu diesen Jahren zählen neben Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auch Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen.
Allerdings – und das ist wichtig für ältere Versicherte – gilt das uneingeschränkt nur bis zwei Jahre vor Rentenbeginn. Danach zählt ein ALG-1-Bezug nur dann noch als Versicherungszeit, wenn Sie arbeitslos werden, weil Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss oder das Geschäft aufgegeben hat.
Arbeitslosigkeit aus anderen Gründen und auch der Bezug von Arbeitslosengeld 2 zählt dann nicht mehr für eine abschlagsfreie Frührente mit.
Quelle: https://www.test.de/rentenversicherung-5156247-5904205
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Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?
45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.
Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.
Zählt ALG I zu den SV Zeiten?
Damit meinte ich ja 45 SV-pflichtige Jahre. :D welche Jahre sollte ich sonst gemeint haben?
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Wer mit 62 Jahren und 18% Abzügen gehen darf, würde mich jetzt aber auch interessieren.
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Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?
45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.
Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.
Zählt ALG I zu den SV Zeiten?
Damit meinte ich ja 45 SV-pflichtige Jahre. :D welche Jahre sollte ich sonst gemeint haben?
Ich war wegen der Sabbatical und ALG I als Überbrückung irritiert.
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Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?
45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.
Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.
Zählt ALG I zu den SV Zeiten?
Doch, das geht auch mit Studium. Ich habe mich als Werkstudent im Studium freiwillig rentenversichern lassen, damit ich diese Beitragsjahre sicher habe. Spielt nun nicht mehr die große Rolle, da ich nun Beamter bin, aber als TBler wäre das schon praktisch gewesen.
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Zum einen können für Schul- und Studienzeiten, die ab dem 16. Lebensjahr nicht für die Rente angerechnet wurden, bis zum vollendeten 45. Lebensjahr freiwillige Rentenbeiträge nachzahlt werden und zum anderen können für Schul- und Studienzeiten insgesamt bis zu acht Jahre angerechnet werden.
Das geht sehr wohl 5 Jahre früher gesund und munter - allerdings mit Abschlägen - in den Ruhestand zu gehen.
Ohne Abschläge kann z.B. der Jahrgang 1964 (Regelaltersrente 67 Jahre) erst mit 65 Jahren gehen und es spielt keine Rolle, ob dann erst 45 Jahre "angerechnete Zeiten" oder mehr aufgelaufen sind!
Wer mit 64 Jahren bei diesem Jahrgang ohne Abschläge gehen will, kann dass nur im ÖD über das Sabbatical. ALG wird die letzten 3 Jahre nicht mehr als förderlich für die Rente verrechnet.
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Zum einen können für Schul- und Studienzeiten, die ab dem 16. Lebensjahr nicht für die Rente angerechnet wurden, bis zum vollendeten 45. Lebensjahr freiwillige Rentenbeiträge nachzahlt werden und zum anderen können für Schul- und Studienzeiten insgesamt bis zu acht Jahre angerechnet werden.
Für die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren?
Kannst du das erläutern?
Ich habe diese Zeiten natürlich gemeldet und dadurch meine Ansprüche bei der Erwerbsunfähigkeitsrente hoch poliert.
Aber als Zeiten für die 45 Jahre werden sie leider nicht gezählt.
und nachversichern kann ich sie jetzt nicht mehr, da schon fern der 50 ::)
Das geht sehr wohl 5 Jahre früher gesund und munter - allerdings mit Abschlägen - in den Ruhestand zu gehen.
Ohne Abschläge kann z.B. der Jahrgang 1964 (Regelaltersrente 67 Jahre) erst mit 65 Jahren gehen und es spielt keine Rolle, ob dann erst 45 Jahre "angerechnete Zeiten" oder mehr aufgelaufen sind!
Also Jahrgang 64 kann abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen?
Das ist mir auch neu.
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Zum einen können für Schul- und Studienzeiten, die ab dem 16. Lebensjahr nicht für die Rente angerechnet wurden, bis zum vollendeten 45. Lebensjahr freiwillige Rentenbeiträge nachzahlt werden und zum anderen können für Schul- und Studienzeiten insgesamt bis zu acht Jahre angerechnet werden.
Für die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren?
Kannst du das erläutern?
Ich habe diese Zeiten natürlich gemeldet und dadurch meine Ansprüche bei der Erwerbsunfähigkeitsrente hoch poliert.
Aber als Zeiten für die 45 Jahre werden sie leider nicht gezählt.
und nachversichern kann ich sie jetzt nicht mehr, da schon fern der 50 ::)
Das geht sehr wohl 5 Jahre früher gesund und munter - allerdings mit Abschlägen - in den Ruhestand zu gehen.
Ohne Abschläge kann z.B. der Jahrgang 1964 (Regelaltersrente 67 Jahre) erst mit 65 Jahren gehen und es spielt keine Rolle, ob dann erst 45 Jahre "angerechnete Zeiten" oder mehr aufgelaufen sind!
Also Jahrgang 64 kann abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen?
Das ist mir auch neu.
Ja, AB Jahrgang 1964 kann man erst wieder mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Jahrgänge davor profitieren ja noch von der auslaufenden abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren...
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Also jeder auch Jahrgang kann zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen, wenn die 45 Jahre SV Zeit vorliegt, so weit so klar.
Aber die Aussage von Faunus war doch " es spielt keine Rolle, ob dann erst 45 Jahre "angerechnete Zeiten" oder mehr aufgelaufen sind!"
Dann habe ich das halt falsch interpretiert.
Bleibt aber die Frage wie man seine Ausbildungszeit dort mit inkludiert bekommt.
(da ist bei mir offenbar der Zug abgefahren)
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Zum einen können für Schul- und Studienzeiten, die ab dem 16. Lebensjahr nicht für die Rente angerechnet wurden, bis zum vollendeten 45. Lebensjahr freiwillige Rentenbeiträge nachzahlt werden und zum anderen können für Schul- und Studienzeiten insgesamt bis zu acht Jahre angerechnet werden.
Für die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren?
Kannst du das erläutern?
Ich habe diese Zeiten natürlich gemeldet und dadurch meine Ansprüche bei der Erwerbsunfähigkeitsrente hoch poliert.
Aber als Zeiten für die 45 Jahre werden sie leider nicht gezählt.
und nachversichern kann ich sie jetzt nicht mehr, da schon fern der 50 ::)
Erklären kann ich es nicht. Mein Vater hat da etwas angeschoben und ich habe halt mit 35/40 dgemacht was Papa sagt, um meine Ruhe zu bekommen. Heute bin ich ihm dankbar dafür.
Ich kann mich nur noch schemenhaft erinnern, dass ich wegen 2 Jahren Schule und 1 Monat Arbeitslosigkeit zur Anerkennung einen Schriftverkehr hatte... das war unterirdisch! Aber ich habe nicht locker gelassen.
Seit dem ich dann noch die Abschläge auf "63 in Rente gehen" mit 51?52 (müsste ich nachsehen) bezahlt hatte, sind die Abrechnungen alle 3 Jahre fast fehlerfrei.
Das geht sehr wohl 5 Jahre früher gesund und munter - allerdings mit Abschlägen - in den Ruhestand zu gehen.
Ohne Abschläge kann z.B. der Jahrgang 1964 (Regelaltersrente 67 Jahre) erst mit 65 Jahren gehen und es spielt keine Rolle, ob dann erst 45 Jahre "angerechnete Zeiten" oder mehr aufgelaufen sind!
Also Jahrgang 64 kann abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen?
Das ist mir auch neu.
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Wenn er die 45 Jahre hat = besonders langjährige Versicherte!
Der Jahrgang 1963 kann abschlagsfrei mit mit 66 Jahren und 10 Monate und mit 63 Jahren mit dem Maximalabschlag von 13,80 (46 Monate x 0,3%)
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Ok, dann ist meine Unklarheit klar geworden, danke.
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Aber die Aussage von Faunus war doch " es spielt keine Rolle, ob dann erst 45 Jahre "angerechnete Zeiten" oder mehr aufgelaufen sind!"
Dann habe ich das halt falsch interpretiert.
jetzt verstehe ich Dein Prob
Im Mai 1965 geboren, mit 16 in eine Berufsfachschule (Sep. 1981) und ist mit 18 Jahren z.B Technischer Assistent..
Dieser arbeitet ohne eine schädliche Unterbrechung und erreicht die 45 Jahre dann schon mit 63 Jahre.
Ich meine, dass dieser Einzahler trotzdem erst mit 65 Jahren abschlagsfrei gehen kann.
@Rentenonkel kann da sicher mehr zu sagen
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Ja, die Regelung ist: man kann zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen, wenn man die 45 Jahre voll hat.
Und nicht nach 45Jahre SV Zeit kann man abschlagsfrei in Rente gehen.
Und man kann mit 35Jahre SV Zeit 4 Jahre früher in Rente gehen, dann allerdings mit Abschlägen und da ist es dann egal, dass man 2 Jahre später 0 Abschlag hat, da hat man dann trotzdem 14,4% Abschlag, wenn dein Beispiel mit 63 in Rente geht.
Und 0 Abschlag wenn er mit 65 in Rente geht.
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Dann habe ich das halt falsch interpretiert.
Ich gestehe, wie Du zu der Fehlinterpretation gekommen bis, k.A.!
Das was Du daraus gemacht hast, habe ich in keiner Weise geschrieben.
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht ;)
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Immer auch die Steuerbelastung einbeziehen. Nicht immer nur das Brutto.