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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: henrikknilch am 21.11.2022 11:22

Titel: Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: henrikknilch am 21.11.2022 11:22
Hallo,

ich arbeite aktuell im Bereich AsylbLG, war davor in der kurz in der Ausländerbehörde (war nichts für mich!) und davor im Jobcenter tätig.

Der Ukraine-Krieg zeigt hier und dort und auch im Privaten eine krasse Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Flüchtenden.

Immer und immer wieder kommt die Frage von Nicht-Ukraine-Flüchtenden: Warum? Warum werden Ukrainer besser behandelt?

Jetzt nur mal in Bezug auf die Leistungen, wann fällt endlich das AsylbLG und alle Flüchtende erhalten Leistungen nach dem SGB II?

Man hört immer wieder, dass es solche Überlegungen oder gar konkrete Pläne in der Politik gibt.

Was ist da dran?

Oder bleibt das AsylbLG immer bestehen und es wird immer (wieder) Flüchtende geben, die besser gestellt sind, wie z. B. auch Türken, Afghanen, Marrokaner ...?

Dankeschön.

LG
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: FGL am 21.11.2022 12:05
Immer und immer wieder kommt die Frage von Nicht-Ukraine-Flüchtenden: Warum? Warum werden Ukrainer besser behandelt?
Wie viele sichere Drittstaaten haben diese Nicht-Ukraine-Flüchtenden auf ihrer "Flucht" durchquert?

Jetzt nur mal in Bezug auf die Leistungen, wann fällt endlich das AsylbLG und alle Flüchtende erhalten Leistungen nach dem SGB II?

Man hört immer wieder, dass es solche Überlegungen oder gar konkrete Pläne in der Politik gibt.

Was ist da dran?
Das ist abhängig von der politischen Großwetterlage. Derzeit eher aussichtslos, weil die unionsgeführten Bundesländer das mit guten Gründen im Bundesrat voraussichtlich blockieren würden.
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: Eukalyptus am 21.11.2022 12:06
Du hast dieselbe Frage schon einmal gestellt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118899.msg252550.html#msg252550 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118899.msg252550.html#msg252550). Falls dieser Beitrag doch nicht von dir stammen sollte, kannst du dennoch deine gewünschten Antworten daraus entnehmen.

Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: WasDennNun am 21.11.2022 12:56
Wie viele sichere Drittstaaten haben diese Nicht-Ukraine-Flüchtenden auf ihrer "Flucht" durchquert?
Inwiefern würde es den Status als Flüchtling berühren oder uns von unseren vertraglichen Verpflichtungen sie als Flüchtling anzusehen und zu behandeln entheben?
Ich wüsste nicht wo in der Flüchtlingskonvention stehen würde, dass man, sobald man ein sicheren Drittstaat erreicht hat, kein Flüchtling mehr ist oder das man im dort verweilen muss.
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: Matze1986 am 21.11.2022 14:19
Wie viele sichere Drittstaaten haben diese Nicht-Ukraine-Flüchtenden auf ihrer "Flucht" durchquert?
Inwiefern würde es den Status als Flüchtling berühren oder uns von unseren vertraglichen Verpflichtungen sie als Flüchtling anzusehen und zu behandeln entheben?
Ich wüsste nicht wo in der Flüchtlingskonvention stehen würde, dass man, sobald man ein sicheren Drittstaat erreicht hat, kein Flüchtling mehr ist oder das man im dort verweilen muss.

Die Drittstaatenregelung i.V.m. dem Dubliner Abkommen von 1997 spielen hier eine wichtige Rolle.
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: FGL am 21.11.2022 14:53
Wie viele sichere Drittstaaten haben diese Nicht-Ukraine-Flüchtenden auf ihrer "Flucht" durchquert?
Inwiefern würde es den Status als Flüchtling berühren oder uns von unseren vertraglichen Verpflichtungen sie als Flüchtling anzusehen und zu behandeln entheben?
Ich wüsste nicht wo in der Flüchtlingskonvention stehen würde, dass man, sobald man ein sicheren Drittstaat erreicht hat, kein Flüchtling mehr ist oder das man im dort verweilen muss.
Inwiefern hätte jemand behauptet, die Fortsetzung der Wanderungsbewegung nach Erreichen des ersten sicheren Drittstaats würde die Flüchtlings-Eigenschaft beeinträchtigen? Hier geht es lediglich um die Ungleichbehandlung verschiedener Gruppen von Flüchtlingen.
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: WasDennNun am 21.11.2022 15:56
Wie viele sichere Drittstaaten haben diese Nicht-Ukraine-Flüchtenden auf ihrer "Flucht" durchquert?
Inwiefern würde es den Status als Flüchtling berühren oder uns von unseren vertraglichen Verpflichtungen sie als Flüchtling anzusehen und zu behandeln entheben?
Ich wüsste nicht wo in der Flüchtlingskonvention stehen würde, dass man, sobald man ein sicheren Drittstaat erreicht hat, kein Flüchtling mehr ist oder das man im dort verweilen muss.
Inwiefern hätte jemand behauptet, die Fortsetzung der Wanderungsbewegung nach Erreichen des ersten sicheren Drittstaats würde die Flüchtlings-Eigenschaft beeinträchtigen? Hier geht es lediglich um die Ungleichbehandlung verschiedener Gruppen von Flüchtlingen.
Das "Flucht"  hat mich zur Annahme geführt, dass du die Flucht nicht mehr als Flucht ansiehst.
Also wenn alle Flüchtlinge somit gleich sind, dann verstehe nicht worin deine Gegenfrage zur Beantwortung der Ungleichbehandlung beigetragen hat oder haben sollte.

Für mich ist es klar, warum Ukrainer besser behandelt werden.
Weil es politisch opportun ist, weniger Ablehnung gegenüber diesen Flüchtlingen in der Bevölkerung besteht.
Man deren Leid eher nachvollziehen kann (ist ja permanent in der Presse), als das selbe Leid anderer Kriegsflüchtlinge, die aus anderen Regionen kommen (wo der Krieg halt nicht in der Presse ist).
Einige Menschen könnte ja auf die Idee kommen Zeltlager in der Westukraine (wo keine Kampfhandlungen sind)  zu unterstützen, anstelle diese Menschen hier zu unterstützen.
Für mich persönlich ist eine Kriegsflüchtling ein Kriegsflüchtling und man sollte alle gleich behandeln.
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: Eukalyptus am 21.11.2022 16:22
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Immer und immer wieder kommt die Frage von Nicht-Ukraine-Flüchtenden: Warum? Warum werden Ukrainer besser behandelt?
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Nur weil laut dieser Aussage viele "Nicht-Ukraine-Flüchtenden" Neidgefühle haben, müssen bestehende Regelungen nicht geändert werden.
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: Organisator am 21.11.2022 16:41
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Immer und immer wieder kommt die Frage von Nicht-Ukraine-Flüchtenden: Warum? Warum werden Ukrainer besser behandelt?
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Nur weil laut dieser Aussage viele "Nicht-Ukraine-Flüchtenden" Neidgefühle haben, müssen bestehende Regelungen nicht geändert werden.
Die Regelungen für die Ukraine-Flüchtlinge wurden meines Wissens übergeordnet auf europäischer Ebene getroffen. Dort dürfte es sicherlich auch Begründungen dafür geben, die man an Interessierte weiterreichen kann.
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: FGL am 21.11.2022 16:44
Das "Flucht"  hat mich zur Annahme geführt, dass du die Flucht nicht mehr als Flucht ansiehst.
Ich sehe die Flucht mit dem Erreichen des ersten sicheren Drittlandes als beendet hat. Der Rest ist FReizügigkeit unter dem Feigenblatt "Flucht". Das ändert bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen (Krieg im Herkunftsland) nichts am rechlichen Status als Flüchtling und damit dem Anspruch auf Schutz. Hier stellt sich dann nur die Frage, ob dieser Anspruch durch Deutschland zu erfüllen ist.

Also wenn alle Flüchtlinge somit gleich sind, dann verstehe nicht worin deine Gegenfrage zur Beantwortung der Ungleichbehandlung beigetragen hat oder haben sollte.
Sie sind nicht gleich. Ob jemand auf dem Weg in sein Wunsch-Asyl ein halbes Dutzend sicherer Herkunftsländer durchquert hat, ist meiner Ansicht nach ein legitimer Unterscheidungsgrund.

Einige Menschen könnte ja auf die Idee kommen Zeltlager in der Westukraine (wo keine Kampfhandlungen sind)  zu unterstützen, anstelle diese Menschen hier zu unterstützen.
Daran wäre nichts verkehrt. Auch in Bezug auf andere Staaten bezieht sich die Frage etwa nach Abschiebungshindernissen auch darauf, ob die Gefahrenlage im gesamten Staatsgebiet besteht. Da sehe ich nicht, warum das in der Ukraine anders sein sollte. Wir haben hier im Kreisgebiet ein aus der Ostukraine umgesiedeltes Kinderheim, das nun - eine Entscheidung der ukrainischen Behörden und der Heimleitung - wieder in die Ukraine zurückkehren sollte, zunächst in die Westukraine.
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: WasDennNun am 21.11.2022 17:04
Fein, dann sind wir einer Meinung.
"Hier stellt sich dann nur die Frage, ob dieser Anspruch durch Deutschland zu erfüllen ist."
Ja, grundsätzlich schon, insbesondere da wir ja keine Außengrenzen haben könnten wir uns bequem zurücklehnen und die anderen machen lassen.
"ist meiner Ansicht nach ein legitimer Unterscheidungsgrund"
Und zur Ukraine haben wir auch keine Grenze, also kommen die Ukrainer ebenso durch sicherer Herkunftsländer zu Ihren Wunsch-Asyl.
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: FGL am 21.11.2022 17:29
Und zur Ukraine haben wir auch keine Grenze, also kommen die Ukrainer ebenso durch sicherer Herkunftsländer zu Ihren Wunsch-Asyl.
Die Ukraine grenzt an vier Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Massenzustrom-Richtlinie, deren Anwendung im Falle der Ukraine ausgerufen wurde, sieht auch eine Verteilung auf die Mitgliedstaaten vor. Hier geht es also nicht um Wunsch-Asyl, sondern um solidarische Aufteilung der Lasten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Ja, grundsätzlich schon, insbesondere da wir ja keine Außengrenzen haben könnten wir uns bequem zurücklehnen und die anderen machen lassen.
Deutschland hat Außengrenzen. Oder meinst Du bestimmte? Und ja, wenn wir keine verbindliche Verteilungsregelungen mit den jeweiligen ersten sicheren Drittstaaten haben, sollten wir uns zur Abwechselung mal heraushalten.
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: WasDennNun am 21.11.2022 18:36
Wir haben keine Außengrenze zu unsicheren Drittstaaten.

Ja, bei der Verteilung müssen wir endlich in Europa eine Regelung finden.
Entweder aufnehmen und oder nicht Aufnehmen und die anderen für das Aufnehmen bezahlen lassen.
Deutschland ist mWn auf Platz 5 der Aufnehmenden Länder (was die pro Kopf Verteilung angeht) und das muss sich ändern, insbesondere was das Gefälle ist.

Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: BalBund am 21.11.2022 21:56
Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen und in völliger Ignoranz der versuchten Polemik und Hetze des TE, etwas aus dem Schmuckkästchen des BMI.

Abteilung M (Migration) hat bereits vor einiger Zeit den Auftrag aus der Ampel bekommen, zu prüfen inwieweit künftige "Spurwechsler" im lindnerischen "Chanceneinwanderungsrecht" bereits vor Rücknahme des Asylantrags finanziell besser gestellt werden können. Das ganze dreht eine ziemliche Runde, weil Abteilung V (Verfassungsrecht) hier "gerinfügige" Bedenken hat, sollten die beseitigt werden können, kommt die Abteilung Europarecht dran und dann wird es erst richtig lustig.

Kurzum: Eine Abschaffung des AsylbLG steht nicht im Raum, unter den derzeitigen politischen Akteuren wäre aber eine Angleichung an den geplanten Bürgergeldsatz denkbar. In der Zeit, als das Haus schwarzgeführt war, wurde hingegen geprüft, wie viele Leistungen verfassungsgemäß als Sachleistung erbracht werden können, sprich wie wenig noch faktisch ausbezahlt werden muss.
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: Finanzer am 22.11.2022 08:30
@BalBund: Ich freue mich persönlich sehr über Ihre Beiträge, sowohl hier wie auch in den Besoldungs-Threads.
Danke dafür.
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: Alien1973 am 22.11.2022 09:14
Man könnte sich auch die Frage stellen:
Warum die Leistungen der nicht ukrainischen Flüchtlinge an die Leistungen der ukrainischen Flüchtlinge anpassen? Warum nicht anders rum?

Dachte immer die Ukrainer gehen bald wieder zurück, also warum groß integrieren und dem Arbeitsmarkt zuführen wenn sie eh nur zeitlich begrenzt hier bleiben wollen/werden? Bei den Beziehern des AsylLG sieht es anders aus, die wollen zumeist dauerhaft hier bleiben. Der gemeine Ukrainer hatte zumindest eine Schulbildung, was man von den Flüchtlingen aus 2015/16 nicht behaupten kann....

Die Antwort gebe ich gleich mit:
Weil das politisch so gewollt ist, aus und fertig. Flüchtling ist Flüchtling und es gibt keinerlei Grund warum zu aller erst ein Dach über dem Kopf und 3x eine Mahlzeit am Tag das wichtigste sein sollte. Dies ist überall auf der Welt gleich und niemand wird sofort nach seiner Ankunft in das eigene Sozialsystem vollends integriert. Ausser natürlich in Deutschland....
Titel: Antw:Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?
Beitrag von: Opa am 22.11.2022 16:42
Dachte immer die Ukrainer gehen bald wieder zurück, also warum groß integrieren und dem Arbeitsmarkt zuführen wenn sie eh nur zeitlich begrenzt hier bleiben wollen/werden?

Das dachte ich auch sehr lange. Die Ukrainer, die ich kenne, sind fast alle in ihrer Heimat geblieben um zu helfen. Einige sind in die EU geflohen, um ihre Kinder zu schützen. Sie wollen aber möglichst schnell wieder nach Hause und ihre Heimat wieder aufbauen. Deshalb halten sich mit Abstand die meisten von ihnen in Polen auf und sind gar nicht in die westlicheren EU-Staaten weitergezogen. Allerdings beschränkt sich mein persönlicher Eindruck auf Einwohner im Großraum Kyiv, für andere Landesteile mag das nicht repräsentativ sein.

Die baldige Rückkehr, so sehr sie auch gewollt sei, wird indes immer unwahrscheinlicher, je mehr die russischen Kriegsverbrecher die ukrainische Infrastruktur zerstören und das Land verminen. Selbst die optimistischsten Meinungen zur Dauer des Kriegs gehen nicht von einem Ende vor Sommer 2023 aus. Insofern ist es nicht verkehrt, den überwiegend sehr gut qualifizierten Menschen hier die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit zu eröffnen.

Für Ausländer, die keinen Aufenthaltstitel bzw. Fiktionsbescheinigung haben, beabsichtigt der Gesetzentwurf zum Chancen-Aufenthaltsrecht eine Perspektive.