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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: N1234 am 29.02.2020 12:42
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Hallo,
Ich bin völlig neu hier aber hoffe auf Eure Hilfe.
Ich bin aktuell in der KR 8 Stufe 4 eingruppiert, habe aber einen abgeschlossenen B. A. MEDIZINALFACHBERUFE mit den Schwerpunkten Gesundheitsmanagement und Gesundheitspädagogik. Ich denke ich müsste mindestens in der KR9 Stufe 3 sein. Freu mich über jede Rückmeldung
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ein Dr. Ing., der als Pförtner arbeitet, ist auch nur als Pförtner eingruppiert.
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Das ist mir durchaus bewusst. Allerdings habe ich bereits nach meinem Abschluss, eine Höhergruppierung beantragt. Daraufhin wurde mir eine monatliche Sonderzahlung genehmigt, welche auch befristet auf ein Jahr bezahlt wurde. Im Rahmen der Tarifumstellung wurde mir diese aber Rückwirkend wieder entzogen. Zudem gibt es in meinem Tätigkeitsfeld fachspezifische Fachweiterbildungen, die ebenfalls in die KR 9 eingruppiert werden. Müsste ich denen nicht gleich stehen?
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Es kommt doch auf die Tätigkeiten an, nicht auf den Abschluss. Wurden denn entsprechende weitergehende Tätigkeiten übertragen?
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Nein, ich führe aktuell die gleichen Tätigkeiten aus, welche auch von jenen Kollegen ausgeführt werden, die eine fachweiterbildung haben.
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Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit, nicht die ausgeübte Tätigkeit.
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Um diese Diskussion etwas zu vereinfachen... Im Tarifvertrag steht vereinfacht: sofern, keine spezifische Tätigkeit ausgeübt wird, welche sich durch das Studium ergibt, ist eine Gleichsetzung gegeben mit jenen Kollegen, welche eine fachweiterbildung habwn... Sprich KR 9... Würde ich aktuell eine Tätigkeit ausüben, wodurch mich allein das Studium befähigt, müsste ich in der KR 10 sein... Oder bin ich hier völlig falsch?
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Derlei steht nicht im Tarifvertrag.