Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: icheinfachunverbesserlich am 05.08.2019 19:05
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... wie geht's? Werden alle neun Stellen einzeln ausgeschriebenen oder setzt man die gut beurteilten Personen der Stufen darunter drauf?
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Wer will was, wann und warum anheben?
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Ich ahne, was gemeint ist, und antworte: Es kommt darauf an.
Wenn eine Angebung der Beförderungsobergrenzen erfolgt (wie z B. für die Zollverwaltung aufgrund BesStMG angedacht), kann sowohl auf Basis aktueller Beurteilungen befördert werden, was ich für Großbehörden wie Zollverwaltung, Polizei etc. vermute, oder durch Einzelausschreibung entsprechender Dienstposten, was kleinere Behörden eher tun werden.
Das selbe Prinzip gilt bei der Ausbringung neuer (Plan-)Stellen ohne Veränderung bestehender Obergrenzen.
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Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12? ;)
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Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12? ;)
Mit AB sind die Ausbildungsbeauftragten gemeint? Mir ist und bleibt schleiferhaft, wie so eine Funktion überhaupt im Hauptamt - und dann auch noch im Bereich A11/12 - besoldet werden kann. Das wird bei anderen Behörden in vergleichbarem Größenumfang im Hinblick auf die Betreuungsstärke der Azubis und Anwärtern oft von den Geschäftsstellenleitern im Nebenamt erledigt...
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Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12? ;)
Mit AB sind die Ausbildungsbeauftragten gemeint? Mir ist und bleibt schleiferhaft, wie so eine Funktion überhaupt im Hauptamt - und dann auch noch im Bereich A11/12 - besoldet werden kann. Das wird bei anderen Behörden in vergleichbarem Größenumfang im Hinblick auf die Betreuungsstärke der Azubis und Anwärtern oft von den Geschäftsstellenleitern im Nebenamt erledigt...
Nope. Muss dir widersprechen. Auch in Bundesbereichen außerhalb der Bundeswehr sind diese A12 ;)
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Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12? ;)
Mit AB sind die Ausbildungsbeauftragten gemeint? Mir ist und bleibt schleiferhaft, wie so eine Funktion überhaupt im Hauptamt - und dann auch noch im Bereich A11/12 - besoldet werden kann. Das wird bei anderen Behörden in vergleichbarem Größenumfang im Hinblick auf die Betreuungsstärke der Azubis und Anwärtern oft von den Geschäftsstellenleitern im Nebenamt erledigt...
Nope. Muss dir widersprechen. Auch in Bundesbereichen außerhalb der Bundeswehr sind diese A12 ;)
Dann sind die Länder personell etwas effizienter aufgestellt als der Bund; aber das deckt sich ohnehin durchweg mit meiner persönlichen Erfahrung :-)
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Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12? ;)
Mit AB sind die Ausbildungsbeauftragten gemeint? Mir ist und bleibt schleiferhaft, wie so eine Funktion überhaupt im Hauptamt - und dann auch noch im Bereich A11/12 - besoldet werden kann. Das wird bei anderen Behörden in vergleichbarem Größenumfang im Hinblick auf die Betreuungsstärke der Azubis und Anwärtern oft von den Geschäftsstellenleitern im Nebenamt erledigt...
Bei uns macht das ein A10er nebenbei... Er hat i.d.R. zwei Anwärter zu betreuen.
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Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12? ;)
Mit AB sind die Ausbildungsbeauftragten gemeint? Mir ist und bleibt schleiferhaft, wie so eine Funktion überhaupt im Hauptamt - und dann auch noch im Bereich A11/12 - besoldet werden kann. Das wird bei anderen Behörden in vergleichbarem Größenumfang im Hinblick auf die Betreuungsstärke der Azubis und Anwärtern oft von den Geschäftsstellenleitern im Nebenamt erledigt...
Bei uns macht das ein A10er nebenbei... Er hat i.d.R. zwei Anwärter zu betreuen.
Na, das sind dann in der Bw schon andere Zahlen...
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Bei uns macht das in Personalunion der Geschäftsstellenleiter (A12 / vergleichbar mit dem Teilbereichsleiter Interne Dienste in der Bw-Verwaltung, dort m.W. n mit A11 besoldet) mit. Allerdings bei einer Betreuungsstärke von bis zu 40 Anwärtern...
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Danke für die Antworten, besonders an 2strong ;)
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Hi,
also die letzte Anhebung in einem anderen Fachbereich im Bereich Bw-Verw wurde einzeln ausgeschrieben.
Würde mich wundern, wenn das diesmal anders laufen sollte.
Gruß
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Zur Erklärung:
Mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz soll die Obergrenze für Beförderungsämter im mittleren Zolldienst bei A9m von 40% auf 50% angehoben werden.
Vor einigen Jahren ist dies schon einmal von 37,5% auf 40% gemacht worden.
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/BDZ_aktuell/BDZ_aktuell_2015/151116_BDZ_aktuell_12.pdf
Damals haben alle mit - ich glaube - 12 Punkten und mehr in der A8er Beurteilung eine A9er Stelle zugewiesen bekommen.
Ich wollte nur wissen, ob das gängige Praxis oder eine Ausnahme war.
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In Großbehörden ist das üblich und auch empfehlenswert, weil die Differenzierung nach Beurteilungsgesamtnote ein rechtssicheres, weil anerkanntes Kriterium ist.
Kleinere Behörden kriegen in aller Regel zu wenig höherwertige Planstellen, um ganze Beurteilungsnotengruppen befördern zu können. Deshalb bleibt denen oft nur die Weg über Einzelausschreibungen.
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Kann mir jemand sagen, ob die vom BDZ versprochenen 820 Stellen bei A9 schon die Hebung der Quote von 40 auf 50 % nach Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz ist oder ob da noch was kommt? Mir kommt das sehr wenig vor, aber ich weiß nicht, wie viele A9er es zurzeit beim Zoll gibt.
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-bewirkt-mehr-licht-als-schatten-im-planstellenhaushalt-der-bundesfinanzverwaltung.html
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Die Hebung von 820 Planstellen führt zu einer Quote der Planstellen der Besoldungsgruppen A 9 und A 9+Z von knapp 45 % (auf Basis des Stellenplans der Zollverwaltung 2019). M. E. ist also noch "Luft" für rd. 850 weitere Hebungen.