Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: mamu1982 am 10.03.2023 07:06

Titel: Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: mamu1982 am 10.03.2023 07:06
Vielleicht kann mir jemand bei dieser Frage helfen. Aus meiner Recherche werde ich nicht ganz schlau.

Ich bin Tarifbeschäftiger mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Nun gibt es eine sehr interessante Stellenausschreibung an einer anderen Dienststelle (gleicher Arbeitgeber). Diese ist allerdings befristet ausgeschrieben. Kann mir jemand erklären wie sich das verhält? Ich möchte ungern meinen unbefristeten Arbeitsvertrag aufgeben. Wie wird sowas sonst gehandhabt?

Danke!
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: Thomber am 10.03.2023 07:33
Moin,

grundsätzlich gilt (fast) immer:   Es geht alles, wenn der Arbeitgeber (AG) es will.

Um deine unbefristete Stelle für Dich zu sichern, müsste dein Arbeitgeber die Stelle frei lassen oder sie nur befristet besetzen. Dann könntest Du also später wieder auf die alte Stelle zurückkehren.
Aus Sicht des AG hat diese Variante aber mehr Aufwand. I.d.R. gehen AG diesen Weg nur, wenn die Entfristung der neuen Stelle absehbar ist UND man Dich auch fördern mag.
Wir hatten so etwas auch schon.  Da hat der Mitarbeiter dann auch zeitweise in beiden Bereichen mitgearbeitet. So verging dann halt auch Zeit, die Entfristung kam näher und keiner hatte eine richtige freie Stelle zu beklagen.  Es war ein wohlwollendes "Durcheinander"  :D     

Ist der AG aber sehr streng oder gönnt Dir die neue Stelle nicht wirklich, dann wird der AG sagen:   "Spring oder lass es sein."
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: Johann am 10.03.2023 13:10
Du bist unbefristet angestellt und bleibst es auch. Solltest du für die als befristet ausgeschriebene Stelle genommen werden solltest und die Tätigkeiten werden nach der Befristungsdauer nicht mehr benötigt, ist dein Arbeitgeber zunächst in der Pflicht, eine weitere, eingruppierungsgleiche, Tätigkeit für dich zu finden.

Da wir uns im TV-L befinden und der Arbeitgeber entsprechend groß sein dürfte, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er solche eine Tätigkeit für dich findet und dich nicht kündigen muss.
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: Thomber am 13.03.2023 14:51
Zitat
ist dein Arbeitgeber zunächst in der Pflicht, eine weitere, eingruppierungsgleiche, Tätigkeit für dich zu finden.

Worauf begründet sich diese Pflicht? Warum sollte der AG diesen Weg gehen und dann am Ende zwei Beschäftigte anstatt einen haben?  Wenn das so möglich wäre, könnte man damit ja jede Befristung umgehen.   

AG hat Geld für 12 Monate E10-Stelle.   E9´ner bewirbt sich, gewinnt und muss ab Monat 13 dann mit E10 weiterbeschäftigt werden?      Das kann ich mir nicht vorstellen.  Bei uns lehnt die PersAbt. so etwas ab, weil es ja keine Haushaltsmittel für eine feste E10 gibt.
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: mamu1982 am 14.03.2023 16:14
Zur Erklärung, die EG wäre die gleiche. Ich bin jetzt in EG11 und die neue Stelle wäre auch EG11. Vielleicht muss ich die Frage etwas konkreter stellen. Ich habe ja eigentlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Land. Es bleibt sogar die selbe Organisation, halt nur an einer anderen Dienststelle und in einem anderen Bereich. Als Beispiel vielleicht so: Ich arbeite jetzt bei der Polizei in… als Sachbearbeiter in der Gefahrenabwehr. Die neue Stelle ist ebenfalls bei der Polizei, nur an einem anderen Ort und z.B. als Sachbearbeiter im Personalwesen. Kann ich da nicht einfach versetzt werden und mein Vertrag bleibt der, den ich habe? Nur mit einer neuen Stelle?
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: Organisator am 14.03.2023 16:26
Kann ich da nicht einfach versetzt werden und mein Vertrag bleibt der, den ich habe? Nur mit einer neuen Stelle?

Nur, wenn der AG das so will. Warum er es nicht wollte wurde dargelegt.
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: SunshineR am 19.03.2023 09:03
Ich befinde mich (wahrscheinlich) auch vor derselben Situation.

Aktuell unbefristeter Vertrag, aber befristete Stelle in anderer Behörde in Aussicht.
Das Vorstellungsgespräch lief sehr gut.
Konditionen etc. wurden schon mit mir (soweit aktuell möglich) besprochen.

Was mich wundert:
Die dortigen Gesprächspartner gehen davon aus, dass mein unbefristeter Vertrag dann in einen befristeten „umgewandelt“ wird - weil so ausgeschrieben.

Mmmh, ich bin doch beim Land unbefristet angestellt, bleibe ich das dann nicht auch?!

Ich freue mich über euer Feedback!
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: MoinMoin am 19.03.2023 19:03
Das kommt darauf an, ob das Land (also dein AG) dir die neue Tätigkeiten vorübergehend überträgt und später dann schaut, was er mit dir macht.
Ein Anrecht auf deine alten Tätigkeit hast du natürlich nicht.
Oder ob der AG dir die Tätigkeiten nur überträgt, wenn du einen entsprechenden Änderungsvertrag unterschreibst.
 
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: SunshineR am 19.03.2023 19:30
Danke!

Der neue, befristete Arbeitsverhältnis wäre bei einer anderen Behörde.
Vertretung aufgrund Mutterzeit …

Im Vorstellungsgespräch sagte man mir zu, dass man sich bemüht, dass ich nach Befristung dort eine andere Stelle bekleiden kann. Rund 5.000 MitarbeiterInnen.
Boomer-Generation …
Auch das Thema Weiterentwicklung/Lernwille wurde mehrfach angesprochen.

Im Großen und Ganzen habe ich ein sehr gutes Gefühl.
Vermutlich nächste Woche Entscheidung, wen sie haben möchten.
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: SunshineR am 19.03.2023 19:32
Das kommt darauf an, ob das Land (also dein AG) dir die neue Tätigkeiten vorübergehend überträgt und später dann schaut, was er mit dir macht.
Ein Anrecht auf deine alten Tätigkeit hast du natürlich nicht.
Oder ob der AG dir die Tätigkeiten nur überträgt, wenn du einen entsprechenden Änderungsvertrag unterschreibst.

Auf die alte (aktuelle) Stelle möchte ich nicht zurück.

Wie ist der Ablauf: Wann erfährt meine aktuelle Personalabteilung von meinem Wechsel(wille)?
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: Organisator am 19.03.2023 22:20
Das kommt darauf an, ob das Land (also dein AG) dir die neue Tätigkeiten vorübergehend überträgt und später dann schaut, was er mit dir macht.
Ein Anrecht auf deine alten Tätigkeit hast du natürlich nicht.
Oder ob der AG dir die Tätigkeiten nur überträgt, wenn du einen entsprechenden Änderungsvertrag unterschreibst.

Auf die alte (aktuelle) Stelle möchte ich nicht zurück.

Wie ist der Ablauf: Wann erfährt meine aktuelle Personalabteilung von meinem Wechsel(wille)?
Durch deine Kündigung.
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: MoinMoin am 20.03.2023 06:19
Oder durch die interne Information durch den AG, dass er dir andere Tätigkeiten überträgt, übertragen wird oder übertragen hat.
Oder durch dich persönlich.
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: SunshineR am 20.03.2023 09:09

[/quote]
Durch deine Kündigung.
[/quote]

Sorry, hier muss ich mal nachhaken (da ursprünglich aus der Wirtschaft):
Warum sollte ich meine Kündigung einreichen?
Ich bleibe doch bei ein und demselben Arbeitgeber (Land) beschäftigt.
Halt bloß in einer anderen Behörde.
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: SunshineR am 20.03.2023 09:11
Oder durch die interne Information durch den AG, dass er dir andere Tätigkeiten überträgt, übertragen wird oder übertragen hat.
Oder durch dich persönlich.

Erfahrungsgemäß:
Nimmt die neue Behörde schon vorher Kontakt zur alten Behörde auf?

Ich hatte im Vorstellungsgespräch extra erwähnt, dass ich meinen Chef persönlich von meiner Entscheidung berichten möchte!
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: Poincare am 20.03.2023 13:35

Durch deine Kündigung.
[/quote]

Sorry, hier muss ich mal nachhaken (da ursprünglich aus der Wirtschaft):
Warum sollte ich meine Kündigung einreichen?
Ich bleibe doch bei ein und demselben Arbeitgeber (Land) beschäftigt.
Halt bloß in einer anderen Behörde.
[/quote]

Das ist doch in der freien Wirtschaft nicht anders!? Klar KANN der AG dir das Angebot machen, intern befristet was anderes auszuprobieren, wenn es ihm das Wert ist. Das wird in der freien Wirtschaft vielleicht noch eher der Fall sein.
Ansonsten hast du eben einen Arbeitsvertrag, und wenn du einen anderen unterschreiben willst, musst du doch den bisherigen kündigen. Wenn das für dich keinen Sinn macht (was ich mir gut vorstellen kann), dann behältst du eben deine aktuelle Stelle.
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: Casa am 21.03.2023 18:27
Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.

I. E. ist der Versuch einer Versetzung wohl das Beste.
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: SunshineR am 21.03.2023 18:53
Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.

I. E. ist der Versuch einer Versetzung wohl das Beste.

Danke! 🙂
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: MoinMoin am 21.03.2023 19:05
Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: SunshineR am 21.03.2023 19:17
Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?


Richtig, Grund (Mutterschutzvertretung) liegt vor.

Dann läuft wohl, sollten sie sich für mich entscheiden, alles auf eine Kündigung meinerseits hinaus.

Meine bisher erreichte Stufe kann ich aber behalten, oder?
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: MoinMoin am 21.03.2023 21:03
Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?


Richtig, Grund (Mutterschutzvertretung) liegt vor.

Dann läuft wohl, sollten sie sich für mich entscheiden, alles auf eine Kündigung meinerseits hinaus.
Warum?
Zitat
Meine bisher erreichte Stufe kann ich aber behalten, oder?
Wenn du kündigst, Urlaub etc. alles abgegolten wird und abgefrühstückt wird (wie bei einem echtem AG wechsel) dann gilt:  Wenn es einschlägige Berufserfahrung ist, ja bis zur Stufe 3, Laufzeit fängt von vorne an.
Wenn sie dir förderliche Zeiten anerkennen, dann auch mehr, Laufzeit fängt von vorne an.
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: SunshineR am 21.03.2023 21:34
Abwarten wie sie sich entscheiden!

Habt ihr dennoch Tipps für mich, sollten sie sich für mich entscheiden?
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: MoinMoin am 22.03.2023 08:14
Ja:

Man sieht sich immer zweimal.
Titel: Antw:Wechsel unbefristet auf befristet?
Beitrag von: Casa am 22.03.2023 09:04
Versuchs mit der Abordnung. Kündigen kannst du später immer noch.


Zitat
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?

Jupp. Beim Antworten werden immer nur die letzten Beiträge angezeigt, deswegen hatte ich den ersten Beitrag nicht mehr präsent. Daran muss ich mich noch gewöhnen.