Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: BüroLurchNRW am 08.12.2022 09:17
-
Hallo, ich habe nun bei google und auf diversen websiten gesucht und gesucht und finde keinen (aktuellen) Katalog darüber was die Beihilfe in NRW zahlt. Ich würde gerne VOR einer Behandlung die relevanten Ziffern suchen und selbst prüfen, ob diese grundsätzlich beihilfefähig sind.
Ich möchte nicht für jede Ziffer immer wieder bei der Beihilfe direkt fragen müssen... Irgendwo muss das doch stehen und hat man als Beihilfebrechtigter nicht auch irgendwie "Anspruch" den Kommentar zum Beihilferecht einsehen zu können?
Und bitte keine doofen Kommentare, ich befinde mich gerade leider in einer bescheidenen Situation und weiß nicht mehr weiter.
Danke
-
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2720100122084631587
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/beihilfe/anspruch_auf_beihilfe/index.html
-
Beihilfeverordnung NRW
-
Danke, aber da kann man nicht einfach die Ziffern nachschlagen :(
So muss man sich überall durch suchen und dazu fehlt mir aktuell die Kraft.
Gibt es keine Auflistung der Ziffern ?
-
Im Regelfall sind die Gebührensätze der GOÄ für ärztliche Leistungen bis zum 2,3fachen Satz, für überwiegend medizinisch-technische Leistungen bis zum 1,8fachen Satz und für Laborleistungen bis zum 1,15fachen Satz der Gebührenordnung beihilfefähig.
Bei der PKV in der Regel ebenfalls.
Ich seh dein Problem nicht.
-
anstatt beihilfefähige Gebührenziffern bei der Beihilfeerstelle zu erfragen, könntest Du Deinen Arzt dazu ermuntern, beihilfefähig abzurechnen ;-)
-
anstatt beihilfefähige Gebührenziffern bei der Beihilfeerstelle zu erfragen, könntest Du Deinen Arzt dazu ermuntern, beihilfefähig abzurechnen ;-)
Ist das seine Aufgabe?
-
anstatt beihilfefähige Gebührenziffern bei der Beihilfeerstelle zu erfragen, könntest Du Deinen Arzt dazu ermuntern, beihilfefähig abzurechnen ;-)
Ist das seine Aufgabe?
Ja.
-
Sollte nicht die grundsätzliche Möglichkeit bestehen einen Behandlungsplan bei der Beihilfe einzureichen und die dann die Arbeit machen zu lassen?