Spuckt der Rechner auch die 120 Euro nicht aus? Oder sehe ich es falsch? Von Januar bis Oktober
Spuckt der Rechner auch die 120 Euro nicht aus? Oder sehe ich es falsch? Von Januar bis Oktober
Man sieht überall im Rechner noch, dass nur Steuer 2023 ausgewählt werden kann. Heisst, der 2024er Grundfreibetrag ist nicht drin.
Finanzminister Gerald Heere (Grüne) teilt mit, sich mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten beschäftigen zu wollen. Ursprüngliche Meldungen, nachdem eine Übertragung bereits zugesichert worden sei, haben sich als nicht zutreffend herausgestellt.
Die Zahlen nochmal ins rechte Licht gerückt: Laut Medienberichten kostet die Erhöhung 2,4 Mrd. € insgesamt bis 2025! Herr Heere hat verlautbaren lassen, dass dafür genügend Rückstellungen gebildet wurden!
Tarifabschluss belastet den Landesetat: Unterdessen zeigt sich Finanzminister
Heere zufrieden mit dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder. Mehrbelastungen für den Landesetat werden erwartet in Höhe von 460 Millionen Euro in
diesem Jahr, 420 Millionen Euro für 2024 und 1,46 Milliarden Euro für 2025. Der im
Haushaltsentwurf für 2024 eingeplante Reservebetrag für die Tariferhöhung reiche
aus, erklärt Heeres Sprecherin. Der Abschluss solle „zeitnah“ auch auf die Beamten
übertragen werden. Christoph Rabbow vom Philologenverband sagte, die Anpassung
des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes solle noch vor Weihnachten das Kabinett
passieren, damit die Beamten zügig, nämlich gleich Anfang des Jahres, in den Genuss
der für die Angestellten ausgehandelten Vergünstigungen gelangen können. Es gehe um
die steuerfreie Inflations-Ausgleichszahlung von 1800 Euro. Auf eine „wirkungsgleiche“
Umsetzung des Tarifabschlusses für alle Beamte lege der Philologenverband großen
Wert.
Lasst uns einfach vom Besten ausgehen: sie überlegen noch um wie viel sie zusätzlich anheben, damit die Amtsangemessenheit gegeben ist.
Ich finde es unverantwortlich, dass er sich bis jetzt nicht geäußert hat. Insbesondere, nachdem zunächst so getan wurde, als wäre es schon bestätigt.
Sehr, sehr schwach.
Er hat sich ja geäußert.
Er will sich damit "beschäftigen".
Er hat sich ja geäußert.
Er will sich damit "beschäftigen".
Macht es eher schlimmer, nicht?
Vielleicht gibt es ja morgen nach dem Haushaltsausschuss etwas Neues...
Wir haben das Video der Plenarsitzung geprüft und können bestätigen. Der Finanzminister sagte wörtlich:
"Wir werden den Abschluß auf die Beamtinnen und Beamten übertragen".
Damit ist unsere Prognose zur Besoldungstabelle Niedersachsen nun wieder online.
Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=a3yJCeP0X0U
Im Grunde ist es doch so: Gibt es eine Überraschung wie in BaWü steigt die Wahrscheinlichkeit einer verfasssungswidrigen Besoldung. 2 Monate 200€ Brutto zu liefern ist nicht gerade verfassungskonform aber immer noch besser als 3,6%...Zumal 3,6% für viele Ba-Wü-Beamte weniger sein wird als die 120 € netto, die sie bis dahin als IAP erhalten!
Hier noch die Rundverfügung zum aufregen oder lachen
[Link entfernt, da nur noch Spam. Admin am 17.01.2024]
Weiß jemand zufällig, wie es sich bei Teilzeitbeschäftigten verhält im Bezug auf die Inflationsprämie?Das ist eine gute Frage. Leider habe ich keine Antwort für dich, aber ich habe noch immer Zweifel, dass wir etwas bekommen, so lange nichts durch den Landtag ist .
Grundsätzlich ist es ja glaube ich so, dass man es anteilig bekommt je nach Prozentsatz der Arbeitszeit.
Wir sollen ja 1800 Euro plus 120 Euro pro Monat bis Oktober erhalten.
Wenn ich jetzt sagen wir in ein paar Monaten auf Teilzeit gehe, bekomme ich dann diese monatlichen Zahlungen anteilsmäßig oder voll weil ich zum Zeitpunkt des Beschlusses noch Vollzeit war?
Moin Liebe Community,
ich habe folgende Frage zum Thema Inflationsprämie:
Ich arbeite normalerweise Vollzeit, bin aber vom 09.02 bis zum 09.04 in Elternzeit. Sollte die Auszahlung dann in diesem Zeitraum statt finden, dann hab ich wahrscheinlich Pech gehabt und bin aussen vor oder?
Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus
Lies mal die Regelungen des Tvöd-L. Danach würde sie die vollen 1800 Euro bekommen.
Im selben Artikel weiter unten:
"Klare Zielrichtung ist nun, dass die Umsetzung dieser vereinbarten Zahlungen technisch so schnell wie möglich erfolgen soll. So will das Land Niedersachsen nunmehr umgehend in die Auszahlung gehen.
Der NBB, der im Weiteren durch Oliver Haupt, Vorsitzender der Landestarifkommission, und Thorsten Balster, stellvertretender Landesvorsitzender des NBB, an den Besoldungsgesprächen beteiligt war, drängt auf eine Umsetzung bis spätestens Ende Februar. Alternativ lautet die klare Forderung des NBB, dass das Land in Form von Abschlagszahlungen in eine individuelle Vorleistung eintreten solle."
Was denn nun?
Das Land geht von März (Zahlung April) aus, der Vertreter des NBB möchte gerne schon einen Monat eher (Ende Februar)
Es gibt bis heute keinen Gesetzentwurf und die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses ist erst am 31.01.24…..
Ich gewöhne mich irgendwann nochmal daran, dass "umgehend" tatsächlich in einigen Monaten dauert.
Für die Besoldung benötigt es sicher ein Gesetz im Sinne des LBesG aber für die IAP doch nicht. Könnte die nicht angewiesen werden, wie in anderen Bundesländern?
Also Ende März dann…Auszahlung von…
- 1800 Euro
- Nachzahlung 360 Euro für Jan-März
- 120 Euro für April
Richtig?
Ich habe ganz tief und insgeheim gehofft dass man die Chance nutzt und die Grundbesoldung noch etwas mehr anhebt, als dass es der Abschluss vorsieht. Ich meine Thüringen hatte doch zwischendurch zusätzlich mal angehoben.
Egal, ich kann vor lauter Wertschätzung ja jetzt schon kaum noch schlafen.
Und wenn ich dann lese dass gefordert wird, dass gerade bei Beschäftigten der unteren Besoldungsgruppen Nachbesserungen erforderlich seien kommt mir die Galle hoch. Verstanden haben die das mit Abstandsgebot zwischen den Gruppen immer noch nicht so ganz…
Der Bund der Steuerzahler :-) :-) naja man sollte einen in Sachen Besoldung völlig unbedarfte und nicht durch Expertise glänzende Vereinigung nicht zu Worte kommen lassen.
Ende März gibt's also 1800€ + 3 x 120€ für den April?
Die 120€ für den April kommen dann später? Hab ich jetzt den Denkfehler oder ist der Text falsch?
Ich habe mal bzgl. des Familienergänzungszuschlages beim Finanzministerium angefragt; dort teilte man mir Folgendes mit:
"Sehr geehrter Herr,
die befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist voraussichtlich im laufenden Quartal zu erwarten, da die vorgeschalteten regierungsinternen Beteiligungsverfahren leider noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Verordnung wird rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten und im Falle eines bestehenden Anspruchs werden die entsprechenden Familienergänzungszuschläge nachgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
Selbst der Gesetzgebungs- und Bratungsdienst des Landtages ist im Gesetzgebungsverfahren davon ausgegangen, dass dies nicht verfassungskonform ist…
@Goldene Vier: vielen Dank. Allerdings sehe ich nur eine Seite, fehlt der Rest oder ist hier meine limitierte technische Fähigkeit die Ursache?
Hallo,
hier für die nächsten 7 Tage der Link zum Gesetzentwurf...
Nur zum Verständnis:
Die steuerfreie Sonderzahlung bedeutet nicht, dass einfach 1800€ / 120€zusätzlich überwiesen werden, oder?
Kann mir jemand den Teil zu Personen in Elternzeit im Gesetzesentwurf erklären?
(5)
Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Referendarinnen und Referendare sind für die einmalige Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.
Heißt, wenn ich zum 09.12. in Elternzeit war, und vorher Vollzeit beschäftigt, kriege ich trotzdem die Sonderzahlung?
Schade, 2. trifft nicht zu. Bin seit Ende Mai bis Anfang April in Elternzeit.
[/quote
]
Hier mal was von Verdi::
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++0b6fd916-9f1a-11ee-92b6-35a1e4539ccd
Auch wenn die Aussagen zu Beschäftigten gemacht wurden mag das zumindest Licht ins Dunkel bringen:
Zunächst ist Voraussetzung für den Anspruch, dass ein Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht. Das ist auch bei Beschäftigten in Elternzeit der Fall (ruhendes Arbeitsverhältnis). Weiter müssen Entgelt oder vergleichbare Leistungen (s.o.) im Zeitraum von 1. August bis 8. Dezember 2023 bezogen worden sein. Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld, wenn sie in diesem Zeitraum Leistungen nach den §§ 3, 19 MuSchG erhalten haben (d.h. bis acht (max. zwölf) Wochen vor und nach der Geburt des Kindes). Für die reine Elternzeit erfolgt keine Zahlung.
Die Auszahlung im Februar gilt meines Erachtens für die Tarifbeschäftigten.
Die Beamten bekommen die Gelder mit der Aprilauszahlung (4 x 120,- = 480,-) + 1.800,- = 2.280,- bei einer Vollzeitkraft.
Steht auch nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen vom 07.02.- 09.02.24…… also dann frühestens im Landtag vom 13.03. - 15.03.24……Bevor das nicht durch ist, mache ich mir keinen Sekt auf. Man sieht ja schon bei den anderen Ländern, wie die "Vorgaben" übernommen werden.... Nicht.
Steht auch nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen vom 07.02.- 09.02.24…… also dann frühestens im Landtag vom 13.03. - 15.03.24……Bevor das nicht durch ist, mache ich mir keinen Sekt auf. Man sieht ja schon bei den anderen Ländern, wie die "Vorgaben" übernommen werden.... Nicht.
Kommt die Klatsche aus Karlsruhe in den nächsten Monaten?
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….
Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen
In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….
Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- € monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……
Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:
https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/
Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….
Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen
In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….
Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- € monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……
Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:
https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/
Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…
Gleiche Besoldungsgruppe, gleiches Amt, gleiche Anzahl Kinder, gleiche Mietstufe, gleiches Berufserfahrung hätte ich im Bund (ab März), in Thüringen, in Hessen, in NRW (also alle örtlich relativ nah gelegenen Länder) jährlich zwischen 8.000 und 10.000€ brutto mehr. Sind ca. 500€ netto weniger im Monat. Da scheint mir dein beschriebener Abstand zu Sachsen noch recht human
@ ChRosFw
auch wenn manche Punkte, die Du schreibst, durchaus richtig sind, gibt es für diese Anfrage doch noch eine andere Intention:
Ich hatte mich in dieser Angelegenheit an die Mitglieder des Finanzausschusses gewandt, da mit das Finanzministerium die Antwort auf meine Nachfragen verweigert und immer nur mitteilt, dass die Verordnung "aufgrund der Komplexität der Materie" noch in Vorbereitung sei.
Auf meine Nachfrage hatten sich der Ausschutzvorsitzende Björn Thümler und die Abgeordnete Melanie Reinecke bei mir gemeldet und mir angeboten, eine kleine Anfrage zu stellen. Allerdings ist diese Anfrage extrem verkürzt, da ich folgende Fragen gestellt habe:
- Wann ist mit der Festsetzung und Veröffentlichung des Familienergänzungszuschlags gem. § 36a NBesG für die
Zeit ab dem, 01.01.2023 zu rechnen?
- Warum ist diese Festsetzung trotz Gesetzesvorbehalt nicht - wie in Bremen und Schleswig-Holstein - direkt im
Besoldungsgesetz erfolgt?
- Weshalb war es - anders als bspw. in Bremen und Schleswig-Holstein - nicht möglich, zeitnah zur
Verabschiedung der Änderung des NBesG die daraus resultierenden Maßnahmen zu veranlassen?
- Wird bei dieser Verzögerung zumindest die Erhöhung der Regelsätze nach dem SGB II bei der Berechnung des
Zuschlags berücksichtigt, damit das Abstandsgebot gewahrt bleibt? Wo ist die der Festsetzung
zugrundeliegende Berechnung einzusehen?
- Wie werden die betroffenen Beamtinnen und Beamten für die verzögerte Zahlung entschädigt (Verzugszinsen
etc.)
- Wer übernimmt die politische Verantwortung für die Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Zustandes
und eine Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, und welche Konsequenzen
zieht diese Person?
Neben Herrn Thümler und Frau Reinecke haben sich auch noch das Büro des Abgeordneten meines Wahlkreises, Eike Holsten (CDU), sowie die Ausschussmitglieder Peer Lilienthal (AFD) Sina Beckmann (Grüne) zurückgemeldet und mit versprochen, in der Sache nachzufragen. Frau Beckmann hat mit indem Zusammenhang vorab noch mitgeteilt, "dass die Befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist im 1. Quartal 2024 zu erwarten ist".
Die übrigen Abgeordneten haben es nicht für nötig erachtet, zu antworten. Insbesondere kein Abgeordneter der SPD, während von allen anderen Fraktionen zumindest ein Abgeordneter geantwortet hat.
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….
Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen
In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….
Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- € monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……
Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:
https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/
Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…
2 Kinder, nicht verheiratet, A13, Stufe 9.
NRW 4684€
Nds 4232€
452€ im Monat (5.424€/Jahr) und NRW hat das vor zwei Jahren angepasst.
Nach Bayern brauchen wir gar nicht erst schauen...
Wären bei mir in Stufe 9 4.384€ (Nds. 4232€). Niedersachsen ist Schlusslicht in der Besoldung.
Wären bei mir in Stufe 9 4.384€ (Nds. 4232€). Niedersachsen ist Schlusslicht in der Besoldung.
Ist nicht das Saarland Schlusslicht in der Besoldung?!
Was ist die Kostendämpfungspauschale?
In RLP gibt es noch weniger... Kostendämpfungspauschale bei A13 sind dann noch mal 300€ Abzug jährlich.
Was ist die Kostendämpfungspauschale?
In RLP gibt es noch weniger... Kostendämpfungspauschale bei A13 sind dann noch mal 300€ Abzug jährlich.
2 Kinder, nicht verheiratet, A13, Stufe 9.
NRW 4684€
Nds 4232€
452€ im Monat (5.424€/Jahr) und NRW hat das vor zwei Jahren angepasst.
Nach Bayern brauchen wir gar nicht erst schauen...
Abschließend weise ich darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 7 des NBesG Ansprüche auf Besoldung, die über die in diesem Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, grundsätzlich in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen sind.
Ich erhielt heute die Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung für das Jahr 2023 (ich habe den Mustertext der GEW nachgenutzt). Interessant dabei empfinde ich folgende Stelle, die letztes Jahr noch ganz anders klang:ZitatAbschließend weise ich darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 7 des NBesG Ansprüche auf Besoldung, die über die in diesem Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, grundsätzlich in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen sind.
In der Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch bzgl. 2022 hieß es noch deutlich, ich solle darauf verzichten, jedes Jahr erneut Widerspruch einzulegen :o Nun gut, mir soweit egal, da ich ohnehin jedes Jahr Widerspruch einlege 8)
Hier der aktuelle Link im Nilas zum Vorgang - Inflationsausgleichzahlung mit offiziellem Gesetzentwurf
https://www.nilas.niedersachsen.de/portala/vorgang/V-466665
Hier mal die Begründung aus Brandenburg……zur frühzeitigen Anpassung
Moin
Brandenburg wäre das zweite mitteldeutsche Bundesland, was mit solch einem Schritt den Vorgaben des Herrn Voßkuhle annähert. Fehlt noch Thüringen. Aber aufgrund der Wahlen, dürfte es auch dort es nicht mehr lange dauern bis ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag kommt.
Die nächsten Wahlen in Niedersachsen finden ja erst in 2027 statt. Insofern hat der Herr Heere ja noch ein bißchen Zeit. Allerdings fehlt mir daran der Glaube. Siehe auch seine Äußerungen zur Allimentation vor den und nach der letzten Landtagswahl.
Die Niedersachsen und die Bremer haben sich letzten Jahren nicht so sehr um das Wohlergehen ihrer Beamten gekümmert. Und das ist noch sehr wohlwollend formuliert. Aber nach 20 jahren in der Bremer und der niedersächsischen Finanzverwaltung hat man leider keine Illusionen mehr.
Thüringen hatte bereits ab 1.1.23 alle Tabellenwerte um 3,25 Prozent erhöht. Da dies aber wohl im Vorfeld der Besoldungsrunde 2023 stattfand, wird es hier https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/ (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/) nicht berücksichtigt.
Da aber in Thgüringen die Erhöhung mit der aktuellen Anpassung verrechnet wird, steht Thüringen auch nicht anders da als NI
Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz.
Was denkst du wohl, wer die Vorgaben macht? Der Beamte?
Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz.
Das hat doch herzlich wenig mit Politik zu tun.Wer schwenkte also begrifflich von den Personen (Politikern) auf den allg. Begriff Politik?
Ich bin ja maximal naiv. April Verbandsbeteiligung und dann? Über welchen Zeithorizont reden wir da?
Sobald die Verbandsbeteiligung erfolgt bekommt man die Öffentlichkeit die konkrete Ausgestaltung der Verordnung zu sehen?
Ist mir klar, wollte nur sarkastisch sein. ;)
Aber im Ernst, welche Recherchen sollen den bitte über ein Jahr gedauert haben? Mann hätte doch nur in Bundesländern wie NRW oder Bremen mal nachfragen müssen. Die haben schließlich die Berechnung der Höhe der familienbezogenen Besoldungsbestandteile wesentlich früher abgeschlossen.
All diese Fragen werden sich dann sicherlich sachgerecht vor dem OVG klären lassen, da die Landesregierung ja ihr Handeln bis zum Abschluss ihrer Arbeit an der Rechtsverordnung sachgerecht dokumentiert hat, diese Dokumente also ins Feld geführt werden können, um so das eigene Handeln transparent zu machen. Denn dazu sind die an Recht und Gesetz und darin weisungsgebundenen Behörden ja verpflichtet, transparent zu arbeiten.
Am 13.03.24 soll der Landtag den im Ausschuss modifizierten Gesetzentwurf zu den Inflationsausgleichszahlungen beschließen
https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03501-04000/19-03666.pdf
Am 13.03.24 soll der Landtag den im Ausschuss modifizierten Gesetzentwurf zu den Inflationsausgleichszahlungen beschließen
https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03501-04000/19-03666.pdf
Bin ich gerade zu blöd, oder bekommen Beamte in elternzeit gem. § 2 Abs. 5 nun auch die 1.800 €? Ich muss es falsch verstehen, weil ich mir das nicht vorstellen kann.
Bei Beamten in Elternzeit gilt das Verhältnis vor der Elternzeit. Wer vor dem 09.12. also mit 100% Arbeitszeit belastet war, erhält die 1800€. Steht doch so drin. Die Elternzeit hebt weder das Beamtenverhältnis auf, noch die Notwendigkeit des finanziellen Ausgleichs der Inflation.
Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindliche
anspruchsberechtigte Personen sind für die einmalige
Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag
vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich. Für am ersten Tag des jeweiligen Kalendermonats ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche anspruchsberechtigte Personen sind für die monatlichen Sonderzahlungen nach Absatz 2 die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.
Absatz 1 sind 1800€, Absatz 2 de Folgezahlumgen.
Bei Beamten in Elternzeit gilt das Verhältnis vor der Elternzeit. Wer vor dem 09.12. also mit 100% Arbeitszeit belastet war, erhält die 1800€. Steht doch so drin. Die Elternzeit hebt weder das Beamtenverhältnis auf, noch die Notwendigkeit des finanziellen Ausgleichs der Inflation.
Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindliche
anspruchsberechtigte Personen sind für die einmalige
Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag
vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich. Für am ersten Tag des jeweiligen Kalendermonats ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche anspruchsberechtigte Personen sind für die monatlichen Sonderzahlungen nach Absatz 2 die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.
Absatz 1 sind 1800€, Absatz 2 de Folgezahlumgen.
Man beachte den Zusatz anspruchsberechtigte Personen in der Empfehlung des Ausshusses....
Anspruchsberechtigt ist, wer Beamte(r) ist (dürfte auch bei Elternzeit so sein) UND im Zeitraum vom 01.08. - 08.12.2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Dienstbezüge hatte.
Wer vor dem 01.08.2023 in Elternzeit gegangen ist dürfte also keine IAP erhalten....
„die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblic„
Aber das heißt doch, dass es um mein Verhältnis vor der Elternzeit geht. Wenn ich also im angegebenen Zeitraum in Elternzeit war, dann spielt die Zeit vor der Elternzeit eine Rolle…oder nicht?
Raus sind:
Niedersachsen 2 BvL 5/19 und Schleswig-Holstein 2 BvL 13/18
Erfolgt bei euch die Auszahlung der IAP tatsächlich mit den April-Bezügen? Wir haben heute unsere Bezüge-Mitteilung für April erhalten - nichts zu sehen davon... >:(wir bekommen die bezügemitteilung aus aurich erfahrungsgemäß einen monat nach auszahlung. können also viele wahrscheinlich noch nichts zu sagen
Finde die Orientierung an A16 für einen Abgeordneten ehrlich gesagt in Ordnung. Das passt vom Verhältnis schon. Und nach dieser Erhöhung wäre das auch noch im Lot (A16 Endstufe ist in Nds. derzeit 8.000€.)
In der Realität müsste aber A16 eigentlich auch deutlich höher liegen (die amtsangemessene Alimentation zieht sich ja durch alle Besoldungsgruppen), somit müssten auch die Abgeordnetendiäten eigentlich noch höher.
Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.
Laut Auskunft aus dem Ministerium soll der Verordnungsentwurf bzgl. des Familienergänzungszuschlages nach
§ 36a NBesG nächste Woche zur Freigabe für die Verbandsbeteiligung durchs Kabinett. Man darf gespannt sein, wie sich die Verbände äußern und wie die ggf. vorgetragenen Einwendungen prozedural entkräftet werden. Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?
Also ich hab nichts bekommen
Hallo Justilegal,
schön von dir zu hören .
Nds. gehört meiner Meinung wirklich zu den schlechteren Besoldungsgesetzgebern und wir sollten uns das wirklich nicht weiter gefallen lassen.
Geht es bei dir auch um eine Klage hinsichtlich des Kinderzuschlags fürs 3. Kind?
Bei mir ist LG zuständig.
Gruß Arwen
Hallo Justilegal,
schön von dir zu hören .
Nds. gehört meiner Meinung wirklich zu den schlechteren Besoldungsgesetzgebern und wir sollten uns das wirklich nicht weiter gefallen lassen.
Geht es bei dir auch um eine Klage hinsichtlich des Kinderzuschlags fürs 3. Kind?
Bei mir ist LG zuständig.
Gruß Arwen
Das wäre aber neu…. Üblicherweise sind Besoldungsstreitigkeiten dem öffentlichen Recht zuzuordnen, so dass hier das Verwaltungsgericht zuständig ist und nicht die sog. Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts- oder Landgericht)