Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ndsftw am 13.04.2021 20:55
-
Sehr geehrte Foristen,
ich habe zum 01.01.2019 in einem Krankenhaus mit privater Trägerschaft und Entgelt nach dem TV-Ärzte angefangen. Zum 01.07.2019 bin ich an ein Uni-Krankenhaus mit entsprechendem Tarifvertrag gewechselt. Die Erfahrungszeit beim privaten Träger wurde mir nicht angerechnet. Kann mir das einer erklären? Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
-
Welchen Zusammenhang zum Thema dieses Unterforums siehst Du?
-
Sehr geehrte Foristen,
ich habe zum 01.01.2019 in einem Krankenhaus mit privater Trägerschaft und Entgelt nach dem TV-Ärzte angefangen. Zum 01.07.2019 bin ich an ein Uni-Krankenhaus mit entsprechendem Tarifvertrag gewechselt. Die Erfahrungszeit beim privaten Träger wurde mir nicht angerechnet. Kann mir das einer erklären? Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Auch zeigt es, dass es einen (Fach)-Ärzte Mangel in D offensichtlich nicht gibt; dies eine große politisch motivierte und medial vorangetriebene Lüge darstellt.
-
Kann mir das einer erklären? Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Anscheinend ist deine Berufserfahrung nicht einschlägig. Du hättest vor dem Unterschreiben des Vertrages die Stufe klären sollen...
-
Oder der Personaler hat nicht bedacht, dass einschlägige Berufserfahrung auch in einem Krankenhaus in privater Trägerschaft erworben werden kann. Das lässt sich aber ja noch klären und ggf. ändern.
-
Da unbekannt ist, welcher Tarifvertrag Anwendung findet, ist nicht einmal gesichert, ob einschlägige Berufserfahrung überhaupt relevant wäre.
-
Und selbst wenn, einschlägige Berufserfahrung vorliegt, hätte es keine Auswirkung auf die Einstellung in Stufe 1.
Und förderliche unterjährige Zeiten hätte der AG anerkennen können, hat er wohl nicht, wozu auch, wenn der AN nicht danach fragt.
-
@WasDennNun
Das hängt vom Tarifvertrag ab. Der TV-Ärzte mit dem TV-L der für einige Unikliniken gilt kennt nach meinen Verständnis keine solche Schwelle mit 1 Jahr und 3 Jahren wie z.B. der TVöD.
-
@WasDennNun
Das hängt vom Tarifvertrag ab. Der TV-Ärzte mit dem TV-L der für einige Unikliniken gilt kennt nach meinen Verständnis keine solche Schwelle mit 1 Jahr und 3 Jahren wie z.B. der TVöD.
Danke für den Hinweis.
Da aber ja hier im Forum TVöD Kommune gepostet wurde, ist ja davon auszugehen, dass beim neue AV dieser zur Anwendung kommt, oder willst du den TE etwa unterstellen, er hätte das falsche Forum gewählt?
;D :o ::)
Klingt nach Spid Logik, oder? ;)
-
Oder der TV-V oder einer der TV-N... beides nicht unwahrscheinlicher als der TVÖD.