Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Klaus80 am 09.12.2022 11:52
-
Guten Tag!
Ich habe eine Frage bezüglich einer Stellenbeschreibung A14. Meine FB-Leiterin setzt aktuell eine Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung für A14 auf. Dienstelle speckt die Beschreibung ab, was zur Folge hätte, dass viele Aufhabgebiete nicht mehr ausgeführt werden können.
Ich frage mich ob es eine Tabelle mit Vorgaben gibt, wo man entnehmen könnte, was A14 angemessen ist.
Unsere Dienststelle hat leider Gutsherrinnen-Stil.
Für Tipps wäre ich dankbar.
Lg
-
Wenn die Hausspitze nicht im Boot ist, wird es keine A14 geben. Einer der Nachteile im Beamtenbereich ist eben, dass es keinen Beförderungsanspruch gibt.
-
Ich frage mich ob es eine Tabelle mit Vorgaben gibt, wo man entnehmen könnte, was A14 angemessen ist.
Nein, da es keine einheitlichen Vorgaben dafür gibt. Manchmal ist A13h die zweite Leitungsebene (z.B. untere Bundesbehörden), manchmal A15 noch ganz ohne Leitungsverantwortung (z.B. oberste Bundesbehörden).
-
Ich würde Clarion zustimmen.
Bei uns in der Kommunalverwaltung ist gerade eine E14/ A14 ausgeschrieben, keine Leitung, rechte Hand des Landrats, Vorbereitung von Terminen, Kommunikation im politischen Bereich, etc.
-
Vielen Dank. Wir haben das Gefühl, dass die Dienststelle neue Stellen grundsätzlich niedriger eingruppieren möchte, obwohl der Vorgänger eine z.B. A14 Stelle hatte.