Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Maier am 11.08.2022 11:11
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Hallo zusammen,
nun meine Frage als Forum-Neuling.
Aktuell ist meine Stelle in A9z dotiert.
Im Moment bin ich in A8 Stufe 2 eingruppiert.
Im September sollte die Beförderung in A9 erfolgen.
Wird mit der Beförderung in A9 bereits die Zulage (ca. 300 Euro brutto) ausbezahlt oder gibt es hier wieder eine Wartefrist?
VG
J.Maier
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Die Zulage ist ja keine Beförderung. Du musst dich, meines Wissens, ersteinmal auf der Stelle bewähren. Schätze mal ein Jahr oder so.
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Die Zulage ist eine "normale" Beförderung. Ich habe seit dem 01.03.2021 einen A9[Z] posten inne.
( Habe den Posten in Niedersachsen als A8er gewonnen )
Nach der Erprobung wurde ich am 01.06.2021 zu A9 befördert. Danach greift ja die "Sperre" von einem Jahr.
Daher hoffe ich seitdem 01.06.2022 auf meine Beförderung nach A9[Z]. Die nächste Beurteilung gibt es bei uns
zum 01.10.2022. ( Beurteilt werde ich mit einem B1, mal schauen wann es tatsächlich zur Beförderung kommt... )
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A9 mit Zulage ist ein eigenes Beförderungsamt.
Mit je nach Bundesland und Beurteilung variierenden Wartezeiten.
Und der Stellenplan muss die Stelle natürlich auch noch hergeben ...