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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: MaxDav am 30.12.2020 23:22
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Hallo zusammen,
ich habe ein Frage bzgl. der übertariflichen Bezahlen: Ab wann genau gilt man als übertariflich bezahlt?
Gem. TVÖD §1 Abs. 2 lit. b) trifft das zu für "Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinausgehendes regelmäßiges Entgelt erhalten".
Heißt das, dass man eine Bezahlung über der E 15 Stufe 6 erhalten muss (also aktuell im VKA über 6921,06 EUR) oder muss man nur "vertikal ausbrechen", also z.b. wenn man aktuell in Stufe 4 ist, dass eine übertarifliche Bezahlung ab größer 6062,74 EUR zutrifft?
Ich habe darauf bisher leider keine eindeutige Antwort gefunden.
Viele Grüße
MaxDav
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Horizontal, also über E 15 Endstufe hinaus.
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Nein, das wäre außertariflich. Übertariflich ist jede Form von Besserstellung gegenüber den tariflichen Regelungen.
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Du hast natürlich völlig Recht, er hatte nach ÜBERtariflicher Bezahlung gefragt.