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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-H (Hessen) => Thema gestartet von: Cal am 23.10.2022 17:01

Titel: Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Beitrag von: Cal am 23.10.2022 17:01
Hallo, mir wurde von meiner Behördenleitung eine andere (höherwertigen) Tätigkeit für sechs Monate zur Probe übertragen. Nun sind die sechs Monate rum und ich habe die Tätigkeit dauerhaft übertragen bekommen.
Mit der dauerhaften Übertragung wechselt meine Entgeldgruppe von TV-H 6 zu TV-H 9a.
Habe ich Anrecht auf eine rückwirkende Hochstufung oder eine Zulage für die Zeit der Erprobung?

Grüße Cal
Titel: Antw:Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Beitrag von: JesuisSVA am 23.10.2022 17:06
Dir stand für die Dauer der nur vorübergehenden Übertragung eine Zulage nach § 14 TV-H zu.
Titel: Antw:Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Beitrag von: Cal am 24.10.2022 19:22
Dir stand für die Dauer der nur vorübergehenden Übertragung eine Zulage nach § 14 TV-H zu.

Danke für die schnelle Antwort. Kannst du mir § 14 vielleicht in "einfache Sprache" übersetzen? was bedeutet z.B. 4,5 v.H.?
Titel: Antw:Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Beitrag von: JesuisSVA am 24.10.2022 19:30
Dir stand für dem Zeitraum der vorübergehenden Übertragung eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem Entgelt der E9a und dem Entgelt der E6 der jeweiligen Stufe zu. 4,5 v.H. bedeutet 4,5 von Hundert vulgo 4,5 Prozent.