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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Maier am 11.08.2022 11:11

Titel: [Allg] Beförderung in A9Z
Beitrag von: Maier am 11.08.2022 11:11
Hallo zusammen,

nun meine Frage als Forum-Neuling.
Aktuell ist meine Stelle in A9z dotiert.

Im Moment bin ich in A8 Stufe 2 eingruppiert.
Im September sollte die Beförderung in A9 erfolgen.

Wird mit der Beförderung in A9 bereits die Zulage (ca. 300 Euro brutto) ausbezahlt oder gibt es hier wieder eine Wartefrist?

VG
J.Maier
Titel: Antw:[Allg] Beförderung in A9Z
Beitrag von: Matzemman am 24.08.2022 09:42
Die Zulage ist ja keine Beförderung. Du musst dich, meines Wissens, ersteinmal auf der Stelle bewähren. Schätze mal ein Jahr oder so.
Titel: Antw:[Allg] Beförderung in A9Z
Beitrag von: ÖdNds93 am 24.08.2022 10:52
Die Zulage ist eine "normale" Beförderung. Ich habe seit dem 01.03.2021 einen A9[Z] posten inne.
( Habe den Posten in Niedersachsen als A8er gewonnen )
Nach der Erprobung wurde ich am 01.06.2021 zu A9 befördert. Danach greift ja die "Sperre" von einem Jahr.
Daher hoffe ich seitdem 01.06.2022 auf meine Beförderung nach A9[Z]. Die nächste Beurteilung gibt es bei uns
zum 01.10.2022. ( Beurteilt werde ich mit einem B1, mal schauen wann es tatsächlich zur Beförderung kommt... )
Titel: Antw:[Allg] Beförderung in A9Z
Beitrag von: Garfield73 am 24.08.2022 11:00
A9 mit Zulage ist ein eigenes Beförderungsamt.

Mit je nach Bundesland und Beurteilung variierenden Wartezeiten.

Und der Stellenplan muss die Stelle natürlich auch noch hergeben ...