Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Fähnrich am 12.12.2020 09:49
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Ist eine mündliche Einstellungszusage auf eine interne Stelle bindend? Interne Bewerbung und Vorstellungsgespräch müssen noch folgen.
Lässt sich wahrscheinlich nicht beweisen? Mir liegt noch eine E-Mail vor, die ist aber im Konjunktiv formuliert.
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Inwiefern könnte es bei einer internen Bewerbung überhaupt eine Einstellungszusage geben?
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Gute Gegenfrage. Teamleitung versicherte mir sehr nachrücklich, dass ich genommen werde, aber eine Entfristung per Zusatzvereinbarung würde nicht gehen, auch sonst nichts Schriftliches könne ausgestellt werden.
Ich müsste mich also leider nur aufs Wort der Teamleitung verlassen.
Das Problem ist, mir liegt tatsächlich ein unbefristetes Vertragsangebot aus einer anderen Behörde vor. Einstellungsbeginn überschneidet sich etwas mit der internen Bewerbung auf die unbefristete Stelle. Derzeitiger Arbeitgeber möchte mich behalten, aber nicht auf das interne Auswahlverfahren verzichten, welches jedoch als Formalität dargestellt. wird.
Am Ende sage ich dem neuen Arbeitgeber ab und werde intern nicht entfristet, sondern weiterhin befristet. Wobei die im öffentlichen Dienst wohl so etwas nicht machen.
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Jemand, der nicht namens des AG Arbeitsverträge schließen darf, kann auch keine diesbezügliche Zusicherung rechtswirksam abgeben.
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Bereichsleitung hat aber angeblich auch schon zugestimmt.
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Die Bereichsleitung darf namens des AG Arbeitsverträge schließen? Und hat Dir gegenüber den Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrags zugesagt?
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Es könnte helfen offen zu spielen:
Gehe zu deinem AG und sage, dir liegt ein unbefristetes Vertragsangebot aus einer anderen Behörde vor. Du würdest zwar auch lieber bleiben, aber nicht aufgrund einer vagen Zusage ohne Verbindlichkeit.
D.h. du brauchst in X Tagen/Wochen eine verbindliche Aussage bezüglich der Umsetzung und der Entfristung. Ansonsten wirst du die andere Stelle annehmen.
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Eine verbindliche Zusage könne man mir nicht geben, da die Stellen bereits intern ausgeschrieben wurden, lautet das Argument.
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Dann nimm die andere Stelle und fertig.
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Ist bei uns auch so, dass zumindest eine interne Ausschreibung erfolgen muss auch wenn der zukünftige Stelleninhaber feststeht. Oft sitzen die erfolgreichen Bewerber bereits auf den zu vergebenden Stellen.
In deinem Fall wäre ein guter pragmatischer Anhaltspunkt, ob die interne Stellenausschreibung genau auf dich zugeschnitten ist.